Hi !
1. Kleinwild darf man nicht ausweichen, wenn dann etwas passiert hat man schlechte Karten.
2. Dadurch er mit seinem Auto (dieses wird zu einem gefährlichem Werzeug) eine andere Person geschädigt hat, ist das eine gefährliche Körperverletzung.
Allerdings muß man im Vorsatz oder versuchter Vorsatz nachweisen.
Da er ja fahrlässig gehandelt hat (ausweichen des Fuchses)ist die gefährliche Körperverletzung gerechtfertigt.
Gruß Matthias
[ 09 Februar 2003, 00:16: Beitrag bearbeitet von: Matthias Arndt ]