Beiträge von Mechanix53i

    Zitat von Düsseldorfer


    Aus dem Schreiben wird man ja nicht gerade richtig schlau, oder?

    Wenn der Fall für Ihn klar ist, warum fragt er mich dann noch,
    ob ich weiterhin bei meinem Einspruch bleibe?

    Weil du bisher noch keinen offizielen Einspruch eingelegt hast, sondern lediglich den Anhörungsbogen zurückgeschickt hast :winking_face: . Der weitere ablauf sieht jetzt so aus, wenn du innerhalb von 14 Tagen der Bußgeldbehörde keine Rückantwort gegeben hast geht das ganze an das Amtsgericht, dort prüft der Staatsanwalt das nochmal durch und gibt es ggf. (im schlechten Fall) an den Amtsrichter weiter, der kann dann nach Aktenlage entscheiden oder im Zweifelsfall eine mündliche Verhandlung anordnen.
    Dies ist der werdegang eines Bußgeldverfahrens, jede weitergabe an den Staatsanwalt/Richter etc. ist natürlich (im schlechten Fall) mit weiteren Kosten verbunden, Gerichtskosten, Verwaltungsgebühren, Auslagen etc.
    Vielleicht hilft dir das ja weiter.

    Also ich persönlich hab als Fahrlehrer keine Lust auf so einem Luxushobel wie Porsche, Ferrari etc. auszubilden. Meißtens erkennt man daran sowieso Fahrschulen die es "besonders nötig" haben auf solchen Fahrzeugen auszubilden. :winking_face:

    Allerdings einen Corrado hätte ich mir schon gefallen lassen (gehört ja auch nicht in den Luxusbereich :mrgreen: )!

    Definitiv dagegen, mal abgesehen das sich das ganze eh Rechtlich auf dünnem Eis bewegt.
    Nicht falsch verstehen, ich bin schon dafür das sich im bezug auf den Klimawandel was ändert (ich mach auch persönlich schon was, siehe Signatur :winking_face: ), allerdings finde ich es schon sehr merkwürdig wie sich Politiker so von Industrie-Lobbyisten zu Öko-Terroristen wandeln. :winking_face: :kopfkrat:

    Alle Straftaten und Ordnugswidrigkeiten nach Fahrerlaubnis-Verordnung §34 Anlage 12 ( für alle die es genauer Wissen wollen :mrgreen: ), sind A-Delikte. Da einige Geschwindigkeits Überschreitungen nur ein Verwarnungsgeld nachsichziehen hat das normalerweise keine Konsequenzen, allerdings kann sich ein Verwarnungsgeld ja bei nichtbezahlen oder wenn man Einspruch einlegt in ein Bußgeldverfahren umwandeln, deshalb stehen auch geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Tabelle.
    Ach ja, ich komm übrigens nicht aus Korinth, ich mach das nur Beruflich ... :face_with_rolling_eyes:

    Hier scheinen einige was zu vertauschen! Es gilt nicht wie oft man generell gefahren ist sondern wieviel Fahrstunden man hatte (1 Fahrstunde = 45 Minuten), wie VR6 Korn schon schrieb waren (und werden) dies immer 12 Fahrstunden (für die Klasse 3 bzw B)sein, genauer gesagt 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten, wer was anderes behauptet hat seinen Führerschein wohl nicht Legal gemacht oder darf nur Karussel auf einer Kirmes fahren :winking_face: . Ach ja ich hatte reale 22 Fahrstunden für die damalige Klasse 3 und bin beim ersten mal durchgekommen mein Fahrschulauto war ein guter Audi 80 !

    Heute geb ich übrigens Fahrstunden! :mrgreen:

    Zur Zeit brauchst du da noch einen Benz ! :winking_face: :mrgreen:
    Das System ist nämlich erst mal nur für Daimler Chrysler Fahrzeuge zugelassen worden (und dies auch nur in der EU), allerdings wird die generelle Zulassung nicht mehr lange auf sich warten lassen.
    Rein technisch gesehen brauchst du zur Nachrüstung einen zweistufigen Bremslichtschalter (die Blinkerei soll ja auch erst bei einer Gefahrenbremsung angehen) sowie ein Relais außerdem wären Dioden Bremslichter ebenfalls angebracht da das ganze ja sonst keinen Sinn macht.

    ElHocko
    Ich kenn das, saß selbst mal als Kfz-ti Azubi in der Berufsschule ...
    Mit der Nacheinspritzung in den Brennraum stimmt schon aber die allerneuste Generation spritzt den Kraftstoff in den Abgastrackt, (ich bin mir nicht sicher, ich meine ich schreibe das nicht richtig ... :confused: ) kannst du hier
    http://www.all4engineers.com/index.php;sid=…/alloc=33/id=73 auch noch mal nachlesen, ist allerdings im letzten Absatz versteckt, bei der Brennraum Nacheinspritzung hatten die Probleme mit der Ölverdünnung.

    Ich hab bisher nur von einer Kraftstoff Nacheinspritzung in den Abgastrakt bei der neusten Generation von Diesel Fahrzeugen mit Rußpartikel Filtern gehört um dort die notwendige Verbrennungstemperatur zu erzielen.
    Aber man weiß ja nie, vielleicht was neues oder dein Berufsschullehrer hat euch einen Nachbrenner vom Tornado Kampfjet erklärt und meinte das Ding ist für den Rennsport ... :kopfkrat::bonk: