Zitat von Düsseldorfer
Aus dem Schreiben wird man ja nicht gerade richtig schlau, oder?Wenn der Fall für Ihn klar ist, warum fragt er mich dann noch,
ob ich weiterhin bei meinem Einspruch bleibe?
Weil du bisher noch keinen offizielen Einspruch eingelegt hast, sondern lediglich den Anhörungsbogen zurückgeschickt hast . Der weitere ablauf sieht jetzt so aus, wenn du innerhalb von 14 Tagen der Bußgeldbehörde keine Rückantwort gegeben hast geht das ganze an das Amtsgericht, dort prüft der Staatsanwalt das nochmal durch und gibt es ggf. (im schlechten Fall) an den Amtsrichter weiter, der kann dann nach Aktenlage entscheiden oder im Zweifelsfall eine mündliche Verhandlung anordnen.
Dies ist der werdegang eines Bußgeldverfahrens, jede weitergabe an den Staatsanwalt/Richter etc. ist natürlich (im schlechten Fall) mit weiteren Kosten verbunden, Gerichtskosten, Verwaltungsgebühren, Auslagen etc.
Vielleicht hilft dir das ja weiter.