Thomas: Weder das eine noch das andere, obwohl das ab und zu etwas hilfreich sein könnte
Gruß
Stefan
Thomas: Weder das eine noch das andere, obwohl das ab und zu etwas hilfreich sein könnte
Gruß
Stefan
Ich sehe das ähnlich wie Skizzy (siehe oben) und das hat mit Sozialneid nicht das geringste zu tun. Die Bedeutung einer Geldstrafe ist naturgemäß von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffen abhängig. Die Verhängung eines festen Betrages trifft den Arbeiter oder Arbeitslosen ungleich schwerer als den Vorstandsvorsitzenden einer großen Gesellschaft, das ist Fakt! In den Gerichten werden schon lange die Geldstrafen anhand von Tagessätzen festgelegt. Die Strafe setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze (Gewichtung nach der Schwere der Schuld) und der Höhe eines Tagessatzes (Nettoeinkommen, das der Betroffene an einem Tag erzielt) zusammen.
Wäre ja dann auch dort nur reine Abzocke...
Keiner wird dazu gezwungen schneller zu fahren als erlaubt, wer es doch macht nimmt eine Strafe dann billigend in Kauf.
Und um eben vor rasenden Niedrigverdienern zu schützem ist es doch nur logisch einen bestimmten Mindestbetrag als Mindeststrafmaß festzulegen.
So genug Politik für heute.
Gruß
Stefan
Vorsicht!!!
Nicht der unternehmerische Gewinn ist von der Steuer als Kleinunternehmer befreit (hier wird nämlich jeder Euro Gewinn bei der Einkommensteuerveranlagung versteuert), sondern man kann sich auf die sog. Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer berufen:
Hat ein Unternehmer steuerpflichtige Umsätze, muß dennoch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, wenn er ein sog. Kleinunternehmer ist. Ein Unternehmer ist Kleinunternehmer, wenn sein steuerpflichtiger Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 16.620 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Lauf eines Kalenderjahrs allerdings neu auf, dann kommt es darauf an, daß er nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahrs voraussichtlich die Grenze von 16.620 € nicht überschreitet. Im Fall der Nichterhebung der Umsatzsteuer können keine Vorsteuern abgezogen werden und es dürfen auch keine Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden.
(§ 19 Umsatzsteuergesetz).
Heißt im Klartext: Ist das der Fall, darf man weder Umsatzsteuer in Rechnung stellen, noch selbst Vorsteuern abziehen. Hierauf kann man jedoch durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten. Das kann sich lohnen, wenn man wirklich groß investieren will und evtl. die ersten Jahre Verluste erwartet. Dann kann man die Vorsteuern von der selbst geschuldeten Umsatzsteuer abziehen und bekommt ggf. den übersteigenden Betrag vom Finanzamt erstattet. Hieran ist man aber 5 Jahre gebunden, dieser Antrag will also gut überlegt sein!
Achtung: Wenn man Umsatzsteuer ausweist, obwohl man unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss man die separat ausweisen und schuldet diese auf jeden Fall!
Und es geht fröhlich weiter. Was macht man mit Einlagen bzw. Entnahmen bei der Gewinnermittlung? Wie verfährt man mit der Abschreibung bei Gegenständen die zum Betriebsvermögen gehören? Sind Begriffe wie lineare und degressive Abschreibung oder geringwertiges Wirtschaftsgut geläufig? Wie kalkuliere ich meine Preise richtig? Welche Gesellschaftsform ist für mich überhaupt die richtige?
Was ich Dir damit sagen will: Ohne eine kaufmännische Ausbildung oder zumindest dem Hintergrundwissen dafür wirst Du Dich in allen Belangen hart tun.
Um Dir mal einen "kleinen" Überblick über all diese Belange zu verschaffen empfehle ich Dir eine Broschüre die auf folgender Seite zur Verfügung steht: http://www.stmf.bayern.de/seiten/i_exist…nder/anriss.htm
Gruß
Stefan
Der exact!-Woofer ist gut, kann ich bestätigen. Da werkelt nämlich ein modifiziertes Peerless-Chassis drin
Von Velocity halt ich persönlich im übrigen gar nicht viel. Ist aber auch egal. Dir muss es gefallen, Du musst Tag aus, Tag ein mit diesem Woofer leben. Erlaubt ist was gefällt, und nicht jeder ist gleich und bevorzugt das selbe wie Du.
Gruß
Stefan
Sicherlich sind die Hersteller auch mit für die Gewährleistung zuständig. Aber zu wem rennen die Leute als erstes wenn was kaputt ist?? Wohl kaum zum Hersteller. Was noch dazu kommt in letzter Zeit sind die zum Teil horrenden Lieferzeiten für diverse Artikel. Deine Kunden warten in aller Regel 2-3 Wochen, danach machen sie Dir die Hölle heiß wenn das bestellte Teil noch immer nicht auf dem Tisch liegt.
Und noch mehr: Kunden die nicht zahlen, Fernabsatzgesetz, monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuererklärungen zum Jahresende, Buchhaltung, etc.
Denk bloß nicht mit einem verkauften Teil ist alles getan!! Freizeit ist ein Fremdwort...
Überlegs Dir gut in einen Markt einzusteigen der langsam aber sicher mit zunehmender Händlerdichte zu übersättigen droht! Wieviele Händler und damit Konkurrenten gibt es in Deiner Nähe? Wie wirst genau Du bekannt und hebst Dich so über Deine Mitstreiter hinweg??
Falls Du es doch wagen willst: Viel Erfolg!!!!
Gruß
Stefan
[ 15. Januar 2002: Beitrag editiert von: Stefan Schwenk ]
Also ich finde die Idee sogar gut Strafen nach Tagessätzen festzusetzen!! So wird doch jeder gleich behandelt und gerecht anhand der Einkommenshöhe bestraft.
Seid doch mal ehrlich, 60 € Strafe zum Beispiel strafen eine Hausfrau mit zwei Kindern viel mehr als einen Firmenboss der das aus seiner Portokasse begleicht.
Für Leute ohne geregeltes Einkommen müsste man dann eben bestimmte Mindestsätze festlegen.
Gruß
Stefan
Ist zwar etwas schwach auf der Brust, sollte aber ausreichen. Ist nämlich ein seriöser Amp, aber Pegelorgien machst Du damit nicht...
Gruß
Stefan
Hi!!
Nein, passt nicht. Hat eine ganz andere Form und die Heckablage vom Golf ist etwas länger als die vom Corrado.
Es gibt aber extra für den Corrado "Leerboards":
in Originaldesign für 148 €
in flacher Ausführung für 76 €
Gruß
Stefan
Hi!!
Na dann schau mal in dieses Thema. http://www.vwcorrado.de/cgi-bin/ubb/ul…ic&f=1&t=003459
Der Schlüssel zum Erfolg heißt hier Linksausdreher, auch Totengräber genannt.
Gruß
Stefan
.... musst aber in aller Regel auch verzollen
Gruß
Stefan
Richtig!!
Generell besteht die Möglichkeit. Da mir aber keine einzige Headunit bekannt ist deren echte Leistung, also RMS-Leistung, über 15 Watt liegt empfielt es sich von Haus aus auf einen externen Verstärker mit Schaltnetzteil zurückzugreifen. Denn mit den gebrückten Radioendstüfchen reißt es keinen vom Hocker und große Dynamiksprünge sind damit auch nicht drin. Da kann der Wirkungsgrad vom System noch so hoch sein...
Gruß
Stefan
Zoran: Das ist aber die traurige Wahrheit die manch Distanzscheibenhersteller sogar bei Aludistanzen im System B (also das System ohne längere Radschrauben) an seine Kunden per beigepackten Zettel im Karton mit rausgibt.
Gruß
Stefan
Das Eton System ist gar nicht schlecht. Ist ein 13er 2-Wege-Kompo:
Zur Info einfach mal >>>hier<<< klicken.
Preis: 280,70 € / 549,00 DM
Oben im Armaturenbrett würde ich nichts mehr dazu rein machen, weniger ist oft mehr.
Gruß
Stefan
Zu allererst muss ich mal Deine Leistungsangaben verbessern. Laut Audiodesign hat Dein favorisierter Amp folgende Leistungsangaben:
4 x 75 Watt an 4 Ohm
4 x 150 Watt an 2 Ohm
Preis 949,00 DM / 485,22 €
Warum eigentlich eine Vierkanal?? Wenn der Amp nur 2-Ohm-stabil ist (und davon gehe ich aus), kannst auf zwei gebrückte Kanäle eh nur einen einzigen Woofer mit 4 Ohm Impendanz dranhängen, weil sich die Laststabilität eines Verstärkers im Brückenbetrieb halbiert.
Wenn jetzt noch einen Woofer mit kritischen Werten anschließt (z.B. niedriger Gleichstromwiderstand) ist gleich Sense.
Also ich bleibe bei meiner Empfehlung mit der Steg QM220.2x für ca. 879,00 DM / 449,43 €. Was besseres für den Preis findest nicht...
Gruß
Stefan
Danke Marius, funktioniert wieder.
Gruß
Stefan
Hi!!
Wollte ich eigentlich schon länger mal anmerken, habs aber immer wieder vergessen: Wenn ich unter meinem Profil die privaten Nachrichten abrufe kommt folgender Fehlertext:
Content-type: text/html
Software error:
For help, please send mail to the webmaster (webmaster@vwcorrado.de), giving this error message and the time and date of the error.
Desweiteren kann ich keine alten privaten Nachrichten mehr löschen. Habt ihr auch ähnliche Probleme?
Gruß
Stefan
[ 14. Januar 2002: Beitrag editiert von: Marius ]