Beiträge von Turboman

    das kw gewinde kannst du mit 85mm tieferlegung eintragen lassen

    distanzscheiben von powertech 30005 das sind 30mm pro achse die kannst du am g60 eintragen lassen, beim vr6 gibts noch n paar ander von powertech

    der einarmwischer ist n problem, aber wenn er rechts steht und der wischwinkel in ordnung ist kann es sein dass die mfk ein ok gibt

    @ Mechaniker einfach nicht aufregen ich weis auch nicht was die haben. 20Euro ist doch ok für sowas.Bei uns zahlste 25 Euro fü n gutachten (felgen noder fahrwerk) das ist eine 1 Seitige Kopie mit Stempel drauf, das ist Abzocke! Und toll dass der ander 0.03 Euro pro Kopie zahlt, aber 20 Pfennige sind ein handelsüblicher preis an Fotokopierern

    bigj

    Da hats Du recht! Bisher durften wir nur 40mm tiefer, jetzt aber bei den meiosten Autos 75mm beim corri 85mm und beim scirocco und golf 1 sogar 95mm! Dazu braucht man nur ein Spezielles Gutachten für 30Euro und einen Termin für die Eintragung für ca 40 Euro.

    Übrigens an einem VW Treffen hatte ich meinen Corri mit Kw 1 runtergeschraubt bis 1cm restgewinde, antriebswellen haben nirgends geschliffen, die 17 zöller haben leicht an den Kotflügelkanten geschliffen beim starken einlenken.Hat einfach Saugeil ausgesehen, aber leider hab ich keine Bilder gemacht :frown:

    Hi!

    Preise in Euro und pro Stück
    (davor die Anzahl die ich habe)

    2x Krümmer S2: 250
    5x Düsen S2 :25
    1x Lader K24 vom S2 über 200tkm aber nur mit Originalsoftware gefahren: 200
    1x Lader K24 vom S2 10tkm gelaufen: 700
    2xSaugrohr vom S2:150

    Harti: Hast Du Zzp. und CO eingestellt? Als ich den RS Chip vom Theibach eingebaut hab, ist er beim ersten Anlassen komisch gleaufen hat gestottert geruckelt und im unteren Drehzahlbereich lief er Unrund. Dann hab ich Zzp. und Co eingestellt und ab da war alles Perfekt.Nur schon mit Chip lief er einiges Besser, dann mal schnell das 72LR raufgeschraubt und ging dann richtig gut! Magst dich noch dran erinnern als ich bei Dir war Toby? War glaub Dienstag oder Mittwoch, habv mich noch verfahrne dann war ich etwa um 13.30 in FDS :) Roter Corrado aus der Schweiz. Den hab ich nu nicht mehr, aber muss mir wieder irgendwas mit G reinziehn der Staubsaugersound fehlt mir einfach :rofl:

    @ Corrado Lucky

    So wie Du das schreibst, darf man nur sagen, dass einem ein Auto gefällt. Wenn mir ein Auto gefällt dann sag ich, dass es mir gefällt, wenn ich finde es sieht *******e aus, dann sag ich das auch! ODer soll man lügen?

    Strega kannst Du mir mal ne Mail schicken? Ich habe ein Auto Importiert und alles, aber wies genau mit der Zulassung aussieht und der Abgas und Lärmmessung, weiss ich nicht. Ausserdem weiss ich nicht ob ich mit der vollen Leistung oder gedrosslelt antraben soll. wär nett wenn ich da ein paar Erfahrungen geschildert bekomme. meine mail ist webmaster@audi80.ch

    Ist zwar ein gelaufe beim zoll, aber passt schon! Also 2 Möglichkeiten!

    1. Import mit EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (für Personenwagen)

    Mit einer EG-Uebereinstimmungsbescheinigung kann das Fahrzeug direkt beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung angemeldet werden. Pro Person darf jährlich ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden.

    Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung:

    Anmeldeformular (Antrag für die Verkehrszulassung oder Prüfung eines Fahrzeuges)
    Versicherungsnachweis
    Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel
    Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) bzw. Exemplar 8 des Einheitsdokuments ED
    (dieses muss quittiert sein oder die Zoll-/MWSt-Quittung muss beigelegt werden)

    Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
    EG-Uebereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; Aenderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamt-typengenehmigung verfügt; anzufordern bei der Verkaufsfirma).
    Das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge).
    Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweiz. Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern oder entsprechender Markenvertretung).

    2. Import ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung

    Für importierte Fahrzeuge ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung ist eine Befreiung von der Typengenehmigung notwendig. Das Gesuch (Form. 9.14) ist beim Zoll- oder Strassenverkehrsamt zu beziehen und dem Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, mit folgenden Unterlagen zuzustellen:

    Prüfungsbericht (Form. 13.20 A)
    Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) bzw. Exemplar 8 des Einheitsdokuments ED
    (dieses muss quittiert sein oder die Zoll- MWSt-Quittung muss beigelegt werden)


    Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung beim Strassenverkehrsamt

    Gemäss Ziffer 1 (ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung)


    Zusätzlich:

    Befreiung von der Typengenehmigung durch das Bundesamt für Strassen (ausgenommen bei Fahrzeugen, deren ordentliche Inverkehrsetzung im Ausland mindestens 24 Monate vor der Einfuhr in die Schweiz erfolgte).
    Technische Daten:
    Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung), Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen: Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländischen Zulassungspapieren, Fahrzeugbrief, "Note descriptive", Herstellerschild, Betriebsanleitung.

    Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EG-Teilgenehmigungen, Bestätigung des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung oder Prüfberichte von offiziellen Prüfungsstellen (Abgasmessung bei der EMPA in Dübendorf oder bei der Ingenieurschule in Biel; Geräuschmessung: Anmeldung beim Strassenverkehrsamt).


    Also bei der zweiten Methode gibts ein Typenschein X was Dir im Bereich Tuning weite Schranken öffnet :biggrin: