hallo binchen,
also wie ich sehe, bist Du ein weiblicher Corrado-Fan...das erklärt schon einiges beim TÜV...
...nein, im Ernst:
Normalerweise ist eine normale Rad/Reifenabnahme wohl nicht nach §21 (wenn alles andere Serie ist), da aber die Rad/Reifen Kombination in unmittelbarem Zusammenhang mit dem (geänderten) Fahrwerk und des (Sonder)Lenkrads steht, ist die Abnahme wohl nach §21 durchzuführen...so hat man mir das jedenfalls erklärt...
Mittlerweile hab ich ne Werkstatt gefunden, die mir auch sehr kompetent scheint.
(Ob die allerdings mein Vertrauen "verdienen", wird sich zeigen )
Da kommt dann der Prüfer auch hin und darf solche Abnahmen machen.
Allerdings warte ich noch auf mein neues Fahrwerk.
Der Mechaniker dort hat festgestellt, daß ein Dämpfer verzogen ist und da man mich damals mit dem alten Fahrwerk gelinkt hat (Tja, Plagiate gibt´s offenbar auch bei Fahrwerken), hab ich mich entschieden mir ein Neues zuzulegen.
Das alte hatte ich natürlich nicht dort gekauft.
Und Recht hatten alle Prüfer, die Räder so nicht einzutragen!!!
Als ich die Felgen abgenommen habe, hab ich gesehen daß drei der vier Felgen innen Schleifspuren haben...allerdings nicht ringsrum, sondern nur so ca. 10cm lang...
Ich hoffe mal inständig, daß es an dem vergurkten Fahrwerk liegt und nicht, daß die Felgen einen Seitenschlag haben!!!
Hmm...natürlich sind manche Prüfer überkleinlich, aber ich möchte nicht "erfahren" wie daß ist, wenn einem bei über 240 die Felgen um die Ohren fliegen, oder die angeschliffenen Federn brechen. Von daher ist es absolut okay, genau darauf zu achten, ob etwas schleift....
Und was mir der Spruch auf´m Grabstein: "...aber der TÜV hat´s eingetragen..."?
Naja, jetzt heißt´s hoffen und warten bis das Fahrwerk da ist...
Go
Bei der Dekra Ullsteinstr. hab ich (bis auf den zuerst etwas brummeligen Prüfer) eigentlich auch nur gute Erfahrungen gemacht...Waren eigentlich sehr freundlich und bemüht!
Muß deshalb mal für diese Prüfer ne Lanze brechen