Hier ganz ausführlich:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Die Fahrzeugversicherung kann während der Standzeit nach Angaben des Automobilclubs häufig als Ruheversicherung weiterlaufen. Dies sollte beim Versicherer unter Vorlage der Abmeldebescheinigung beantragt werden. Dauert die Stilllegung länger als sechs Monate, ist es ratsam, sich beim Versicherer zu erkundigen, wie es um den Schadenfreiheitsrabatt bestellt ist. Bei manchen Gesellschaften bleibt der Rabatt sieben Jahre lang erhalten, vorausgesetzt, der Versicherte verliert in dieser Zeit nicht seine Fahrerlaubnis.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> * Bei der Allianz bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nur für die Zeit der Saison - jährlich oder monatlich ohne irgendwelche Zuschläge für kurzfristige Versicherung oder Ratenzahlung.
* Sie erhalten nach wie vor den Schadenfreiheitsrabatt. Ihr Vertrag nimmt ganz normal am Weiterrücken im Schadenfreiheitssystem teil, sofern im Jahr der Beendigung der Saison mindestens sechs Monate schadenfrei Versicherungsschutz bestanden hat.
* Sie genießen auch außerhalb der Saison Versicherungsschutz im Rahmen der "Ruheversicherung", also in der Kfz-Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung. Sie dürfen Ihr Fahrzeug natürlich nicht außerhalb des Einstellraumes bewegen - auch daran hat sich nichts geändert. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Gut beschrieben bei der HUK:
http://www.fwdienste.de/versicherungen…fsysteme_08.htm
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Ok, das wars .