Beiträge von Klaus

    Es gibt ja einige, die ein Öldruckinstrument haben. Wäre mal interessant die Werte hier zu posten:
    Motor:
    Leerlauf U/min: Öltemperatur: Öldruck:
    1000 U/min Öltemperatur: Öldruck:
    2000 U/min: Öltemperatur: Öldruck:
    3000 U/min: Öltemperatur: Öldruck:
    4000 U/min: Öltemperatur: Öldruck:

    Werde demnächst mal die Werte notieren.

    Mit dem serienmäßigen Blinkerrelais blinkt er schneller wenn ein Birnchen defekt ist. Habe das zwar erst einmal beim Corrado erlebt (90er G60), kann mir aber vorstellen, dass dies so konstruktiv beabsichtigt ist. Beim Golf ist es auf jedenfall auch so gewesen.
    Evl. tritt das schnellere Blinken nicht auf wenn man das Relais durch ein "Nachahmerprodukt" ersetzt hat.

    Steffen G - mag sein, kann das nicht richtig beurteilen. Jedenfalls könnte beim täglichen Gebrauch eigentlich nichts festrosten, oder gibt es bei den Corrado-Bremsen ein anders Problem ?
    Tobi_83 schreibt "festgegammelt", das sagt mir aber nichts. Wie geschrieben, in fast 13 Jahren keine Probleme diesbezüglich.

    :nachdenk:
    Zweite Batterie in den Kofferraum und einen elektr. Umschalter, der die zweite automatisch läd, wenn die erste voll ist.
    Die zweite nimmst Du dann für die nicht so wichtigen Verbraucher.
    Hatte ich so im Käfer, allerdings unter der Rückbank. Funktionierte prächtig.

    Ja, ja, da merkt man doch, dass ihr nicht mit dem VW Käfer "aufgewachsen" seit. Da hat man immer wieder mal mit der Handbremse gebremst (täglich) damit das Teil nich festrostete.
    Hab mich so daran gewöhnt, dass ich das auch beim Corrado noch so mache [Trunkenbold]
    Ob's was nützt weiß ich nicht, geschadet hat es seit fast 13 Jahren aber nicht. [Lächeln]

    Ich weiß nicht warum Du sauer bist :confused:
    Du mutest den Admins und Mods einfach zu, dass sie die Arbeit für Dich machen !
    Das ist kein guter Stil !

    Wenn Deine Argumentation schule macht, dann brauchen wir nur noch das Forum ALLGEMEINES - oder wie ? :teufel:
    da werden sich die andern User aber freuen.

    Hier ganz ausführlich:

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Die Fahrzeugversicherung kann während der Standzeit nach Angaben des Automobilclubs häufig als Ruheversicherung weiterlaufen. Dies sollte beim Versicherer unter Vorlage der Abmeldebescheinigung beantragt werden. Dauert die Stilllegung länger als sechs Monate, ist es ratsam, sich beim Versicherer zu erkundigen, wie es um den Schadenfreiheitsrabatt bestellt ist. Bei manchen Gesellschaften bleibt der Rabatt sieben Jahre lang erhalten, vorausgesetzt, der Versicherte verliert in dieser Zeit nicht seine Fahrerlaubnis.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> * Bei der Allianz bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nur für die Zeit der Saison - jährlich oder monatlich ohne irgendwelche Zuschläge für kurzfristige Versicherung oder Ratenzahlung.
    * Sie erhalten nach wie vor den Schadenfreiheitsrabatt. Ihr Vertrag nimmt ganz normal am Weiterrücken im Schadenfreiheitssystem teil, sofern im Jahr der Beendigung der Saison mindestens sechs Monate schadenfrei Versicherungsschutz bestanden hat.
    * Sie genießen auch außerhalb der Saison Versicherungsschutz im Rahmen der "Ruheversicherung", also in der Kfz-Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung. Sie dürfen Ihr Fahrzeug natürlich nicht außerhalb des Einstellraumes bewegen - auch daran hat sich nichts geändert. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Gut beschrieben bei der HUK:
    http://www.fwdienste.de/versicherungen…fsysteme_08.htm
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Ok, das wars .

    Scheint zu stimmen:

    Ruheversicherung

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Wird ein Fahrzeug, für das eine Kfz-Versicherung besteht, vorübergehend stillgelegt, wird für die Dauer der Stillegung (längstens für ein Jahr) beitragsfrei Versicherungsschutz durch eine Ruheversicherung gewährt. Der Versicherungsschutz der Ruheversicherung erstreckt sich in der Kaskoversicherung jedoch nur auf den Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung, auch wenn laufend eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz durch die Ruheversicherung ist, daß das Fahrzeug in einem Einstellraum (Garage o.ä.) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz untergebracht ist. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">