ZitatZitat von Gsixty
Ich habe der Verkäferin nochmals Angeboten, eine Nacht darüber zu schlafen, vorbei zu kommen, sich den Schaden anzusehen und sich mit mir friedlich zu einigen.
ZitatZitat Corradoman :ERST informieren, DANN meinen drohen zu müssen.
Eine Drohung wäre es nur dann, wenn die Satzabfolge anders wäre:
"Ich habe der Verkäuferin nochmals Angeboten, vorbei zu kommen, eine Nacht darüber zu schlafen, sich den Schaden anzusehen und sich mit mir friedlich zu einigen."
Ich glaube auch dass nur dann Chancen auf Haftung besteht, wenn nachgewiesen werden könnte, dass z.B. der Tacho manipuliert wurde oder es sich um einen Unfallfahrzeug handelt.
Ich hatte das bei meinem 2.0 am Abholtag gleich in einer großen VW-Werkstatt checken lassen. War sehr interessant was die alles angeschaut/überprüft haben.