moin,
verdiene mir auch seit einigen Jahren meine Brötchen als freier Autohändler und im Prinzip habt Ihr fast alles richtig aufgeführt.
Händler an Privat heißt ( wenn keine Einschränkung wie Bastlerfahrzeug, Teileträger o.ä. , - geht aber nicht bei bestimmten Voraussetzungen -) automatisch Gewährleistung auf Motor, Getriebe und tragende Karosserieteile. Wird in gewerblichen Kaufverträgen von 24 auf 12 Monate verkürzt. Da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr stattfindet sind es eigentlich nur 6 Mon., denn danach muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, daß der Mangel schon am Tag des Verkaufes vorlag, was aufwendig und in der Praxis schwierig ist.
Bei Verkauf von Gewerbetreibendem an Gewerbe ( egal ob Händler oder Pommesbude ) fällt die Gewährleistung weg.
Bei Gewerbetreibendem an Privatperson ( auch Firmenwagen Pommesbude ) ist die Gewährleistung wieder da.
Ein guter Händler entscheidet je nach Alter, Kaufpreis und Zustand wie & an wen er seine Autos verkauft !!!