Änderung des Vollabnahmezyklus

  • habe mich da heute nochmal kundig gemacht.
    wie schon mehrmals erwähnt soll der zeitraum bald 7jahre betragen.
    das soll ab 1.märz der fall sein.jetzt zu der frage was ist mit fz die schon abgemeldet sind.
    der tüvmann sagte:
    es wird sehr wahrscheinlich(zu 99%) so sein das fz die schon abgemeldet sind,aber noch nicht länger als 18monate,in diese regelung mit rein fließen.
    falls es nicht der fall sein sollte ende februar anmelden und in der ersten märzwoche wieder abmelden.ist halt schlecht weil die steuer ja glaube ich für nen ganzen monat berechnet wird.

    der tüvmann macht sich da auch nochmal schlau und ruft mich dann an.

    ich hoffe es hilft euch weiter.

  • stimmt eigendlich nicht viel.ich bin nur mal gespannt was der sagt wenn der mich nochmal anruft aber ich denke das wird schon so sein wie er es mir heute gesagt hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!