Die Sache mit dem Kostenvoranschlag

  • Ich hab da mal ne Frage, was die Sache mit dem Kostenvoranschlag angeht. Es wird ja imer gesagt, man solle einen Kostenvoranschlag einholen.

    Nun ich habe ja das Problem mit dem Standgas auf das bisher keine Lösung parat ist. Wenn ich jetz zum VW geh (oder wie auch immer) und einen Kostenvoranschlag verlange, was passiert dann.

    Es wird erstmal der Fehler gesucht, dann mir gesagt was der Fehler kosten wird. Die Kosten für diese Fehlersuche sind quasi "gratis" sprich zum Preis des Kostenvoranschlags? Wieviel ist der Preis für einen Kostenvoranschlag?

    So angenommen, es wird mir gesagt dieses und jenes ist dafür verantwortlich und dieses und jenes muß gemacht werden, damit der Fehler behoben wird zu einem bestimmten Preis. Ich gebe das also in Auftrag es wird erledigt, und ich bemerke dann, daß das Problem noch nicht behoben ist.

    Was passiert dann? Muß die Werkstätte zum vorveranschlagten Preis weitersuchen bis der Fehler behoben ist, oder darf ich dann wieder blechen?

    Interessiert mich schon ne Weile, meine Freundin hatte folgendes Erlebnis: Auto in die Werkstatt gestellt, die sagten es wäre dies und das schuld, sie sagt bitte richten, sie tauschen n paar sachen aus, das Problem besteht aber nach wie vor, der SPaß kostete 250 € und das Problem war immer noch da. Ist das rechtens?

  • Naja im normalfall ist es ja so, daß die sagen das nd jenes mß getauscht werden, und dann muß ich das ja in Auftrag geben, insofern wären die Dinge dann von Seiten der Werkstatt auch gerechtfertigt, verstehst du was ich meine? Und davor will ich mich halt irgendwie schützen.

    Nicht, daß die sagen ich brauch n neues Steuergerät und dann hab ich ein neues und das Problem is weiterhin, dann habe ich das neue Steuergerät im Prinzip ja in Auftrag gegeben .. oder nicht?

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