Hallo
War letztens mal beim TÜV um mein Sportlenkrad in Kombination mit ner Spurverbreiterung vorne (H&R-20mm) einzutragen.
Da meinte der Prüfer er kann das nicht machen,weil im Gutachten von den Distanzscheiben meine Reifen/Felgengröße nicht drinsteht (habe 17 Zoll-die sind in Kombination mit Tieferlegung schon eingetragen). Da steht dann bei anderen Größen Abnahme nach §21 STVZO. Er hat mir dann so ne Handynummer gegeben von einem der das macht. Jetzt frage ich mich nur wieso macht dieser Prüfer nur die normalen Eintragungen nach §19.3 und nicht nach §21 STVZO? Kennt ihr jemandem im Raum Karlsruhe,der mir das einträgt?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!