Hallo,
gibt es vom TÜV eine Vorschrift, die den Restfederweg eines Fahrwerkes festschreibt? Habe mir gerade ein Gewindefahrwerk zugelegt und wollte mal wissen, bis zu welchem Restfederweg der TÜV sein OK gibt...
Dank im Voraus...
Hallo,
gibt es vom TÜV eine Vorschrift, die den Restfederweg eines Fahrwerkes festschreibt? Habe mir gerade ein Gewindefahrwerk zugelegt und wollte mal wissen, bis zu welchem Restfederweg der TÜV sein OK gibt...
Dank im Voraus...
Ähm bei den Papieren die bei dem FW mit dabei waren steht der Tüv geprüfte bereich drine.
Mir geht es nicht um den TÜV-geprüften Bereich der gesamten Tieferlegung. Die Werte laut Gutachten muss ich natürlich einhalten. Ich wollte eigentlich wissen, was für ein Federweg eingehalten werden muss. Ich könnte ja das Fahrwerk mit Federwegbegrenzern zustopfen, bis garnichts mehr federt. Das sagt der TÜV bestimmt nein.Ich dachte, dass der TÜV vielleicht interne Vorschriften hätte z.b. das der Wagen vorne und hinten mindestens 1cm einfedern muss. Wenn er das nicht macht, kriegt man halt keinen TÜV usw.
Hier die Definition: Als Restfederweg im Sinne der TÜV-Richtlinien bezeichnet man, wenn sich ein auf 130% der zulässigen Achslast beladendes Fahrzeug wenigstens noch 25 mm einfedern läßt. Diese 25 mm stellen den Restfederweg dar.
Gruß
Stefan
@ Stefan Schwenk
Ich bedanke mich. Genau das wollte ich wissen...
MfG
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