Servus alle zusammen,
musste mir heute bei der HU von nem DEKRA Prüfer sagen lassen, dass laut ABE die BBS VZ 7J x 15 H2 auf dem A4 Avant meiner Eltern nur für die Limousine zugelassen sind, aber nicht für den Avant :mad:
Dabei haben wir das Auto erst vor fünf Tagen von nem Bekannten gekauft .
Nun die Frage: Gibt es im Internet ein "ABE Archiv", wo man sich mal umschauen kann?
Ich habe schon ne Mail an BBS geschrieben, aber da es ziemlich dringend ist, wollte ich mich mal ein bisschen im Internet umschauen.
Gruß Loyo
[ 01 Juli 2002, 15:14: Beitrag bearbeitet von: loyo ]
ABE Archiv im Internet?
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Bei Felgen allgemein gibt es ganz selten ein ABE, die meisten sind mit Teilegutachten. Bitte diese beiden Sachen nicht verwechseln! Bei einer ABE ist eine Eintragung in die Papiere nicht erforderlich, dafür muss die ABE aber immer mit im Fahrzeug mitgeführt werden. Das Teilegutachten bzw. Anbaugutachten hingegen dient dem TÜV als Arbeitsgrundlage für die unbedingt notwendige Eintragung in die Papiere.
Für die aktuellen BBS Räder kann man aber alle Gutachten auf deren Homepage http://www.bbs.com unter Rad-Info runterladen. Falls keins vorhanden ist, ist nur noch ne Eintragung per Einzelabnahme möglich.
Gruß
Stefan -
Danke für Deine Antwort, Stefan.
Bei dem Auto war eine ABE für die Felgen dabei
(rotes Heftchen). Im Schein sind nur unterschiedliche Reifengrößen eingetragen.
Der Mist ist halt, dass der Prüfer sehr genau in die ABE reingeschaut hat und da stand leider drin, dass die Felgen nur auf die A4 Limousine montiert werden dürfen.
Von BBS habe ich noch keine Antwort erhalten. Und dummerweise sind die Felgen nicht mehr so aktuell :mad: Auf der HP von BBS sind sie nicht aufgeführt.
Wie teuer wäre es ca., wenn ich den Weg der Einzelabnahme gehen würde?
Meine Eltern sind halt ziemlich sauer, weil sie das Auto von nem Bekannten gekauft haben, der wohl auch von nix wusste.
Das ist halt der Nachteil, wenn man Autos von Bekannten kauftGruß Loyo
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Preise TÜV Bayern ist eine Eintragung nach §21 STVZO.
Naja dafür wisst Ihr wer das Fahrzeug gefahren hat und wie er damit umgegangen ist, das hat auch Vorteile.
Gruß
Stefan -
Servus,
heute habe ich von BBS per Mail die aktuelle ABE bekommen, wo jetzt auch endlich der Avant drinsteht.
Nur werde ich aus einer Auflage nicht ganz schlau:
Da steht unter "Auflage zu Reifen":
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach ... unter Angabe von FAHRZEUGTHERSTLLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGINDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einen Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen"
Ist das jetzt eine Einzelabnahme?
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringenVielen Dank im Voraus.
Gruß Loyo
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Ne ist keine Einzelabnahme, sondern eine Anbaubegutachtung. Da schaut sich der TÜV-Prüfer die Veränderung am Fahrzeug an und bescheinigt dann quasi auf dem Vordruck nur noch den ordnungsgemäßen und fehlerfreien Anbau, das veränderte Teil selbst (hier die Felgen) besitzt ja schon eine Allgemeine Betriebserkaubnis (=ABE). Dieser Vordruck befindet sich im Regelfall auf der letzten oder vorletzten Seite der ABE.
Gruß
Stefan -
Danke für die schnelle Antwort, Stefan.
Mit wieviel (T)Euro muss ich ca. rechnen?Danke und Gruß,
Loyo -
Müsste in Bayern 34,50 € kosten....
Gruß
Stefan
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