neue tüvvorschriften in der BRD seit 1.1.02???

  • Hallo Leute.
    Muß auch mal meinen Senf dazu geben.Hatte letzte Woche so eine Unterhaltung mit nem Bulle in Stuttgart,weil er mich mit meinem Golf rausgezogen hat.Da war alles ok.Als ich mit ihm über meinen Corrado geredet hab,hat er dann die Augen verdreht(Sidepipe,Turbo,Rennschale,usw).Fakt ist(hat er gesagt):TÜV Richtlinie ist 8ocm Bodenfreiheit(seit 2002).Gesetz ist (§20,bla,bla,irgendwas)Scheinwerfer Unterkante 50cm.Die machen selber aber auch Unterschiede zwischen gut gemachten Autos und schlechten.Eingtragen bekommt man alles(hat erja auch recht).Also:alles hängt davon ab,ob ein Bulle seine Alte in der Nacht zuvor erfolgreich bestuhlt hat oder nicht.Am Besten ist auf jeden Fall:seit einfach nett.Ich bin schon ein paar mal so davon gekommen.Außer in Nürnberg.Das sind wirklich Hunde!!!!

  • Also ich als "Jäger" oder wie Ihr meinen mehr oder weniger netten Kollegen bezeichnet, sage da nur, der Ton macht die Musik.
    Wenn zu mir einer gleich ne blöde Klappe hat und meint "Warum müsst ihr Bullen immer mich anhalten, habt ihr nix besseres zu tun..." und dann andauernd rumnörgelt und mich evtl. sogar noch beleidigt dann ist es doch klar, dass man die Karre schon genauer unter die Lupe nimmt, oder nicht?


    Ansonsten denke ich eben so darüber, solange alles in nem gewissen Rahmen ist und nichts wirklich gefährlich erscheint, dann von mir aus. Ist ja net mein SPoiler, der immer drauf geht :)


    Jedoch finde ich die 3cm Bodenfreihet schon etwas übertrieben. Aber das liegt eben immer im ermessen der Beamten.


    Auch ist es nicht ganz so einfach ne TÜV-Eintragung anzuzweifeln, denn zumindest hier in Baden-Württember ist es so, dass das Fahrzeug dann zum TÜV kommt und dort begutachtet wird. Sollte sich herausstellen, dass es dann doch so in Ordnung ist, dann bleiben die Kosten bei der Polizei hängen.
    Und da es bei der Polizei zur Zeit eher knapp hergeht mit der Kohle, wird sich jeder Beamter zweimal überlegen wen er zum Tüv schleppt. Man riskiert ja nicht einfach so andauernd eins aufs Dach zu bekommen.
    Allerdings weiß ich nicht, wie das aussieht, wenn die Beamten so kompetent sind, dass sie von der Staatsanwaltschaft bevollmächtigt sind die Gutachten selbst durch zu führen.
    So kenn ich z.B. den Fall auf meiner Dienststelle, dass da einer die Bevollmächtigung hat Zweiräder auseinander zu nehmen...


    Und was die Serienzustände der Ausländischen Fahrzeuge angeht, kann ich nur soviel sagen, dass das was im Gesetz steht immer nur ein Grundsatz ist und wie bekanntlich kann in ausnahme Fällen davon abgewichen werden.
    Ich denke mal dass der Hersteller für diese Fahrzeuge eine spezielle Serienzulassung für den deutschen Straßenverkehr benötigt.


    So nun aber genug geredet. Viel spaß noch beim Diskutieren :sonne::teufel:

  • Tach!


    Ich hab die neuen Vorschriften auf meiner Festplatte. Wer die haben will der schick mir ne Mail,denn beim Tüv sind wir alle gleich (angeschissen :biggrin: )


    Mfg


    Roadrunner 16V

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!