Schweizer TÜV?

  • Hallo Corrado-Freunde,
    In der schweiz gibt es zwar keinen TÜV, aber so ein anderer Scheiss, nennt sich "Zeigen beim Strassenverkehrsamt". Nun ein paar Fragen:
    Wie klein darf ein Lenkrad sein, ohne dass ich es zeigen muss?
    Wieviel tiefer darf ein Wagen sein, und wieviel breiter?
    danke


    Ratek


    ------------------
    G60

  • Hallo Hier ist der Bernie aus der CH!


    Also die grösse des Lenkrades ist egal, die Instrumente müssen aber gut ersichtlich sein! also darf es auch nicht zu klein sein!
    Wegen der tiefe weiss ich nicht so recht, aber ich glaube ist auch egal hauptsache es kommt nichts an d.h. schleifen der Carosse an den Pneus! wegen der breite is es etwas schwieriger! Die Pneus dürfen nicht seitklich herausschauen! d.h. So breite Felgen wie in der Bedienungsanleitung wäre max. 205. Ausser du verbreitest seitlich die Carosse dann ja.


    und noch was es heisst hier nicht "Zeigen beim Strassenverkehrsamt" sondern ganz einfach vorführen !!!


    Bernie aus der CH jetzt --> Corradino


    siehe auch unter Technik dort ist mein wiedereintritt beschrieben!

  • Bei meinem Corrado sind es aber je 215 und ich hab nix gezogen. :)


    Aber Hauptsache ist auf jedenfall das die Reifen nich vorstehen.


    Greets
    AST

  • Was Bernie schreibt ist Sch....., so viel ich weiss, darf er nicht tiefer sein als 40mm wenn doch, musst du eine Einzelabnahme machen. Bei den Felgen ist es so, diese dürfen sicher nicht vorstehen, Distanzscheiben sind nicht erlaubt und die Reifen dürfen vor allem Vorne bei vollem Radeinschlag nirgends ankommen. Das Lenkrad sollte mit Sicherheit nicht kleiner als 300mm sein. Also in der Schweiz haben wir leider ziemlich strenge Richtlinien, ich würde mich bei jeder Aenderung auf der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle informieren ob es erlaubt ist. Meiner ist 40mm tiefer, 7.5 x 16" Felgen, 215/40 VR16 Reifen, Distanzscheiben 8mm (nicht erlaubt), mein Lenkrad wahrscheinlich 320mm. Also ich würde mich an deiner Stelle gut informieren. Gruss RUDI

  • <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rudi:
    Was Bernie schreibt ist Sch....., so viel ich weiss, darf er nicht tiefer sein als 40mm wenn doch, musst du eine Einzelabnahme machen. Bei den Felgen ist es so, diese dürfen sicher nicht vorstehen, Distanzscheiben sind nicht erlaubt und die Reifen dürfen vor allem Vorne bei vollem Radeinschlag nirgends ankommen. Das Lenkrad sollte mit Sicherheit nicht kleiner als 300mm sein. Also in der Schweiz haben wir leider ziemlich strenge Richtlinien, ich würde mich bei jeder Aenderung auf der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle informieren ob es erlaubt ist. Meiner ist 40mm tiefer, 7.5 x 16" Felgen, 215/40 VR16 Reifen, Distanzscheiben 8mm (nicht erlaubt), mein Lenkrad wahrscheinlich 320mm. Also ich würde mich an deiner Stelle gut informieren. Gruss RUDI<HR></BLOCKQUOTE>


    Hallo Rudi,
    danke für Deinen Beitrag....also in dem Fall melde ich mich beim Strassenverkehrsamt an!!!
    Nun doch noch eine Frage. Wie sieht es mit einem bösen Blick z.B von Mattig aus, muss der auch eingeschrieben werden?




    ------------------
    G60

    Automatische Anzeigen

  • <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ratek:
    Hallo Rudi,
    danke für Deinen Beitrag....also in dem Fall melde ich mich beim Strassenverkehrsamt an!!!
    Nun doch noch eine Frage. Wie sieht es mit einem bösen Blick z.B von Mattig aus, muss der auch eingeschrieben werden?


    Laut der Aussage des Bruders meiner Fruendin ist der böse Blick seit kurzem nicht mehr erlaubt und der sollte es wissen, denn er ist ein totaler Autofreak. Ich glaube es aber nicht so recht. Ich würde mich auf der MFK oder bei einer VW-Garage erkundigen. MfG RUDI


    <HR></BLOCKQUOTE>

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!