• 1. Kommt das auf die ET der Felge drauf an

    &

    2. Auf das Fahrwerk, je nachdem wie tief man wirklich ist und wieviel noch eingefedert werden kann, denn viele sind mit Federwegsbegrenzer unterwegs.

    Früher gabs mal bei uns die Regelung das die Lauffläche des Reifens von oben gesehen abgedeckt sein muss, heute gilt von der Radmitte jeweils ein 15° Winkel nach vorne und hinten an der die nötige Abdeckung erbracht werden muss. Desweiteren ist darauf zu achten, daß selbst bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts die Räder nicht im Radhaus schleifen!

    PS: Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.

    Gruß
    Stefan

  • Danke Stefan für die genaue Erklärung.

    Das ist mehr oder weniger identisch mit unseren Richtlinien. Ebenso ist bei mir die ET gleich wie bei den anderen die sich oben zu Wort meldeten. Aber die Unterschiede sind trotzdem da, irgendwie unerklärlich :1zhelp:

    Aber egal ob gezogen gebördelt oder sonstwas, die Hauptsache ist es schleift nichts :)

    MfG
    Christian
    Unterwegs mit: Nissan Micra 1.2l
    Im Winterschlaf: Corrado G60

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