1. Kommt das auf die ET der Felge drauf an
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2. Auf das Fahrwerk, je nachdem wie tief man wirklich ist und wieviel noch eingefedert werden kann, denn viele sind mit Federwegsbegrenzer unterwegs.
Früher gabs mal bei uns die Regelung das die Lauffläche des Reifens von oben gesehen abgedeckt sein muss, heute gilt von der Radmitte jeweils ein 15° Winkel nach vorne und hinten an der die nötige Abdeckung erbracht werden muss. Desweiteren ist darauf zu achten, daß selbst bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts die Räder nicht im Radhaus schleifen!
PS: Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.
Gruß
Stefan