- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenZehn Auto-Urteile, die Sie kennen sollten
Garantie bei Gebrauchtwagen, Papiere im Auto, Herumlaufen auf der Autobahn – 2013 sind einige Gerichtsurteile ergangen, die Autofahrer kennen sollten.
Die wichtigsten:
► Zusätzlich zur Handbremse muss ein parkendes Fahrzeug auch mit einem eingelegten Gang abgesichert werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Aktenzeichen: 5 LA 50/12). Zwar erging das Urteil zu einem ungesicherten Behördenfahrzeug – die Entscheidung sei aber auch auf private Fahrzeuge übertragbar: „Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht macht, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste, nämlich dass beim Abstellen des Autos sicherheitshalber sowohl die Bremse anzuziehen als auch einen Gang einzulegen ist“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline.
► Gerät ein abgestelltes Auto in Brand, muss dessen Halter für den Gesamtschaden haften, wenn das Feuer auf andere Fahrzeuge übergreift. Das hat das Landgericht Karlsruhe klargestellt. Ein Auto war mehr als 24 Stunden nach der letzten Fahrt – vermutlich wegen einer defekten Batterie – in Brand geraten. Der Zeitraum war laut Gericht unbeachtlich, es genügte, dass der Brand vom Auto ausging (Aktenzeichen: 9 S 319/12).
► Wer seine Fahrzeugpapiere im Auto liegen lässt, kann bei einem Diebstahl des Wagens trotzdem die Versicherungssumme verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Kfz-Versicherung hatte sich geweigert, für das gestohlene Auto aufzukommen. Begründung: Die Papiere im Wagen hätten das Diebstahl-Risiko erhöht. Das sah das Gericht anders (Aktenzeichen: 20 U 226/12).
► Zeitlich begrenzte Tempolimits mit dem Zusatzzeichen „Mo - Fr” gelten auch an offiziellen Feiertagen, die zwischen Montag und Freitag liegen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (Aktenzeichen: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)) Vorsicht ist laut Deutscher Anwaltshotline auch bei der Einschränkung „werktags” geboten. Denn diese schließe auch den Samstag mit ein.
► Wer auf der Autobahn herumläuft, um einen Schaden am eigenen Auto zu begutachten, und dadurch einen Unfall provoziert, trägt daran eine Teilschuld. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat einem Autofahrer eine 20-prozentige Mithaftung auferlegt. Begründung: Einen Blechschaden zu begutachten, berechtige keine Ausnahme vom Verbot, die Autobahn zu betreten (Aktenzeichen: 1 U 136/12).
► Autofahrer, die bei einer Panne kein Warndreieck aufstellen, haften zur Hälfte bei einem Folgeunfall. Das hat das OLG Hamm entschieden. Ein Lkw-Fahrer hatte seinen Lastwagen mit eingeschalteter Warnblinkanlage am rechten Fahrbahnrand abgestellt, weil ihm schlecht geworden war. Ein vorbeifahrendes Auto streifte den Lkw, es entstand ein Schaden von 29 000 Euro. Der Lkw-Fahrer hätte spätestens als es ihm besser ging ein Warndreieck aufstellen müssen, entschied das Gericht (Aktenzeichen: 26 U 12/13).
► Bei einem Unfall mit einem Rettungswagen haften unaufmerksame Autofahrer mit. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen. Ein Autofahrer, der einen Rettungswagen überhört und übersehen hatte, musste nach einer Kollision die Hälfte des Schadens ersetzen (Aktenzeichen: 5 C 508/12).
► Autofahrer müssen immer dafür sorgen, dass ein mitfahrendes Kind in seinem speziellen Kindersitz auch wirklich angeschnallt ist. Dieser Kontrollfunktion hat der Fahrer während der gesamten Fahrt nachzukommen. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm bestanden (Aktenzeichen 5 RBs 153/13). Zur Not müsse der Fahrer eine Strecke wählen, die es ihm erlaube, während der Fahrt den Gurt zu kontrollieren und gegebenenfalls sofort anzuhalten, so das Gericht. Oder er müsse einen Erwachsenen als Aufsicht für das Kind mitnehmen, wenn es den Gurt selbst öffnen könnte.
► Wird bei einem Autofahrer der Konsum von Cannabis und Alkohol festgestellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein einziehen. Es ist nicht notwendig, dass der Betroffene ein Verkehrsdelikt begangen hat, etwa berauscht gefahren ist. Die Behörde könne davon ausgehen, dass der Betroffene auch berauscht ins Auto steigen würde. Diese Vermutung sei ausreichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 3 C 32.12).
► Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt: eine Garantieklausel im Kaufvertrag, die – unabhängig von einem Schaden – eine Kostenübernahme ausschließt, wenn der Käufer Wartungsarbeiten nicht in einer Vertragswerkstatt durchführen lässt, ist unwirksam. Der Käufer könne sein Auto auch in einer freien Werkstatt warten lassen, ohne die Garantie zu verlieren (Aktenzeichen: VIII ZR 206/12).