- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenDas ändert sich im Straßenverkehr
Im nächsten Jahr kommen auf alle Verkehrsteilnehmer und Reisende Neuerungen zu: Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr im In- und europäischen Ausland zusammengefasst.
In Deutschland treten ab dem 1. Mai 2014 die 2013 beschlossene Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Zugunsten der Einfachheit wird das drei-stufige Ampel-System von Ermahnung (4 bis 5 Punkte) über Verwarnung (6 bis 7 Punkte) bis Entziehung (ab 8 Punkten) eingeführt. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
Bußgelder werden erhöht
Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog: Beispielsweise das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.
Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) soll diese künftig transparenter und einheitlicher gemacht werden.
Achtung bei Fahrten im europäischen Ausland
Nicht nur hierzulande treten im nächsten Jahr einige Änderungen in Kraft, auch in den angrenzenden Ländern sollten Autofahrer einiges beachten, informiert der ADAC: So gilt in der Schweiz ab dem 1. Januar die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1.
Darüber hinaus wird bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen, so der Automobilclub. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden. (sh)
Quelle:
http://www.autohaus.de/2014-das-aende…m=Newsletter-SM