- Offizieller Beitrag
Hier mal eine Auflistung einiger Fachbegriffe der Autoversicherer und deren Bedeutung:
ZitatAlles anzeigenAKB
Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen (AKB) regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Die AKB werden durch die besonderen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen ergänzt.Billigungsklausel
Weicht die Police vom Antrag ab, zum Beispiel bei der Beitragshöhe, kann der Versicherte innerhalb eines Monats widersprechen.Deckungskarte
Offiziell "Versicherungsbestätigung", für die Zulassung eines Fahrzeugs nötig. Sie dient als Bestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach Paragraf 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Der Versicherte hat damit ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtschutz. Früher wurde die Deckungskarte auch Doppelkarte genannt, weil von der Zulassungsstelle eine Durchschrift der Karte an die Versicherung weitergereicht wurde. Seit März 2008 erhält der Versicherte anstelle eines Papierdokuments einen siebenstelligen Code, die sogenannte VB-Nummer (Versicherungsbestätigungs-Nummer) oder auch eVB (elektronische Versicherungsbestätigung).Erstprämienverzug
Nach Abschluss eines Versicherungsvertrags erhält der Versicherte Police und Beitragsrechnung. Der erste Beitrag muss umgehend nach Erhalt der Police überwiesen werden. Wer dies versäumt, kann die vorläufige Deckung verlieren, die zur Anmeldung des Autos bestand. Baut der säumige Zahler dann einen Unfall, gibt es kein Geld. Die folgenden Beiträge müssen jeweils zur Fälligkeit bezahlt werden.Fahrerschutz
Der Fahrerschutz ist ein optionaler Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung. Bei Unfällen mit Personenschaden können die Insassen (Mitfahrer) des Fahrzeugs ihre Ansprüche über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Versicherten geltend machen. Der Fahrer selbst erhält keine Leistung. Die Fahrerschutzversicherung leistet bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen, Unfallflucht oder Unfällen durch höhere Gewalt (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Hinterbliebenenversorgung im Todesfall).Geltungsbereich
Die Kfz-Versicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören (Kanarische Inseln, Madeira, Azoren). Je nach Gesellschaft sind bestimmte Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.Grobe Fahrlässigkeit
Tarife mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit verzichten im Schadenfall auch dann auf eine Leistungskürzung, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wurde. Versicherungsschutz besteht dann beispielsweise auch, wenn der Fahrer bei Rot über die Ampel fährt und es zu einem Unfall kommt.Haftpflichtversicherung
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um den Schadenersatz für das Verkehrsopfer zu garantieren. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.Kfz- und Zubehörteile
In der Kasko-Versicherung sind bestimmte Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert. Je nach Versicherung ist das Zubehör (etwa das Radio) bis zu einer bestimmten Grenze (etwa 2000 Euro) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten. Die Summen sowie die Listen der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein.Kündigung
Autopolicen verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr. Bei der Kraftfahrtversicherung gibt es zwei Formen der Kündigung: ordentliche Kündigung mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf (meistens zum 1. Januar) sowie die außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung, innerhalb eines Monats nach Regulierung eines Schadens oder beim Fahrzeugverkauf.Leasing
Wird ein Fahrzeug geleast, verlangt die Leasing in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.Mallorcapolice
Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die in einer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten sein kann. Die Mallorcapolice tritt im Schadenfall ein, wenn nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflicht ausreichende Deckung besteht.Marderschäden
Nicht nur in ländlichen Regionen ist das Risiko für Marderschäden gegeben. Bei Einschluss von Marderschäden zahlt der Versicherer in der Regel nur für Schäden, die direkt durch den Marder entstanden sind. Folgeschäden sind meistens nur in guten Tarifen bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.Neupreisentschädigung
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt der Versicherer den Neupreis des Fahrzeugs, sofern das eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei und 18 Monaten.Ombudsmann
Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft schlichtet bei Streitfällen zwischen Versicherung und Kunden, um so den Weg zum Gericht zu vermeiden. Er wird von der Versicherungswirtschaft finanziert, ist aber neutral. Bei bis zu 10.000 Euro Streitwert darf der Ombudsmann entscheiden.Police
Jede Versicherung hat über einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Urkunde auszustellen, die Police oder Versicherungsschein genannt wird. Sie dokumentiert die Vertragsbeziehung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und gibt die getroffenen Vereinbarungen wieder. Auf der Police sind etwa der Vertragsbeginn, die Fahrzeugdaten, der vereinbarte Versicherungsschutz und der zu zahlende Beitrag dokumentiert.Rabattretter
Für jedes unfallfreie Jahr wird der Versicherungsnehmer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Im Schadenfall wird der Versicherungsvertrag um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Der Rabattretter erlaubt einen Schaden ohne Zurückstufung. Die meisten Kfz-Versicherer haben den Rabattretter nach der Einführung der langen Schadenfreiheitsstaffel (bis SF-Klasse 35) gestrichen. Als Ersatz wird in der Regel der sogenannte Rabattschutz angeboten – anders als beim Rabattretter handelt es sich beim Rabattschutz allerdings um einen kostenpflichtigen Bestandteil der Versicherung.Rabattschutz
Der Rabattschutz kann gegen einen Mehrbetrag in die Kfz-Versicherung eingeschlossen werden. Mit dem Rabattschutz verhindern Sie die Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schaden. Bei einem Wechsel des Versicherers wird allerdings der Schadenfreiheitsrabatt an die neue Versicherung weitergegeben, den der Versicherte ohne Rabattschutz erfahren hätte, also gegebenenfalls mit Zurückstufung bei einem Schadenfall.Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse (auch SF-Klasse genannt) wird nach Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt. Dahinter verbergen sich die so genannten "Prozente", also der Rabatt, den ein unfallfreier Fahrer erhalten kann. Seit 2011 haben fast alle Kfz-Versicherer von einer kurzen Rabattstaffel mit 25 SF-Klassen auf eine lange Staffel mit 35 oder 36 SF-Klassen umgestellt. Angaben zur SF-Klasse finden sich in der letzten Beitragsrechnung oder der Police des letzten Kfz-Versicherers. Die Schadenfreiheitsklassen und die Beitragssätze können je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich ausfallen.Schutzbrief
Viele Versicherer bieten ergänzend zur Kfz-Versicherung einen Schutzbrief an. Mit einem Schutzbrief steht Ihnen im Falle einer Panne oder eines Unfalls kostenlose Hilfe durch Ihre Versicherung zu. Meist kostet der Schutzbrief einen geringen Mehrbetrag von sechs bis 20 Euro im Jahr.Typschlüsselnummer
Jeder Fahrzeugtyp wird durch eine Kombination aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel identifiziert. Diese Schlüsselnummern werden für die Einstufung des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung benötigt.Versicherungswechsel
Dabei bestätigt der Vorversicherer dem Nachversicherer die Vertragsdauer und die dort angefallenen Schäden des Versicherungsnehmers. Die Versichererwechselbescheinigung (VWB) wird dem neuen Versicherer direkt übermittelt. Der Versicherungswechsel muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet die Höhe des Kaufpreises, um ein beschädigtes Fahrzeug oder Fahrzeugteil gegen ein gleichwertiges, unbeschädigtes zu ersetzen. In der Kasko werden Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet.Wildunfall
In der Autoversicherung können auch Schäden durch Haarwild abgesichert werden. Manche Versicherungen haben diese Absicherung auf die Deckung von Unfällen mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen bzw. mit allen Tieren erweitert.Zahlungsweise
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsbeitrag in der Regel jährlich, halb-, vierteljährlich und monatlich bezahlen. Bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Teilzahlung werden Zuschläge erhoben, die je nach Gesellschaft variieren können.
Quelle: http://www.autobild.de/artikel/kfz-ve…ert-449150.html