Ich habe ein Problem beim eintragen meiner Felgen.
Und zwar meint der TÜV Prüfer das Festigkeitsgutachten sei unvollständig und zu allgemein gehalten.
Ausserdem würden Festigkeitsgutachten,die nach 1996 ausgestellt wurden nicht mehr anerkannt.
Laut Frau Kerscher gibt es für das KCS Rad in 17 Zoll aber nur ein Gutachten über die Festigkeit mit dem eine Eintragung nach §21 kein Problem wäre.
Der selbe Prüfer hat mir letzten September übrigens BBS RS in 8x16 ET12 und 9x16 ET0 eingetragen.
Ich bin für jeden Tip dankbar.
Gruß
Michael