- Offizieller Beitrag
Einige haben es ja immer belächelt andere waren erbost darüber das wir so "strenge" Auflagen u.a. beim Avatar/Benutzerbild haben, hier können sie mal lesen warum:
Einige haben es ja immer belächelt andere waren erbost darüber das wir so "strenge" Auflagen u.a. beim Avatar/Benutzerbild haben, hier können sie mal lesen warum:
Mal etwas aktuelles dazu:
http://www.golem.de/news/urheberre…504-113439.html
ZitatEin Rechteinhaber will 2.000 Euro Schadensersatz für die Verwendung eines Fotos als Profilbild........Die Forderung setzt sich aus 1.000 Euro Lizenzgebühr und einem einhundertprozentigen Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung zusammen. Dazu kommen 255,85 Euro Anwaltsgebühren. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.......Der Abgemahnten wird vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers als Profilbild verwendet zu haben. Zudem wird bemängelt, dass es keine Urhebernennung gäbe....
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