Hallo liebe Leute,
Was genau bringt mir eine "Gutachterliche Stellungnahme" zwecks Eintragung von 3-teiligen Alufelgen beim Tüv.
Mein Prüfer (TÜV Rheinland) sagt er kann damit nichts machen. In der Stellungnahme steht zwar die Traglast die druchaus nötig ist um die Eintragung zu vollziehen aber wenn es um die Felgenbreite geht steht da beispielsweise 7j - bis 13j...
Mir ist klar dass das da steht weil man ja umschüsseln kann. Aber ändert sich dadurch nicht die Traglast!?
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Kann ich darauf bestehen dass mir die felgen mit diesem "Wisch" eingetragen werden?
bzw. hat jemand hier Erfahrungen damit gemacht?
Freue mich über eure Antworten
Danke