Gibt es beim Airbag die Pflicht zum Austausch?
Vor rund 30 Jahren wurde der Einbau von Airbags in Kraftfahrzeugen gängig. Erste mit ihm ausgestattete Fahrzeuge sind heute bereits Oldtimer. Halter derartiger Fahrzeuge stellen sich mithin die Frage, ob der Airbag im Ernstfall überhaupt noch funktioniert.
Ursprünglich gab es beim Airbag ein Verfallsdatum, welches sich zunächst auf zehn Jahre belief. Eine Austauschpflicht gibt es mittlerweile indes nicht mehr. Seit der Einführung des Airbags sind rund 30 Jahre vergangen. Dies ist eine lange Zeit, in der das Material durchaus verschleißen kann, was jedoch nicht zwingende Folge ist.
Erfahrungsberichten zufolge weisen die Luftkissen trotz langer Zeiträume erstaunliche Haltbarkeiten auf. Die Ausfallraten sind beim Airbag gering. Eine Pflicht zum Austausch erscheint demnach nicht als notwendig.
Austausch nur vom Fachmann
Obwohl es beim Airbag keine Pflicht zum Austausch gibt, sollte dieser, wenn Sie sich dazu entscheiden, ihn durchführen zu lassen, dennoch ausschließlich vom Fachmann in einer Werkstatt getätigt werden.
In den Luftkissen sind explosionsfähige Treibmittel enthalten. Hier ist das entsprechende Know-How gefragt.
Dass etwas an den Airbags im Auto kaputtgeht, kommt trotz aller Stabilität und Haltbarkeit immer wieder mal vor. Beim Unterbrechen der Zündleitung leuchtet dann entsprechend die Kontrollleuchte auf. Hauptsächlich liegen die Fehlerquellen im Airbag-System in der Elektrik.
Auch der Verlust von Quecksilber im Schalter des Luftpolsters ist eine weitere Ursache für Fehler. Dies wird allerdings nicht per Kontrollleuchte angezeigt.
Gleiches gilt für alternde Kabel, bei denen die zum Teil verhärtete Ummantelung ausgetauscht werden muss. Andernfalls drohen Kurzschlüsse. Ob sich der Fahrer eines Oldtimers oder gar eines Neuwagens zum Austausch entscheidet, obliegt ihm selbst.