Auch wenn es auf dem Bild in dem Brief so aussehen mag das kaum etwas zu erkennen ist kann es bei der Original-Datei ganz anders aussehen. Der RA fordert die Akte an und der Fahrer ist zweifelsfrei zu erkennen, hast du zusätzlich die Kosten vom RA an der Backe.
Vielleicht solltest du froh sein das sie die Änderungen im Bußgeldkatalog noch einmal zurückgenommen haben denn sonst wäre bei +21km/h schon 1 Monat Bus fahren angesagt gewesen.
Ich musste mir jetzt übrigens auch vor kurzem, nach fast 20 Jahren, wieder einen Punkt gutschreiben lassen weil ich laut Messung 21km/h zu schnell war. Bei mir kam zusätzlich hinzu das ich mit dem LEIVTEC XV3 geblitzt wurde, das jetzt sogar vom Hersteller wegen Messfehler zurückgepfiffen wurde. Du kannst mich für bekloppt halten aber Fakt ist, ich war nunmal zu schnell unterwegs (Nach Tacho mit 98 statt 70) und habe selbst mit diesem Wissen KEINEN Einspruch eingelegt sondern werde diesen Punkt die nächsten 2,5 Jahre mit mir rum schleppen.
So werde ich bei jeder Fahrt (ärgerlicherweise) daran erinnert auf die Geschwindigkeit zu achten.
Ich mache jedenfalls nicht "mimimi" und trage es wie ein Mann!