Teilweise überfahren = auf ihr fahren, der Reifen (zu wie vielen Teilen auch immer) berührt die Linie
Überfahren = das Rad ist komplett über die Linie hinaus
Wie beim Fußball Klaus: Erst wenn der Ball in vollem Umfang über der Linie ist zählt es als Tor. (in dem Fall eben als überfahren)

Da es diese Fahrstreifenbegrenzung ja nicht nur in der Mitte der Straßen gibt und so automatisch nur für das Überholverbot stehen, gibt es auch unterschiedliche
Verwarn- und Bußgelder:
- Verbotswidrig geparkt, obwohl weniger als 3 Meter zwischen Fahrstreifenbegrenzung und dem Fahrzeug lagen
einfaches Vergehen 10€
mit Behinderung 15€
länger als 3 Stunden 30€
- Beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren
normales Vergehen 30€
mit Gefährdung 35€
- Beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren
normales Vergehen 30€
mit Gefährdung 35€
mit Unfall 40€
- Verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren
normales Vergehen 10€
beim überholen 30€
mit Unfall 35€
- Verbotswidrig beim Überholen über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren, bei unklarer Verkehrslage
normales Vergehen 150€ und 1 Punkt
mit Gefährdung 250€ und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
mit Unfall 300€ und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot