Kann vieles sein, vom Kolbenfresser bis zu festgefressenen Kurbelwellenlager.
Beiträge von Corradoman
-
-
Stimmt, Ölbeständigkeit hatte ich jetzt nicht dran gedacht.
(kannst ja mal bei denen fragen)Ansonsten schaust du dir diese mal an:
https://www.landefeld.de/artikel/de/o-r…-/OR+26,5X2,5+NZitatVerwendung: NBR: Standardwerkstoff für O-Ringe mit breitem Anwendungsgebiet bei statischen Drücken bis ca. 100 bar. Beständig gegen Öle, Schmierstoffe und Wasser (bis +80°C). Nicht beständig gegenüber Kraftstoffen mit hohem Aromatenanteil und Bremsflüssigkeiten auf Glykolbasis
-
Die Temperatur war auch schon vor 13 Jahren in diesem Forum normal.
Wenn sie das für dich nicht ist dann mußt du dir eben einen zusätzlichen Ölkühler einbauen.
(13er) dann bekommst diese Temperaturen nicht mehr.Auch interessant:
https://corrado.xyz/technisches/oel-info/die-oeltemperatur -
Warum sollte es denn nicht funktionieren wenn es doch ein Ring in der gleichen Größe ist?
-
...man sollte das was plattdrücken so das es passt, ja toll und in 5 Jahren gammelt mir die Anlage weg...
Edelstahl rostet nicht.
-
146° halte ich noch für unbedenklich. Wenn es aber noch mehr Richtung 150° geht darf man aber ruhig schon vom Gas gehen und mal der Ursache auf den Grund gehen.
Ich meine sogar das zu der Öl-Temperatur etwas in der Bedienungsanleitung vom Fahrzeug steht.Spitzentemperaturen von Motoröl in einem KFZ-Motor liegen übrigen bei ca. 300°.
-
Fang am besten erstmal mit einer Fehlerauslese.
Die schlechte Gasannahme kann genauso gut auch an einem defekten Kaltstartventil oder Volllastschalter der Drosselklappe liegen. Oder hast du dort schon einen Poti?
Nebenbei ließ dir auch schon ein paar Themen zum 16V hier im Forum durch.Zu deinen Kabeln und baumelnden Bauteilen machst du besser mal ein Bild.
-
Ja, der 9A hat auch eine Volllastanreicherung.
Das Spannungssignal dafür kommt vom Potentiometer am Luftmengenmesser. -
Zitat
Versandhändler haftet nicht für jeden Mangel
Ein Versandhändler ist für Mängel an Kfz-Ersatzteilen nicht verantwortlich, wenn er diese weder erkennen konnte noch musste. Eine Schadensersatzforderung des Käufers, der durch das mangelhafte Ersatzteil einen Motorschaden erlitt, kann daher nicht gegen den Versandhändler gerichtet werden. Das hat das Landgericht Hagen im August 2012 entschieden (LG-Az. 2 O 61/12).
Der Käufer bestellte beim Versandhändler einen Zahnriemensatz, bestehend aus einem Zahnriemen, einer Umlenk- und einer Exzenterrolle sowie mehreren Bolzen. Die Montage führte er selbst durch. Schon nach kurzer Zeit brach der Befestigungsbolzen der Umlenkrolle. Dies war auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen, denn der Innensechskant war nicht zentrisch in den Bolzenkopf eingebracht. Dadurch entstand eine Biegespannung, die letztlich den Befestigungsbolzen brechen ließ. Infolgedessen führte der Mangel zu einem beachtlichen Schaden am Motor des Kfz.
Diesen Schaden forderte der Käufer nun vom Versandhändler ein. Allerdings bestritt der Versandhändler jegliche Verantwortung, denn der Zahnriemensatz sei vom Hersteller geliefert und von ihm in Originalverpackung weiterverkauft worden. Das LG folgte dieser Ansicht. Ein Händler habe in der Regel keine Möglichkeit, die ihm zum Vertrieb gelieferte Ware umfassend auf Fehler zu überprüfen. Dies würde zu einem Aufwand führen, der einem einfachen Händler nicht zugemutet werden könne.
Zudem erwarte die Kundschaft, die bestellte Ware in Originalverpackung zu erhalten. Doch selbst dann, wenn ein Versandhändler Originalverpackungen öffne und das Produkt vor dem Weiterverkauf unter die Lupe nehme, ist er nach Ansicht der Hagener Richter nur dann für einen Mangel verantwortlich, wenn er ihn erkennen kann. Hier war der Mangel jedoch mit bloßem Auge überhaupt nicht erkennbar. (Gregor Kerschbaumer)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/versandhaendle…el-1341439.html
-
Bei dem Punkt Feinstaubplakette steht 1(keine). Nach meinen bisherigen Recherchen habe ich nur gesehen das der eigentlich Euro 2 haben müsste, was bedeutet das er eine grüne bekommen müsste und 147€ Steuer.
Du kommst wahrscheinlich mit den ganzen 1 und 2 durcheinander.
Folgendes:ALLE Corrado sind serienmäßig eingestuft in mindestens Euro 1 was ausreicht für die grüne Feinstaubplakette.
Lediglich die allerletzten Fahrzeuge ab Fertigungsnummer 000722 sind eingestuft in Euro 2.
Euro 1 (ehemals Emissionsklasse E1 und E2 - E1/E2 heißt nicht Euro1 oder Euro2)
hat z.B. die Schlüsselnummern 01,02,03,04,09,11,12,13,14,16,18,21,22,28,29,34,77
Euro 2 hat die Schlüsselnummern
25,26,27,35,49,50,51,52,71Aussagekraft hat hier die Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren:
In den alten Fahrzeugpapieren (bis 10/2005)
zu 1In den neuen Fahrzeugpapieren (ab 10/2005)
14.1 -
-
Echt jetzt?
Ist das echt bei allen so?Sieht doch völlig ungleichmäßig aus.
(2te Bild rechte 3 ist doch viel "dicker" wie die linke) -
Die Teilenummern dafür waren übrigens:
Links = 535075821
Rechts = 535075822Zu sehen in diesem Thema:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=114416 -
Ja das Blech kann man kaufen:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=140433 -
Original auf keinen Fall.
Du siehst ja wie ungleichmäßig die Zahlen sind.Erweitert sehen die nicht aus, evtl. poliert.
-
Hast du mal ein Bild davon?
-
Versuche es mal lieber bei einem seriösem Händler.
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=78582Hätte er dir ja direkt einen Link geben können wenn er weiß wo es soetwas gibt.
Manchmal kann man echt immer nur noch staunen. -
Täuschen mich da meine Augen oder kann man da wirklich eine Mütze durchwerfen?
-
Zitat
Zahnriemen muss komplett überprüft werden
Unterlässt es eine Autowerkstatt pflichtwidrig, aus Anlass einer "Longlife-Inspektion" den Zahnriemen für den Nockenwellenantrieb in der gebotenen Weise zu prüfen und auf die Notwendigkeit des Austausches hinzuweisen, so macht sie sich für daraus entstehende Schäden ersatzpflichtig. Dies hat das Landgericht Wiesbaden im August 2012 festgestellt (LG-Az. 9 O 196/11).
Der Kläger war Eigentümer eines VW Golf IV. Diesen übergab er bei einer Laufleistung von mehr als 232.400 km der beklagten Autowerkstatt zur Durchführung der sog. Longlife-Inspektion. Diese umfasst auch die Prüfung des Zahnriemens. Vier Tage nach der Inspektion und nach einer Fahrtstrecke von lediglich 321 km blieb der Pkw mit einem Motorschaden liegen. Es stellte sich heraus, dass der Zahnriemen, der die beiden Nockenwellen verbindet, auf einer Länge von zehn Zentimeter keine Zähne mehr aufwies.
Die Autowerkstatt hat im Prozess die Auffassung vertreten, dass der Zahnriemen in der gewöhnlichen Einbaulage nur zu einem Drittel zu sehen sei und ohne das Drehen des Motors nicht auf der gesamten Länge inspiziert werden könne. Das Drehen des Motors werde aber vom Hersteller gerade nicht gefordert.
Ungleichmäßige Abnutzung
Das Landgericht ist dieser Auffassung nun aber in seinem Urteil entgegentreten. Den Richtern erschließe es sich nicht, inwiefern aus dem Zustand des sichtbaren Teils von rund sieben Zentimetern Länge auf den etwa doppelt so langen Rest des Zahnriemens geschlossen werden könne. Dem wohne die falsche Annahme zugrunde, dass der Zustand eines Zahnriemens über seinen gesamten Umfang hinweg stets gleich sei.
Die Pflicht der Autowerkstatt war es, im Rahmen der Inspektion die Abnutzung zu erkennen und dem Auftraggeber mitzuteilen. Dies wurde von der Autowerkstatt pflichtwidrig unterlassen. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB wird das Verschulden widerlegbar vermutet; Umstände, welche die Autowerkstatt entlasten, konnten nicht vorgebracht werden. Die Schadensersatzpflicht der Autowerkstatt ist damit begründet. (Gregor Kerschbaumer)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/zahnriemen-mus…en-1336494.html
-
Aufgrund deiner PN würde ich mal sagen das
a) dein VW-Support nicht weiß was sie erzählen
b) du nicht wirklich verstanden hast was sie dir mitgeteilt habenEs gibt 2 Kühlmittelrohre beim 16V.
Einmal für den KR bis Modell 50-N-007500 und einmal für den KR ab Modell 50-N-007501 sowie den 9A.
Deine FIN, solange du einen 9A hast, ist also völlig irrelevant.