Beiträge von Corradoman

    Zitat

    Haftung für Fahrlässigkeit

    Verursacht eine Kfz-Werkstatt bei der Reparatur zumindest fahrlässig einen Brand des Fahrzeugs, so hat sie den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden (LG-Az. 1 O 256/13). Im verhandelten Fall beauftragte der Kläger die beklagte Werkstatt mit der Reparatur seines Pkw. Infolge von nicht ordnungsgemäß ausgeführten Schweißarbeiten am hinteren linken Radlauf gerieten Motor- und Beleuchtungskabelbaum in Brand. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden.

    Daraufhin begehrte der Kläger u.a. Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die Kosten des Sachverständigengutachtens sowie Nutzungsausfallentschädigung für 16 Tage. Die Werkstatt wies die Forderungen des Klägers sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach zurück und führte überdies an, der Kläger habe gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen, da die Wiederbeschaffung eines Ersatzwagens mit einem Kredit schneller möglich gewesen wäre.

    Das Landgericht sah es durch ein Sachverständigengutachten aber als erwiesen an, dass der Schaden durch die Reparaturarbeiten an dem Fahrzeug zumindest fahrlässig verursacht wurde. Daraus folge der Ersatz der Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs sowie die Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten.

    Aber auch eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 23 Euro stehe dem Kläger für jeden Tag zu, an dem er mangels entsprechender finanzieller Mittel an der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges gehindert sei: "Grundsätzlich ist ein Geschädigter weder verpflichtet, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen, noch ist ein Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen", wie die Richter in ihrer Entscheidung betonten. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB liegt demnach nicht vor. (Gregor Kerschbaumer)

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/haftung-fuer-f…it-1365448.html

    RadoRon

    Du solltest deine Fragen echt in besser passende Themen stellen.

    Du holst ein bald 15 Jahre altes Thema über Benzinverbrauch der MFA hoch, packst da einen Roman bei wie und was du geprüft hast um dann die Frage zu stellen woran du einen Tuning-Chip erkennst.
    Ich hatte doch schon öfter bei dir darauf hingewiesen die Themen nicht zu mischen.

    Deswegen habe ich deine Frage auch in das besser passende Thema verschoben.

    Zitat

    Kein Gutachter bei Bagatellschäden

    Ein Unfallgeschädigter darf bei Bagatellschäden kein Schadensgutachten einholen. Ein entsprechendes Urteil vom September 2011 sei nun rechtskräftig, hieß es kürzlich in einer Mitteilung des Amtsgerichts München (Az. 322 C 793/11). Im Streitfall wurde das Fahrzeug einer Frau am Stoßfänger vorne links und am linken vorderen Scheinwerfer bei einem Unfall auf einem Parkplatz beschädigt.

    Die Geschädigte holte ein Sachverständigengutachten zu den voraussichtlichen Beseitigungskosten ein und verlangte dieses sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten in Höhe von 844 Euro ersetzt zu bekommen. Die gegnerische Versicherung erstattete die Sachverständigenkosten gar nicht und nur 176 Euro der Reparaturkosten.

    Bei den Sachverständigenkosten biss die Klägerin auf Granit. Die Einholung eines Kostenvoranschlages hätte in diesem Fall vollständig ausgereicht, so das Gericht. Bei den Reparaturkosten bekam sie aber teilweise Recht. Zwar dürfe ein Geschädigter bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre seien, von der gegnerischen Versicherung auch auf eine freie Fachwerkstatt verwiesen werden, aber nicht pauschal.

    Der Geschädigten hätten also eine oder mehrere konkrete Werkstätten benannt werden müssen, welche eine gleichwertige Arbeit leisten können, in zumutbarer Entfernung liegen und auch tatsächlich bereit wären, günstiger zu arbeiten. Dies sei hier seitens der Beklagten nicht geschehen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige ermittelte daher unter Berücksichtigung der Stundensätze der Fachwerkstatt der Klägerin Reparaturkosten in Höhe von 417 Euro. (ng)

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/amtsgericht-mu…en-1171625.html

    Du brauchst nicht über irgendwelche Fachkenntnisse verfügen um eine ausführliche Fehlerbeschreibung zu machen.
    Versetze dich in die Lage deines Gegenübers, je mehr Informationen er von dir bekommt umso besser kann er auf dein Problem eingehen. Alles was dir sogar überflüssig vorkommt könnte deinem Helfer hilfreich bei der Beantwortung sein.

    Ganz ehrlich, ihn interessiert mehr wie und wo das Problem aufgetaucht ist oder wie es sich anhört und verhält um die Ursache zu ergründen als die Information das dein Alltagswagen nach 11 Jahren aufgegeben hat. Auch wenn es für dich noch so "krass" ist.


    Dein Problem hört sich aber dennoch nicht gut an.
    Drehzahl-abhängige Geräusche kommen meistens von Pleuel- oder Kurbelwellenlager.
    Wenn dann dazu noch ein Zylinder ausfällt ist es meist noch besch....eidener.
    Zuerst solltest du mal die Zündkerzen kontrollieren ob da noch alles vorhanden ist. Dann auch mal Kompression messen.
    Hilfreich könnte auch eine Aufnahme von dem Geräusch sein.

    Ein allgemein gehaltenes "Klackern beim Gasgeben" ist natürlich eine sehr präzise Fehlerbeschreibung, findest du nicht auch?:grinsup:

    Irgendwie langweilig wenn schon man weiß ob es vorne, hinten, oben, unten, innen, aussen, rechts oder links ist. Ob es nun ein einmaliges Klackern oder ein dauerhaften Klackern ist, ob es geschwindigkeitsabhängig oder drehzahlabhängig ist könnte man zur Not ja auch noch erraten.


    So, jetzt mal auf ein Neues............
    :zwinkern:

    Originale Nachbauten.

    Zitat

    Mit unseren Classic Parts bleibt Ihr historischer Volkswagen ein Original. Volkswagen Classic Parts ist Ihr Ansprechpartner für alle Ersatzteile, die aus dem Volkswagen Original Teile Programm entfallen und nicht mehr lieferbar sind. Als eigenständiges Tochterunternehmen der Volkswagen Group bieten wir Ihnen ein Sortiment mit rund fünf Millionen Ersatzteilen für Oldtimer und Youngtimer der Marke Volkswagen. Zudem erweitern wir unser Programm ständig mit Neufertigungen einzelner, besonders gefragter Ersatzteile.


    http://www.volkswagen-classicparts.de/

    Zitat

    Altes Radlager darf nicht als neu angepriesen werden

    Radlager, die länger als fünf Jahre gelagert wurden, dürfen nicht als "neu" beworben werden. Das gilt laut einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts auch, wenn sie originalverpackt und noch ungebraucht sind. Die Richter untersagten einem Anbieter von Kfz-Ersatzteilen auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine entsprechende Werbung (Az. 1 U 11/13).

    Wie der Verein berichtete, hatte der Händler im Internet Radlager für bestimmte Pkw angeboten, und diese mit "Artikelzustand: Neu" bezeichnet. Außerdem war die Verpackung abgebildet, die aus der Zeit vor 1990 stammte, jedoch kein Produktions- oder Mindesthaltbarkeitsdatum aufwies. Werde mit dem Begriff "neu" geworben, sei dies in diesem Fall irreführend, so das Gericht. Denn dem Käufer werde suggeriert, er könne das technisch sensible Ersatzteil unbesehen verwenden.

    Den Einfluss der Lagerungsdauer auf die Gebrauchstauglichkeit der Produkte verdeutlichten schon die Lagerempfehlungen der Hersteller, die zum Teil beim Überschreiten einer Lagerzeit von fünf Jahren eine Überprüfung auf Konservierungszustand und Korrosion empfehlen, weil die Einhaltung gewisser Lagerbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperaturschwankungen) erforderlich sei. Dem Käufer müsse also zumindest ein Hinweis auf die lange Lagerdauer gegeben werden.

    Die Wettbewerbszentrale wurde laut eigener Aussage aufgrund einer Beschwerde aus der Industrie tätig. "Hintergrund dieser Beschwerden ist, dass die Hersteller der Produkthaftung unterliegen, gleichzeitig aber keinen Einfluss auf eine langjährige Lagerung durch die Wiederverkäufer haben", heißt es in der Mitteilung. (asp)

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/altes-radlager…en-1367081.html