Dann schau doch einfach in den aktuellen:
http://www.ate.de/www/download/a…alog_ce2_uv.pdf
Beiträge von Corradoman
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GW-Käuferin erhält Geld zurück
Ist ein Gebrauchtwagen nicht unfallfrei, wie im Kaufvertrag versprochen, darf der Käufer das Fahrzeug zurückgeben. Das hat das Landgericht Coburg im Februar entschieden (LG-Az.: 41 O 555/13) und einer Kundin den Kaufpreis sowie ihre Auslagen für Arbeiten am streitgegenständlichen Auto zugesprochen.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin bei dem beklagten Kfz-Handel einen gebrauchten Audi A4 für 6.500 Euro erworben. In dem Kaufvertrag war schriftlich eingefügt "unfallfrei". Weiterhin wurde formuliert, dass dem Verkäufer „auf andere Weise Unfallschäden“ nicht bekannt seien. Einige Zeit nach dem Kauf erklärte die Käuferin unter Berufung auf einen Unfall des Autos den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung.
Die Klägerin behauptete, dass der gekaufte Audi einen massiven Unfallschaden erlitten hatte. Eine ordnungsgemäße Reparatur sei nicht erfolgt. Deswegen wollte sie ihren Kaufpreis in Höhe von 6.500 Euro zurück, sowie entgangene Zinsen und Ersatz für notwendige Reparaturen in Höhe von 1.150 Euro. Das Landgericht Coburg gab der Klage statt, denn lediglich bei geringfügig ausgebesserten Blechschäden und „Schönheitsfehlern“ dürfe von Unfallfreiheit gesprochen werden. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass das Auto mindestens zwei Unfälle erlitten hatte.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Autoverkäuferin in bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hatte. Diese lag nicht vor. Deswegen bekam die Klägerin den Kaufpreis von 6.500 Euro€ sowie Zinsen hierauf zugesprochen. Auch die von der Klägerin vorgelegten Rechnungen über Arbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung oder Verbesserung des Audis bekam sie ersetzt. (asp)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/gw-kaeuferin-e…ck-1375439.html
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Das Poti bei mir z.B. hat die Nummer 437224037, gibt es aber nicht bei VW.
(da nur komplett mit Luftmengenmesser)
Lediglich bei Bosch kann das Poti einzeln gekauft werden.
(ich meine der alte Audi 80 hat auch das Teil verbaut)Edit:
Dein Beitrag ist verdammt nahe an einer unerlaubten Suchanfrage im Diskussionsthema.
In Zukunft bitte etwas "neutraler" formulieren.
Danke -
Da wird wohl keine Verbindung zwischen Antriebsmotor, über das Getriebe, an den Zahnstangen sein.
Wenn du das Handrad nimmst hast du eine direkte Verbindung zu den Zahnstangen.Wird also wohl ein Zahnrad vom Getriebe sein das die Drehbewegung vom Motor nicht weiterleitet.
Abbauen und nachsehen. -
Kostet bei VW 30€.
Nimm dir die Teilenummer und gib sie doch mal bei verschiedenen Online-Teilehändler in der Teilesuche ein.
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=49257Ich habe hier z.B. eine Plattform die den z.Z. für 11€ anbieten.
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Naja, aber eigentlich ist es unmöglich zu übersehen das es 6 Schrauben sind die das Abgasrohr (Hosenrohr) am Abgaskrümmer halten.
Ich nehme eher an das es so gemeint war das er 4 Muttern schon gelöst hat aber die restlichen wohl nicht los bekommt. -
Die Ölwanne kann demontiert werden ohne das Getriebe zu entfernen.
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Oben drauf waren wir nicht.
(ist nicht unbedingt etwas für die Kinder bzw. für mich mit den Kindern)
Nur mal "drumherum" gefahren auf dem Weg in den Loro Parque.
(war am Donnerstag völlig in Wolken gehüllt)Echt schönes Fleckchen der Süden von Teneriffa, zumindest das Viertel wo wir waren. (Costa Adeje, einen Steinwurf von der Playa del Duque entfernt)
(klar, andere "Sauberkeitsstandards" wie wir haben die da schon ausserhalb vom Hotel)Waren aber auch bestimmt nicht das letzte Mal dort.
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Hier noch ein ausführliches Klima-Kondensator-Thema:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=110306 -
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Viel Aufwand, wenig Geld
Einer KfZ-Werkstatt, die trotz viel Aufwand erfolglos nach der Ursache eines Elektronik-Problems fahndet, steht ein Vergütungsanspruch nur in dem Umfang zu, wie dies vorher mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im August 2013 entschieden (OLG-Az.: 9 U 218/12).
Im Streitfall ging es um einen VW Touareg. Anfang September 2010 brachte der Kläger sein Fahrzeug zu der Beklagten, um die Ursache für einen Fehler der Elektronik zu finden und beheben zu lassen. Die Parteien schlossen einen Reparaturvertrag und setzten die Vergütung auf 2.000 Euro fest.
In der Folgezeit unternahm die Beklagte mehrere erfolglose Versuche, um das Problem zu beheben. Schließlich setzte der Kläger der Werkstatt eine Frist, um das Fahrzeug ordnungsgemäß instand zu setzen. Die Werkstatt aber konnte die Fehlerbehebung nicht erbringen und übersandte dem Kläger eine Rechnung über mehr als 13.000 Euro für ihre bis dahin ausgeführten Arbeiten.
Darlegungs- und Beweispflicht
Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Konstanz verlangte der Kläger daraufhin erfolgreich die Herausgabe seines Fahrzeugs. Das OLG bestätigte die Entscheidung, denn für einen höheren Vergütungsanspruch nach § 632 BGB wäre die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig gewesen.
Insbesondere sei es der Werkstatt nicht gelungen, eine zu einem späteren Zeitpunkt mündlich getroffene Vereinbarung über eine Vergütung von 5.000 Euro zu beweisen, so die Richter in ihrem Urteil. Daher sei aus Beweislastgründen von der Darstellung des Klägers auszugehen; der Umstand, dass die beklagte Werkstatt wesentlich höhere Aufwendungen für die Fehlersuche und Reparatur des Fahrzeugs hatte, spiele rechtlich keine Rolle. (Gregor Kerschbaumer)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/viel-aufwand-w…ld-1374874.html
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Teure Falschauskunft
Eine falsche Aussage zum Zustand eines Kundenfahrzeugs ist einer Werkstatt jetzt teuer zu stehen gekommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte sie Ende Juni zur Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung von 6.250 Euro, weil sich nach einem langwierigen Beweissicherungsverfahren herausstellte, dass der Ölverlust nicht auf einen Motor- oder Getriebeschaden zurückzuführen war (OLG-Az.: 1 U 132/13).
Im Streitfall hatte die Klägerin die Werkstatt der Beklagten mit ihrem VW T4, Baujahr 2001, mit einem Kilometerstand von ca. 250.000 aufgesucht. Bei dem Fahrzeug war zuvor von einer anderen Werkstatt ein Austauschmotor eingebaut worden. Die Beklagte sollte die Ursache für den auftretenden Ölverlust erforschen.
Nachdem bei einer Probefahrt erneut ein Ölverlust festgestellt wurde, erklärte ein Werkstattmitarbeiter dem Sohn der Klägerin, der Ölverlust sei nicht auf Verschleiß, sondern auf einen erheblichen Motorschaden zurückzuführen. Entweder sei der Austauschmotor bereits bei seinem Einbau defekt gewesen, oder aber es seien Fehler bei dessen Einbau gemacht worden. Es sei davon abzuraten, das Fahrzeug bis zur Klärung der genauen Ursache in diesem Zustand für größere Strecken zu nutzen.
50 Euro Entschädigung pro Tag
Die Klägerin führte daraufhin ein Beweissicherungsverfahren gegen die andere Werkstatt durch und ließ ihr Fahrzeug 197 Tage unbenutzt stehen. In dem Beweissicherungsverfahren stellte sich heraus, dass der von dem Mitarbeiter der Beklagten geäußerte Verdacht falsch war. Nach den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen handelte es sich bei dem erneuten Austreten von Öl nur um eine unbedeutende Störung, nämlich ein sogenanntes "Motorschwitzen", welches sich mit sehr geringem Aufwand beseitigen ließ und was keinesfalls ein Zerlegen des Motors oder des Getriebes erforderlich machte.
Die Klägerin verlangte als Nutzungsausfall einen Betrag von über 12.000 Euro. Wegen der verspäteten Einleitung des Beweissicherungsverfahrens gegen die andere Werkstatt kürzte das Gericht aber den Entschädigungszeitraum. Die Höhe des täglichen Nutzungsausfallschadens schätzten Die Richter auf 50 Euro. Sie bezogen sich dabei laut einer Gerichtsmitteilung auf eine Tabelle zur Nutzungsausfallentschädigung von Kraftfahrzeugen. (asp)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/teure-falschauskunft-1375334.html
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Aus Luxemburg.
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Ölwechsel hat meine Werkstatt gemacht und 0W40 drauf gemacht!
Frag mich nur warum!Frag es nicht dich oder hier sondern frage mal lieber in "deiner" Werkstatt.
Besprichst du nichtmal im Voraus WAS gemacht werden soll? -
Zitat
Angemessenes Lösegeld fürs Auto
Der Bundesgerichtshof setzt Abschleppdiensten in privatem Auftrag Grenzen: Die Firmen dürfen von Falschparkern keine unangemessen hohen Beträge fordern. Ein Autofahrer aus Bayern hatte seine Klage gegen die Forderung von 250 Euro für die Freigabe des abgeschleppten Autos bis vor die letzte Instanz getragen. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter vom Freitag muss er noch in die Verlängerung. Der BGH verwies den Fall mit klaren Vorgaben an das Landgericht München zurück (Az.: V ZR 229/13).
Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem "verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann am Freitag in Karlsruhe. Der von ihr geleitete V. Zivilsenat hob das Urteil des Landgerichts vom August vergangenen Jahres auf. Dort müssen die Richter nun neu entscheiden. Nicht ersetzt bekommt der Kläger seine vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Das Landgericht hatte in zweiter Instanz 175 Euro für zulässig befunden, nachdem das Amtsgericht zuvor 100 Euro festgesetzt hatte. Im Kern des Streits stand die Frage, ob der von dem Autofahrer geforderte Betrag von 250 Euro auch die Kosten für die Mitarbeiter der Parkräume KG zur Überwachung des Parkraums enthält. Denn diese Kosten dürfen dem Falschparker nicht zur Last gelegt werden, wie das BGH 2011 festhielt.
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/angemessenes-l…037.html?_apg=2
Siehe dazu auch:
ZitatParkräume KG: Dauergast beim BGH
Das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen beschäftigte sich schon zum dritten Mal mit der Parkräume KG. Das 2005 gegründete Unternehmen schließt Verträge mit Grundbesitzern und beauftragt Abschleppunternehmen, falsch parkende Autos zu entfernen. Seinen Anspruch auf Schadenersatz tritt der Grundeigentümer an die Parkräume KG ab. Die Firma hat nach eigenen Angaben Verträge für rund 3.000 Immobilien geschlossen, überwacht werden häufig Kundenparkplätze. Im konkreten Fall war das ein Fitness-Studio in München.
In der von beiden Parteien beantragten Revisionsverhandlung sprach die Anwältin des klagenden Autofahrers, Barbara Genius, von einer "Erpressungssituation": Die meisten Betroffenen zahlten den geforderten Betrag, um ihr Auto schnell zurückzubekommen. Der verlangte Betrag von 250 Euro sei das Dreifache der in München üblichen Abschleppkosten.
Der Anwalt der Parkräume KG, Arn Osterloh, erklärte, dass allein Ersatz für Leistungen verlangt worden sei, "die Bestandteil für die Beseitigung der Besitzstörung" seien. Nach der Entscheidung sagte der ADAC-Jurist Alexander Döll in Karlsruhe: "Das ist unbefriedigend." An der Situation für die Autofahrer habe sich damit nichts geändert. Aber immerhin sei jetzt klargestellt: "Die Berechnung der Forderung darf nicht willkürlich sein, sondern muss sich an realen wirtschaftlichen Bedingungen der Abschleppbranche orientieren." (dpa)
Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/angemessenes-l…037.html?_apg=2
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Du kannst diese Codekarte, mit dem Code der Wegfahrsperre, offenbar mit der Fahrgestellnummer nachbestellen.
Codeeingabe geht dann wohl über das Gaspedal:
Zitatdes nennt sich im handbuch notfallstart!(geht nich bei diesel)
du hast ne codekarte auf der steht ein 5 stelliger code
du gehst auf zündung mit gaspedal voll durchgetreten und wartest bis das einspritzpumpen signal weg is... danach das blinken abzählen ensprechend dem code und bei der zahl wieder durchtreten. es leuchtet fest auf. danach gleiches spiel mit allen 5 zahlen.
am schluss blinkt des ganze 7 mal und dann kannst zünden.
(dauert ca 1 1/2 min des gezedere)
steht aber au nochmal im handbuch genau. -
A) Das Ding heißt richtig
Leerlauf- Stabilisierungs- Ventil (N71) abgekürzt deshalb: LSVB)
Nein, das siehst du so komplett falsch.
Funktionsweise vom LSV:
http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…078&postcount=2 -
Zweimal nein.
Beim Umbau verlierst du die Zulassung der Scheinwerfer und damit die ABE vom Fahrzeug.
Zubehör-Klarglas ohne diese komischen Ringe gibt es soweit ich das weiß nicht. -
Also ich habe damals bei dem Einbau statt Nieten einfach Schrauben verwendet.