Beiträge von Corradoman

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    GW-Käuferin erhält Geld zurück

    Ist ein Gebrauchtwagen nicht unfallfrei, wie im Kaufvertrag versprochen, darf der Käufer das Fahrzeug zurückgeben. Das hat das Landgericht Coburg im Februar entschieden (LG-Az.: 41 O 555/13) und einer Kundin den Kaufpreis sowie ihre Auslagen für Arbeiten am streitgegenständlichen Auto zugesprochen.

    Im konkreten Fall hatte die Klägerin bei dem beklagten Kfz-Handel einen gebrauchten Audi A4 für 6.500 Euro erworben. In dem Kaufvertrag war schriftlich eingefügt "unfallfrei". Weiterhin wurde formuliert, dass dem Verkäufer „auf andere Weise Unfallschäden“ nicht bekannt seien. Einige Zeit nach dem Kauf erklärte die Käuferin unter Berufung auf einen Unfall des Autos den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung.

    Die Klägerin behauptete, dass der gekaufte Audi einen massiven Unfallschaden erlitten hatte. Eine ordnungsgemäße Reparatur sei nicht erfolgt. Deswegen wollte sie ihren Kaufpreis in Höhe von 6.500 Euro zurück, sowie entgangene Zinsen und Ersatz für notwendige Reparaturen in Höhe von 1.150 Euro. Das Landgericht Coburg gab der Klage statt, denn lediglich bei geringfügig ausgebesserten Blechschäden und „Schönheitsfehlern“ dürfe von Unfallfreiheit gesprochen werden. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass das Auto mindestens zwei Unfälle erlitten hatte.

    Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Autoverkäuferin in bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hatte. Diese lag nicht vor. Deswegen bekam die Klägerin den Kaufpreis von 6.500 Euro€ sowie Zinsen hierauf zugesprochen. Auch die von der Klägerin vorgelegten Rechnungen über Arbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung oder Verbesserung des Audis bekam sie ersetzt. (asp)

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/gw-kaeuferin-e…ck-1375439.html

    Das Poti bei mir z.B. hat die Nummer 437224037, gibt es aber nicht bei VW.
    (da nur komplett mit Luftmengenmesser)
    Lediglich bei Bosch kann das Poti einzeln gekauft werden.
    (ich meine der alte Audi 80 hat auch das Teil verbaut)


    Edit:
    Dein Beitrag ist verdammt nahe an einer unerlaubten Suchanfrage im Diskussionsthema.
    In Zukunft bitte etwas "neutraler" formulieren.
    Danke

    Da wird wohl keine Verbindung zwischen Antriebsmotor, über das Getriebe, an den Zahnstangen sein.
    Wenn du das Handrad nimmst hast du eine direkte Verbindung zu den Zahnstangen.

    Wird also wohl ein Zahnrad vom Getriebe sein das die Drehbewegung vom Motor nicht weiterleitet.
    Abbauen und nachsehen.

    Oben drauf waren wir nicht.
    (ist nicht unbedingt etwas für die Kinder bzw. für mich mit den Kindern) :biggrin:
    Nur mal "drumherum" gefahren auf dem Weg in den Loro Parque.
    (war am Donnerstag völlig in Wolken gehüllt)

    Echt schönes Fleckchen der Süden von Teneriffa, zumindest das Viertel wo wir waren. (Costa Adeje, einen Steinwurf von der Playa del Duque entfernt)
    (klar, andere "Sauberkeitsstandards" wie wir haben die da schon ausserhalb vom Hotel)

    Waren aber auch bestimmt nicht das letzte Mal dort.
    :zwinkern:

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/viel-aufwand-w…ld-1374874.html

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/teure-falschauskunft-1375334.html

    Zitat

    Angemessenes Lösegeld fürs Auto

    Der Bundesgerichtshof setzt Abschleppdiensten in privatem Auftrag Grenzen: Die Firmen dürfen von Falschparkern keine unangemessen hohen Beträge fordern. Ein Autofahrer aus Bayern hatte seine Klage gegen die Forderung von 250 Euro für die Freigabe des abgeschleppten Autos bis vor die letzte Instanz getragen. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter vom Freitag muss er noch in die Verlängerung. Der BGH verwies den Fall mit klaren Vorgaben an das Landgericht München zurück (Az.: V ZR 229/13).

    Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem "verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann am Freitag in Karlsruhe. Der von ihr geleitete V. Zivilsenat hob das Urteil des Landgerichts vom August vergangenen Jahres auf. Dort müssen die Richter nun neu entscheiden. Nicht ersetzt bekommt der Kläger seine vorgerichtlichen Anwaltskosten.

    Das Landgericht hatte in zweiter Instanz 175 Euro für zulässig befunden, nachdem das Amtsgericht zuvor 100 Euro festgesetzt hatte. Im Kern des Streits stand die Frage, ob der von dem Autofahrer geforderte Betrag von 250 Euro auch die Kosten für die Mitarbeiter der Parkräume KG zur Überwachung des Parkraums enthält. Denn diese Kosten dürfen dem Falschparker nicht zur Last gelegt werden, wie das BGH 2011 festhielt.

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/angemessenes-l…037.html?_apg=2

    Siehe dazu auch:

    Zitat

    Parkräume KG: Dauergast beim BGH


    Das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen beschäftigte sich schon zum dritten Mal mit der Parkräume KG. Das 2005 gegründete Unternehmen schließt Verträge mit Grundbesitzern und beauftragt Abschleppunternehmen, falsch parkende Autos zu entfernen. Seinen Anspruch auf Schadenersatz tritt der Grundeigentümer an die Parkräume KG ab. Die Firma hat nach eigenen Angaben Verträge für rund 3.000 Immobilien geschlossen, überwacht werden häufig Kundenparkplätze. Im konkreten Fall war das ein Fitness-Studio in München.

    In der von beiden Parteien beantragten Revisionsverhandlung sprach die Anwältin des klagenden Autofahrers, Barbara Genius, von einer "Erpressungssituation": Die meisten Betroffenen zahlten den geforderten Betrag, um ihr Auto schnell zurückzubekommen. Der verlangte Betrag von 250 Euro sei das Dreifache der in München üblichen Abschleppkosten.

    Der Anwalt der Parkräume KG, Arn Osterloh, erklärte, dass allein Ersatz für Leistungen verlangt worden sei, "die Bestandteil für die Beseitigung der Besitzstörung" seien. Nach der Entscheidung sagte der ADAC-Jurist Alexander Döll in Karlsruhe: "Das ist unbefriedigend." An der Situation für die Autofahrer habe sich damit nichts geändert. Aber immerhin sei jetzt klargestellt: "Die Berechnung der Forderung darf nicht willkürlich sein, sondern muss sich an realen wirtschaftlichen Bedingungen der Abschleppbranche orientieren." (dpa)

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/angemessenes-l…037.html?_apg=2

    Du kannst diese Codekarte, mit dem Code der Wegfahrsperre, offenbar mit der Fahrgestellnummer nachbestellen.

    Codeeingabe geht dann wohl über das Gaspedal:

    Zitat

    des nennt sich im handbuch notfallstart!(geht nich bei diesel)

    du hast ne codekarte auf der steht ein 5 stelliger code
    du gehst auf zündung mit gaspedal voll durchgetreten und wartest bis das einspritzpumpen signal weg is... danach das blinken abzählen ensprechend dem code und bei der zahl wieder durchtreten. es leuchtet fest auf. danach gleiches spiel mit allen 5 zahlen.
    am schluss blinkt des ganze 7 mal und dann kannst zünden.
    (dauert ca 1 1/2 min des gezedere)
    steht aber au nochmal im handbuch genau.