Beiträge von Corradoman

    Und wenn man sich dann mal vor Augen führt das diese Leisten ein rein "optischer Artikel" ist, also keinerlei "wichtige" oder fahrtechnisch relevante Aufgabe hat.
    Wenn es wenigstens ein Teil wäre ohne das der Wagen nicht mehr ordentlich bewegt werden könnte würde ich sogar noch verstehen das so mancher Fahrer bereit ist den ein oder anderen Mehr-$ dafür zu bezahlen.

    Der Jürgen hatte es damals Silikon genommen:
    http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…567&postcount=3
    (Leider hat er die Anhänge entfernt)
    und wenn der Jürgen schon mit dem Ergebnis zufrieden war ist es der Durchschnitts-Corradofahrer bestimmt auch.

    Edit:
    Achtung für diejenigen die es auch so machen wollen, bitte ein Silikon benutzen was NICHT essigvernetzend ist, was also keine Essigsäure freisetzt.
    (das macht das Blech kaputt)
    Nehmt z.B. das für Natursteine:
    http://www.dichtstoffhandel.de/dichtstoff/nat…vf63nqnqimvgt61

    Marco, das SSP ist aber vom Audi der die Empfänger in der B-Säule hat.
    Ob das so 1:1 vergleichbar ist?

    Wie gesagt, beim Passat gibt es nichtmal eine besondere ZV-Pumpe für die Fahrzeuge mit der Infrarot-Schließanlage.
    Bei dem Audi gibt es 4A0862257H (normal) 4A0862257J (infrarot).

    Das muss also beim Passat irgendwie anders laufen.

    Quelle: http://www.t-online.de/auto/technik/i…-am-steuer.html

    Wie siehst du es?

    Ja, jetzt habe ich etwas.
    Ich finde allerdings keinen "speziellen" Kabelbaum der ZV für die Infrarot-Schließanlage.
    Das einzige was ich da finde ist der Kabelbaum für Schiebedachbetätigung/Innenleuchte/Make-up Spiegel mit eben dem Anschluß für den Innenspiegel.
    Aber nichtmal eine spezielle Bi-Druck-Pumpe der ZV ist für die Infrarot-technik zu finden, nur die 08/15 Pumpe also muß diese ja auch das Signal umsetzen können.

    Vielleicht mal in einem Passat-Forum nach der genauen Funktionsweise fragen. Evtl. ist das Wissen hilfreich für einen Umbau.

    Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/web…-stimmt-zu.html

    Was für eine Frage, natürlich mußt du das umpinnen. Den 8-poligen Stecker mußt du schließlich auch holen. Schaltbild, wie es angeschlossen wird ist doch aufgedruckt.
    Wenn die zweite Lampe auch funktionieren soll mußt du dir halt noch 2 weitere Kabel ziehen.(G und 31)

    Hier mal eine Zusammenfassung einiger wichtiger Urteile.
    (einige stehen hier im Thema schon drin)


    Zitat

    Wer den Unfallort verlässt, um eigene Verletzungen behandeln zu lassen, begeht keine Unfallflucht.

    Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Auf den entsprechenden Beschluss weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Weil sich ein Unfallverursacher von einem Bekannten in ein Krankenhaus bringen ließ und erst nach 40 Minuten die Polizei verständigte, hatte ihn das Landgericht Magdeburg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt (§ 142 Strafgesetzbuch). Die BGH-Richter stellten klar, dass es keine Straftat ist, wenn man sich entfernt, um eigene Verletzungen versorgen zu lassen. Das Landgericht muss prüfen, ob sich der Autofahrer berechtigt entfernt hatte und erneut entscheiden (Aktenzeichen 4 StR 259/14).

    Zitat

    Das Weiterreichens des Mobiltelefons während der Fahrt reicht nicht aus, um eine Geldbuße zu verhängen.

    Für das Oberlandesgericht (OLG) Köln ist es keine (unerlaubte) Kommunikation, wenn der Fahrer das Gerät nur weiterreicht, ohne dabei das Display abzulesen. Genau dafür hatte eine Autofahrerin 40 Euro aufgebrummt bekommen – zu Unrecht, wie die Kölner Richter klarstellten (Aktenzeichen III-1 RBs 284/14).

    Zitat

    Autofahrer dürfen mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

    Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Mit dieser Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers gegen eine 40-Euro-Geldbuße statt. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann dann mit Handy – laut OLG kein Verstoß gegen das Handyverbot während der Fahrt. Das gelte nur bei laufendem Motor (Aktenzeichen 1 RBs 1/14).

    Zitat

    Spürbare Schaltvorgänge bei einem Sportwagen sind kein Mangel, der eine Reparatur oder die Rückgabe des Autos rechtfertigt.

    Eine Porsche-Kundin wollte ihren geleasten Boxster S mit Automatikgetriebe zurückgeben, weil der bei den Schaltvorgängen spürbar ruckte. Das Rucken stelle keinen technischen Fehler dar, sondern sei im Prospekt als „straffe und unmittelbare” Abstimmung des Getriebes beschrieben und daher gewollt, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 28 U 162/13).

    Zitat

    Ein Beifahrer ist nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Er muss sich auch nicht nach der vorherigen Beschilderung erkundigen, wenn er das Steuer übernimmt.

    Das Amtsgericht Olpe hatte einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 87,50 Euro verurteilt, weil er nach dem Fahrerwechsel ein Überholverbot missachtet hatte. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, meinte das Oberlandesgericht Hamm. Als Beifahrer sei er in diesem Fall kein Verkehrsteilnehmer. Und beim Fahrerwechsel sei das Überholverbotsschild für den Betroffenen als Fahrer nicht mehr sichtbar gewesen – erkundigen musste er sich nicht, schließlich könnte die Auskunft dann auch falsch sein. Nur wenn der Fahrer die Strecke und das Überholverbot kennt, könnte anders entschieden werden (Aktenzeichen 1 RBs 89/14).

    Zitat

    Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ gilt auch, wenn es nicht schneit. Selbst bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit also zu beachten.

    Ein Autofahrer war mit Tempo 125 in eine Radarfalle gerauscht, bekam 160 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot aufgebrummt. Dagegen wehrte sich der Fahrer: Er meinte, das mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ angeordnete Tempolimit von 80 km/h auf einem elektronisch gesteuerten Verkehrszeichen sei irreführend gewesen. Das Oberlandesgericht Hamm folgte diesem Argument nicht. Die richterliche Begründung: Das Zusatzschild mit der Schneeflocke weise lediglich darauf hin, dass das Tempolimit Gefahren im Winter bannen soll. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden (Aktenzeichen 1 RBs 125/14).

    Zitat

    Ein eingeschalteter Tempomat entschuldigt keinen Tempoverstoß.

    Ein Autofahrer war geblitzt worden, nachdem er einen Lkw überholt hatte. Er gab laut Deutscher Anwaltshotline vor Gericht an, dass er nur deswegen zu schnell war, weil er einen Unfall mit einem plötzlich auftauchenden Auto verhindern und noch rechtzeitig vor dem Lkw einscheren musste. Danach habe er sich darauf verlassen, dass der eingeschaltete Tempomat die Geschwindigkeit wieder reduzieren würde. Das Amtsgericht Lüdinghausen glaubte dem Fahrer zwar, das Bußgeld wurde aber trotzdem fällig – und zwar in doppelter Höhe (140 Euro). Das Gericht ging nach den Erklärungen des Fahrers nämlich von einer vorsätzlichen anstatt einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung aus (Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 511/14-46/14).

    Zitat

    Starker Stuhldrang ist keine „notstandsähnliche Situation“, die es erlaubt zu schnell zu fahren.

    Das entschied das Amtsgericht Lüdinghausen, das scheinbar für die skurilleren Fälle zuständig ist. Zumindest gelte das, wenn der Fahrer bereits vor Erreichen der Tempolimit-Zone Probleme in seinem Darm wahrgenommen hatte. Im Zweifel müsse der Fahrer, der unter Darmproblemen leidet, davon absehen, die Fahrt überhaupt anzutreten (Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 155/14-21/14).

    Zitat

    Auch unterhalb von 1,1 Promille kann die Versicherung nach einem Unfall die Leistung drastisch reduzieren.

    Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Demnach ist bei 1,09 Promille eine Kürzung um 75 Prozent gerechtfertigt. Eine Autofahrerin war mit 1,09 Promille nachts in die Betonbegrenzung einer Baustelle gekracht. An ihrem Wagen entstand Totalschaden. Das Gericht hielt wegen relativer Fahruntüchtigkeit immerhin eine Kürzung der Leistung auf 25 Prozent für angemessen (Aktenzeichen 9 U 135/13).

    Wichtig: Oberhalb von 1,1 Promille müssen Kfz-Versicherer vielfach gar keinen Schadenersatz leisten.

    Zitat

    Filmen anderer Verkehrsteilnehmer mit einer Dashcam ist in der Regel verboten.

    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einer Klage gegen ein behördliches Dashcam-Verbot zwar aus formalen Gründen stattgegeben. Die Kammer hat entschieden, dass die Nutzungsuntersagung seitens der Behörde zu ungenau war, die sich nur auf die im Fahrzeug eingebaute Kamera bezogen hatte. Im Bescheid hätte konkret angegeben werden müssen, welche Kamera (genaue Bezeichnung) gemeint ist (Aktenzeichen: AN 4 K 13.01634).

    Wichtig: Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass es ohne den Formfehler der Behörde das Verbot wegen Verstoßes gegen Datenschutzrecht bestätigt hätte!

    Quelle: http://www.bild.de/auto/service/j…86556.bild.html

    Ganz genau.
    :winking_face:

    Deswegen finde ich persönlich es auch immer eine große Sauerei wenn privat irgendwelche gefärbten Leuchten verkauft werden und weit und breit kein Hinweis dabei steht das, bei anbringen der Leuchten, die ABE vom Fahrzeug erlischt und nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen.

    Ausser den originalen und den Inpro/FK-Gedöns gab es keine farbigen Rückleuchten.
    Von der Hella gab es KEINE andersfarbigen RL für den Corrado, bis auf rot/schwarze Prototypen für das Museum.
    (so auch die Aussage nach einem Telefonanruf)

    Die rot/schwarzen Prototypen sahen so aus:
    http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=115479

    Hier noch kurz zur Aussage das es keine anderen gab:
    http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…08&postcount=15

    Die Frage war was die 100m kosten und die Antwort war 500€-550€.
    Zusatz war dann das vermutlich die Mindestbestellmenge auf 200m gestiegen ist. (erst 50m dann 100m dann evtl. 200m)

    100€/Meter ist doch völlig utopisch und an der Realität vorbei.
    So ein Sitzbezugstoff kostet um die 10€/m - Kunstleder ca. 15€/m:
    http://fortispolster.de/category/autos…tzpolsterstoffe

    Hier auch noch ein paar Preise:
    http://fortispolster.rakuten-shop.de/autostoffe-26280531/

    Hier mal ein paar Neuerungen für den ein oder anderen Autofahrer:


    Quelle: http://www.t-online.de/auto/news/id_7…einstellen.html