Beiträge von Corradoman
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Und wenn man sich dann mal vor Augen führt das diese Leisten ein rein "optischer Artikel" ist, also keinerlei "wichtige" oder fahrtechnisch relevante Aufgabe hat.
Wenn es wenigstens ein Teil wäre ohne das der Wagen nicht mehr ordentlich bewegt werden könnte würde ich sogar noch verstehen das so mancher Fahrer bereit ist den ein oder anderen Mehr-$ dafür zu bezahlen.Der Jürgen hatte es damals Silikon genommen:
http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…567&postcount=3
(Leider hat er die Anhänge entfernt)
und wenn der Jürgen schon mit dem Ergebnis zufrieden war ist es der Durchschnitts-Corradofahrer bestimmt auch.Edit:
Achtung für diejenigen die es auch so machen wollen, bitte ein Silikon benutzen was NICHT essigvernetzend ist, was also keine Essigsäure freisetzt.
(das macht das Blech kaputt)
Nehmt z.B. das für Natursteine:
http://www.dichtstoffhandel.de/dichtstoff/nat…vf63nqnqimvgt61 -
Corrado, Golf, Passat ist der gleiche.
T4 soll auch passen, hat nur eine leicht andere Krümmung der Hebel.Teilenummer: http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=117258
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Marco, das SSP ist aber vom Audi der die Empfänger in der B-Säule hat.
Ob das so 1:1 vergleichbar ist?Wie gesagt, beim Passat gibt es nichtmal eine besondere ZV-Pumpe für die Fahrzeuge mit der Infrarot-Schließanlage.
Bei dem Audi gibt es 4A0862257H (normal) 4A0862257J (infrarot).Das muss also beim Passat irgendwie anders laufen.
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Zitat
Der Auto Club Europa (ACE) hat sich erneut für eine Null-Promille-Grenze für alle Autofahrer ausgesprochen. Die Diskussion müsse neu angestoßen werden, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen, erklärte der ACE.
"Wir respektieren es, wenn gesagt wird: ein Glas Wein zum Festtagsbraten muss erlaubt sein. Wir halten es aber auch für besonders bedenkenswert, was die Spitzenverbände der Verkehrssicherheit fordern", heißt es beim ACE.
Die Meinungen über ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gingen weit auseinander. Die politischen Entscheidungsträger sollten jedoch den klaren Positionen (Kein Alkohol am Steuer) des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) folgen, verlangte der ACE.7000 Tote aufgrund von Alkohol am Steuer
In den vergangenen zehn Jahren seien geschätzt mehr als 7000 Menschen bei von Alkohol verursachten Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen.
Politik gegen Änderung der 0,5-Promille-Grenze
In diesem Jahr haben sich Politiker von SPD, Grünen und Linke positiv zu einer Null-Promille-Grenze geäußert . Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wandte sich jedoch gegen eine Änderung der bestehenden 0,5-Promille-Grenze.
Ein striktes Alkoholverbot gilt nur für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.
Wann die meisten Alkohol-Unfälle passieren
Übrigens ist das Risiko, in einen Alkohol-Unfall verwickelt zu werden, an bestimmten Tagen besonders hoch: Christi Himmelfahrt (Vatertag) wird in der Rangliste auf Platz eins geführt. Denn an diesem Tag (9. Mai) passierten laut dem Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2013 insgesamt 279 Straßenverkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss - mehr als an jedem anderen Tag des Jahres.
Dahinter folgt auf Rang zwei der Neujahrstag: Am 1. Januar 2013 erfasste die Polizei 244 Unfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand. Im Durchschnitt des Jahres 2013 waren es dagegen 101 Alkohol-Unfälle täglich. Insgesamt gab es rund 36.900 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss.
Quelle: http://www.t-online.de/auto/technik/i…-am-steuer.html
Wie siehst du es?
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Ne, da gibt es keine Türgriffe für Fahrzeuge mit Infrarot-Schließanlage.
Das sind ganz normale Griffe für Fahrzeuge mit ZV. (wie beim Corrado auch) -
Kontakte Türgriffe?
Du meinst die Kabel für die Kompfort-Schließung? -
Ja, jetzt habe ich etwas.
Ich finde allerdings keinen "speziellen" Kabelbaum der ZV für die Infrarot-Schließanlage.
Das einzige was ich da finde ist der Kabelbaum für Schiebedachbetätigung/Innenleuchte/Make-up Spiegel mit eben dem Anschluß für den Innenspiegel.
Aber nichtmal eine spezielle Bi-Druck-Pumpe der ZV ist für die Infrarot-technik zu finden, nur die 08/15 Pumpe also muß diese ja auch das Signal umsetzen können.Vielleicht mal in einem Passat-Forum nach der genauen Funktionsweise fragen. Evtl. ist das Wissen hilfreich für einen Umbau.
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Infrarot im Passat??
Bist du dir da sicher das es die gab? Ich finde da nichts zu.
Oder meinst du die Technik aus dem alten Audi 100/V8? -
Zitat
Neue Facebook-Regeln – wer sich einloggt, stimmt zu
Um Werbung künftig individueller präsentieren zu können, ändert Facebook seine Nutzungsbedingungen. Wer sich ab Januar 2015 einloggt, stimmt automatisch zu. Man kann die Werbung aber auch blockieren.
Facebook aktualisiert zum Jahreswechsel diverse Nutzungsbedingungen. Wer sich nach dem 1. Januar 2015 in dem sozialen Internetnetzwerk einloggt, stimmt ihnen automatisch zu. Ein wesentlicher Bestandteil sind Werbeanzeigen, die dann auch auf Grundlage des Internetsurfverhaltens eines Nutzers ausgewählt werden.
Was ändert sich bei Facebook?
Die Änderungen betreffen die Nutzungsbedingungen, die Datenrichtlinie und die sogenannte Cookies-Richtlinie. Sie wurden aktualisiert, um "neuen, von uns erarbeiteten Funktionen Rechnung zu tragen und diese Dokumente leicht verständlich zu machen", wie Facebook erklärt. So wird die Datenrichtlinie "kürzer und präziser", weil das Netzwerk wichtige Aspekte zur Konto-Einstellung seiner Nutzer in den Leitfaden "Grundlagen zum Datenschutz" verschoben hat. Die Änderungen ermöglichen unter anderem die Einführung neuer Funktionen, wie beispielsweise eine "Kaufen"-Schaltfläche, die den Erwerb von Produkten ermöglicht, ohne Facebook zu verlassen. Sie wird derzeit getestet.
Wie werden die Werbeanzeigen auf meinem Facebook-Profil künftig ausgewählt?
Facebook weiß eine Menge über seine Nutzer, allein aus den Profildaten kennt das Netzwerk wichtige Details. Darüber hinaus leitet Facebook die Interessen von Mitgliedern anhand ihrer Aktivitäten auf der Plattform ab – zum Beispiel über die Seiten, die einem gefallen. Künftig erschließt sich Facebook die Interessen auch darüber, welche Apps ein Mitglied nutzt und welche Internetseiten es außerhalb von Facebook besucht. Das Netzwerk argumentiert, Werbung solle für den Nutzer "relevant und interessant" sein. "Vor diesem Hintergrund verwenden wir sämtliche Informationen, die wir über dich haben, um dir relevante Werbeanzeigen anzuzeigen."
Wie funktioniert das?
Wer im Internet nach Angeboten für seinen nächsten Urlaub sucht, könnte bei seinem nächsten Facebook-Besuch auf seinem Profil Werbung für Reisen angezeigt bekommen. Kauft jemand über das Internet eine Stereoanlage, werden ihm auf Facebook höchstwahrscheinlich Anzeigen für Lautsprecher oder anderes Zubehör eingeblendet. Technisch möglich ist das unter anderem über sogenannte Cookies. Diese kann ein Nutzer zwar ausstellen, er geht damit aber das Risiko ein, dass Internetseiten nicht so angezeigt werden oder funktionieren, wie sie eigentlich sollten.
Gibt Facebook meine Daten an Werbetreibende weiter?
Natürlich teilt Facebook mit seinen Werbepartnern Informationen über seine Nutzer. Dabei geht es beispielsweise um die Reichweite und den Erfolg einer Werbung. Diese Angaben enthalten laut Facebook aber keine Informationen, die es erlauben, jemanden persönlich zu identifizieren. Name oder E-Mail-Adresse werden nicht ohne Zustimmung weitergegeben.
Wie kann ich beeinflussen, welche Werbung mir angezeigt wird?
Facebook führt eine Funktion ein, mit der Nutzer "mehr Kontrolle" über die ihnen angezeigten Werbeanzeigen bekommen sollen. Wenn sie in Deutschland verfügbar ist, kann sich ein Nutzer über das Symbol oben rechts an einer Annonce anzeigen lassen, warum diese Anzeige für ihn ausgewählt wurde und welchen Zielgruppen er zugeordnet wurde. Diese kann er dann ändern. Trotzdem kann eine eigentlich abgeschaltete Werbung noch einmal erscheinen, wenn das Unternehmen sie noch einmal für eine andere Zielgruppe geschaltet hat – und diese im Werbeprofil nicht deaktiviert ist. Auf die Anzahl der Werbeanzeigen hat der Nutzer ohnehin keinen Einfluss.
Kann ich die Werbung ausschalten?
Das ist möglich, aber nicht über die Internetseite von Facebook selbst. Facebook verweist unter anderem auf die Plattformen http://www.aboutads.info/choices und http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement. Sie umfassen mehrere Anbieter, die wie Facebook Werbung auf Grundlage der Internetnutzung erstellen – darunter auch Amazon, Google und Yahoo. Hier sehen Nutzer, welches Unternehmen bereits nutzungsbasierte Online-Werbung anbietet. Bei einer Deaktivierung bekommt man zwar weiter Werbung angezeigt, sie basiert aber nicht mehr auf vermeintlichen Interessen, die aus dem Surfverhalten abgeleitet wurden.
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Was für eine Frage, natürlich mußt du das umpinnen. Den 8-poligen Stecker mußt du schließlich auch holen. Schaltbild, wie es angeschlossen wird ist doch aufgedruckt.
Wenn die zweite Lampe auch funktionieren soll mußt du dir halt noch 2 weitere Kabel ziehen.(G und 31) -
Was soll an einer Fälschung noch halb legal sein?
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Du meinst das "Gutachten" von Muschwitz?
Selbstgemacht mittels PC, Scanner und Drucker.
(ist beim Tüv aber auch bekannt und gab es u.a. auch für Ford-Fahrzeuge) -
Hier mal eine Zusammenfassung einiger wichtiger Urteile.
(einige stehen hier im Thema schon drin)ZitatWer den Unfallort verlässt, um eigene Verletzungen behandeln zu lassen, begeht keine Unfallflucht.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Auf den entsprechenden Beschluss weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Weil sich ein Unfallverursacher von einem Bekannten in ein Krankenhaus bringen ließ und erst nach 40 Minuten die Polizei verständigte, hatte ihn das Landgericht Magdeburg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt (§ 142 Strafgesetzbuch). Die BGH-Richter stellten klar, dass es keine Straftat ist, wenn man sich entfernt, um eigene Verletzungen versorgen zu lassen. Das Landgericht muss prüfen, ob sich der Autofahrer berechtigt entfernt hatte und erneut entscheiden (Aktenzeichen 4 StR 259/14).
ZitatDas Weiterreichens des Mobiltelefons während der Fahrt reicht nicht aus, um eine Geldbuße zu verhängen.
Für das Oberlandesgericht (OLG) Köln ist es keine (unerlaubte) Kommunikation, wenn der Fahrer das Gerät nur weiterreicht, ohne dabei das Display abzulesen. Genau dafür hatte eine Autofahrerin 40 Euro aufgebrummt bekommen – zu Unrecht, wie die Kölner Richter klarstellten (Aktenzeichen III-1 RBs 284/14).
ZitatAutofahrer dürfen mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Mit dieser Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers gegen eine 40-Euro-Geldbuße statt. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann dann mit Handy – laut OLG kein Verstoß gegen das Handyverbot während der Fahrt. Das gelte nur bei laufendem Motor (Aktenzeichen 1 RBs 1/14).
ZitatSpürbare Schaltvorgänge bei einem Sportwagen sind kein Mangel, der eine Reparatur oder die Rückgabe des Autos rechtfertigt.
Eine Porsche-Kundin wollte ihren geleasten Boxster S mit Automatikgetriebe zurückgeben, weil der bei den Schaltvorgängen spürbar ruckte. Das Rucken stelle keinen technischen Fehler dar, sondern sei im Prospekt als „straffe und unmittelbare” Abstimmung des Getriebes beschrieben und daher gewollt, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 28 U 162/13).
ZitatEin Beifahrer ist nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Er muss sich auch nicht nach der vorherigen Beschilderung erkundigen, wenn er das Steuer übernimmt.
Das Amtsgericht Olpe hatte einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 87,50 Euro verurteilt, weil er nach dem Fahrerwechsel ein Überholverbot missachtet hatte. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, meinte das Oberlandesgericht Hamm. Als Beifahrer sei er in diesem Fall kein Verkehrsteilnehmer. Und beim Fahrerwechsel sei das Überholverbotsschild für den Betroffenen als Fahrer nicht mehr sichtbar gewesen – erkundigen musste er sich nicht, schließlich könnte die Auskunft dann auch falsch sein. Nur wenn der Fahrer die Strecke und das Überholverbot kennt, könnte anders entschieden werden (Aktenzeichen 1 RBs 89/14).
ZitatEine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ gilt auch, wenn es nicht schneit. Selbst bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit also zu beachten.
Ein Autofahrer war mit Tempo 125 in eine Radarfalle gerauscht, bekam 160 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot aufgebrummt. Dagegen wehrte sich der Fahrer: Er meinte, das mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ angeordnete Tempolimit von 80 km/h auf einem elektronisch gesteuerten Verkehrszeichen sei irreführend gewesen. Das Oberlandesgericht Hamm folgte diesem Argument nicht. Die richterliche Begründung: Das Zusatzschild mit der Schneeflocke weise lediglich darauf hin, dass das Tempolimit Gefahren im Winter bannen soll. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden (Aktenzeichen 1 RBs 125/14).
ZitatEin eingeschalteter Tempomat entschuldigt keinen Tempoverstoß.
Ein Autofahrer war geblitzt worden, nachdem er einen Lkw überholt hatte. Er gab laut Deutscher Anwaltshotline vor Gericht an, dass er nur deswegen zu schnell war, weil er einen Unfall mit einem plötzlich auftauchenden Auto verhindern und noch rechtzeitig vor dem Lkw einscheren musste. Danach habe er sich darauf verlassen, dass der eingeschaltete Tempomat die Geschwindigkeit wieder reduzieren würde. Das Amtsgericht Lüdinghausen glaubte dem Fahrer zwar, das Bußgeld wurde aber trotzdem fällig – und zwar in doppelter Höhe (140 Euro). Das Gericht ging nach den Erklärungen des Fahrers nämlich von einer vorsätzlichen anstatt einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung aus (Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 511/14-46/14).
ZitatStarker Stuhldrang ist keine „notstandsähnliche Situation“, die es erlaubt zu schnell zu fahren.
Das entschied das Amtsgericht Lüdinghausen, das scheinbar für die skurilleren Fälle zuständig ist. Zumindest gelte das, wenn der Fahrer bereits vor Erreichen der Tempolimit-Zone Probleme in seinem Darm wahrgenommen hatte. Im Zweifel müsse der Fahrer, der unter Darmproblemen leidet, davon absehen, die Fahrt überhaupt anzutreten (Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 155/14-21/14).
ZitatAuch unterhalb von 1,1 Promille kann die Versicherung nach einem Unfall die Leistung drastisch reduzieren.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Demnach ist bei 1,09 Promille eine Kürzung um 75 Prozent gerechtfertigt. Eine Autofahrerin war mit 1,09 Promille nachts in die Betonbegrenzung einer Baustelle gekracht. An ihrem Wagen entstand Totalschaden. Das Gericht hielt wegen relativer Fahruntüchtigkeit immerhin eine Kürzung der Leistung auf 25 Prozent für angemessen (Aktenzeichen 9 U 135/13).
Wichtig: Oberhalb von 1,1 Promille müssen Kfz-Versicherer vielfach gar keinen Schadenersatz leisten.
ZitatFilmen anderer Verkehrsteilnehmer mit einer Dashcam ist in der Regel verboten.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einer Klage gegen ein behördliches Dashcam-Verbot zwar aus formalen Gründen stattgegeben. Die Kammer hat entschieden, dass die Nutzungsuntersagung seitens der Behörde zu ungenau war, die sich nur auf die im Fahrzeug eingebaute Kamera bezogen hatte. Im Bescheid hätte konkret angegeben werden müssen, welche Kamera (genaue Bezeichnung) gemeint ist (Aktenzeichen: AN 4 K 13.01634).
Wichtig: Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass es ohne den Formfehler der Behörde das Verbot wegen Verstoßes gegen Datenschutzrecht bestätigt hätte!
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Zur Klärung der oben aufgekommenen Frage, was das jetzt für schwarz/rote Rückleuchten sind, muß ich jetzt mal diese Aussage mit anheften:
http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…08&postcount=15 -
Ganz genau.
Deswegen finde ich persönlich es auch immer eine große Sauerei wenn privat irgendwelche gefärbten Leuchten verkauft werden und weit und breit kein Hinweis dabei steht das, bei anbringen der Leuchten, die ABE vom Fahrzeug erlischt und nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
Ausser den originalen und den Inpro/FK-Gedöns gab es keine farbigen Rückleuchten.
Von der Hella gab es KEINE andersfarbigen RL für den Corrado, bis auf rot/schwarze Prototypen für das Museum.
(so auch die Aussage nach einem Telefonanruf)Die rot/schwarzen Prototypen sahen so aus:
http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=115479Hier noch kurz zur Aussage das es keine anderen gab:
http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…08&postcount=15 -
Die Frage war was die 100m kosten und die Antwort war 500€-550€.
Zusatz war dann das vermutlich die Mindestbestellmenge auf 200m gestiegen ist. (erst 50m dann 100m dann evtl. 200m)100€/Meter ist doch völlig utopisch und an der Realität vorbei.
So ein Sitzbezugstoff kostet um die 10€/m - Kunstleder ca. 15€/m:
http://fortispolster.de/category/autos…tzpolsterstoffeHier auch noch ein paar Preise:
http://fortispolster.rakuten-shop.de/autostoffe-26280531/ -
Nein gibt es nicht.
Die auf deinem Bild sind lasiert, also angemalt. -
Hier mal ein paar Neuerungen für den ein oder anderen Autofahrer:
ZitatKennzeichenmittnahme
Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut dem Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Kennzeichen nicht tauschen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015.
Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Denn umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.Kurzzeitkennzeichen: neue Fristen
Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.
Fahrzeugabmeldung übers Internet und QR-Codes
Ab 1. Januar 2015 können Fahrzeugbesitzer ihr Auto im Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Dort sollen Autofahrer zunächst die Abmeldung, langfristig auch die Zulassung, ihres Fahrzeugs online abwickeln können.
Ebenfalls ab Januar 2015 werden auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein bei Zulassungen verdeckte QR-Codes abgedruckt.
Abgasnorm Euro-6 für Erstzulassungen
Ab 1. Januar gilt die neue Abgasnorm Euro-6. Diese ist dann bei Erstzulassungen verbindlich und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Bereits seit September 2014 gilt die Euro-6-Norm bei der Typprüfung für Hersteller.
Zehn Jahre Steuerfreiheit für Elektroautos
Wer sich noch bis Dezember 2015 für ein Elektroauto entscheidet, kann Steuern sparen. Bis dahin wird jede Zulassung eines Elektrofahrzeugs mit zehn Jahren Steuerfreiheit begünstigt. Die Regelung gilt zwar bereits seit 2011, jedoch läuft sie am 31.12.2015 aus. Danach gibt es nur noch fünf Jahre Steuerfreiheit.
Neue DIN-Vorschrift für Verbandkästen
Wer einen Verbandkasten ersetzt, muss darauf achten, dass dieser der veränderten DI-Norm 13164 entspricht. Bisherige Verbandkästen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden, sofern das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Im Handel sind die alten Modelle noch bis Ende 2014 verkäuflich.
Lkw-Maut wird ausgeweitet
Landstraßen und Autobahnen kosten künftig gleich viel Lkw-Maut. Die Maut-Sätze sind nach Schadstoffausstoß gestaffelt und werden überwiegend gesenkt. Ab Juli 2015 wird die LKW-Maut für weitere 1100 Kilometer Bundesstraße fällig, und ab Oktober 2015 müssen auch LKW ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten.
Notfall-Sensor eCall
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung müssen ab Oktober 2015 alle Neuwagen mit dem automatischen Notrufsystem "eCall" ausgestattet sein. Die Crash-Sensoren des Systems erkennen einen Unfall und setzen automatisch einen Notruf an die nächstgelegene Notrufzentrale ab.
Pflicht für Reifendrucksensoren bereits seit 2014
Bereits seit 1. November 2014 müssen Neuwagen mit Luftdrucksensoren für Reifen ausgestattet sein. Das macht künftig die Neuanschaffung von Reifen um mindestens 200 Euro teurer. Allerdings soll das System für kürzere Bremswege, längere Laufleistung der Reifen und weniger Kraftstoffverbrauch sorgen.
Vorschau 2016: Die Pkw-Maut
Die Pkw-Maut kommt voraussichtlich zum 1. Januar 2016 als Vignette. Deutsche Autofahrer müssen eine Jahresvignette kaufen, ausländische kommen mit 10-Tages- oder 20-Tages-Vignetten aus.
Quelle: http://www.t-online.de/auto/news/id_7…einstellen.html
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