Hey, danke für den Hinweis auf das Festigkeitsgutachten, ich weiß selber, dass das nicht reicht, aber trotzdessen wäre es interessant zu wissen, was ich noch gebrauchen könnte um es doch eingetragen zu bekommen, Eigenbauten von gewissen Teilen werden ja auch mit Sonderabnahme eingetragen.
Beiträge von hirnlos
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Moin liebe Mitleidenden,
Ich habe die SuFu benutzt und mich vorher informiert.
Habe mir für meinen 16v folgendes zugelegt:
Ta- Technix Gewindefahrwerk ( Ja ich weiss, nicht das gelbe vom Ei, aber es fährt sich sogar wirklich angenehm.)
Felgen vorne: Borbet A 7,5jx16 ET30 mit 195/45 Reifen
Felgen Hinten: Borbet A 9jx16 ET 15mit 215/40 Reifen
Am Mittwoch ist Tüv Termin und heute hat mich der nette Mensch aus dem Tüv Büro angerufen und meinte es sei ratsam vorab schon einmal die Dokumente zu checken.
Fahrwerk ABE vorhanden, alles klar.
Felgen Vorne ABE vorhanden, alles klar.
Jetzt zum Problem..
Für die hinteren Felgen gibt es natürlich keine ABE für den Rado, nun habe ich ein Festigkeitsgutachten vorgelegt, noch ein Teilegutachten, welches ich von Borbet bekommen habe(Stehen alle möglichen 9j Borbet A mit LK Kombinationen drin) und ein Vergleichbares Gutachten über die Borbet T, falls ich mich nicht irre.
Er liest sich das alles durch und fragt mich: "Soll das nach §19.2 abgenommen werden"
Ich: " Falls das nötig ist, natürlich"
Er: " Sie brauchen ein Teilegutachten für insbesondere diese Felge/Reifen und nicht nur für vergleichbare dinge.
Ich: "Nunja, ich dachte bei einer Einzelabnahme wird freiläufigkeit etc. geprüft, ist das nicht extra dafür da? "
Er: " So wird das nichts."Hilfe!