....das kommt darauf an, was genau du beobachtet hast und ob es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat ist und von öffentlichem Interesse!
Bist du Zeuge, Geschädigter, Unbeteiligter, Mittäter ???
Alles Fragen die die Polizei wissen muss, deswegen wirst du sowohl im OWI-Recht, als auch im StGB als "Zeuge" behandelt.
Auf gut Deutsch: Mal anonym so eben Jemanden "melden", ist nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich (Stichwort: Terrorismus, BtM....Zeugenschutz).