...um mal Licht ins Dunkel zu bringen:
Wenn du deinen Sohn auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz und sei er noch so abgelegen und einsam mit deinem Auto fahren lässt, obwohl er keine Fahrerlaubnis hat (egal ob Minderjährig oder Entzug), dann begeht dein Junge eine Straftrat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Fahrerpflicht)
Fürs Fahren üben gibt's Übungsplätze!
Da du das ganze gestattet und mitgemacht hast, begehst du auch eine Straftat, nämlich das "Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (Fahrzeughalterpflicht)
Die Polizisten, die dort waren und gesagt haben "Halb so schlimm...wir kennen uns ja im Dorf", begehen auch eine Straftat, nämlich "Strafvereitelung im Amt". Da das aber Jeder Beamte weiß und es in einigen Bundesländern sogar Kündigungsgründe sind, wird das wohl kaum so passiert sein!!! Kann ich mir nicht vorstellen.
Führerschein, ist der Lappen den du mitführen sollst (wenn nicht Ordnungswidrigkeit und Verwarngeld), eine Fahrerlaubnis muss man durch Fahrschule und Prüfung erst erwerben, das sind zwei paar Schuhe.
....und einen Führerschein kann man nicht entziehen, höchstens für paar Monate abgeben, wegen Fahrverbot. Ein Fahrerlaubnisentzug ist möglich nach nicht bestandener MPU oder allgemeiner Ungeeignetheit zur Teilnahme im Straßenverkehr, dann wird der Führerschein natürlich auch weggenommen.