Beiträge von ERZ_Corri8V

    ...genau, hätte ich auch so gemacht, die IMASAF passt einfach gut, optisch sieht sie auch gut aus, und der Preis stimmt auch.

    Zwecks Leistungssteigerung ist der 2E sowieso nicht der Bringer, angeblich soll ja ne Optimierung im Steuergerät etwas bringen, aber da wissen Andere sicher mehr. Ich meine, die 115 PS sind völlig ok für den Wagen und ab 2800 1/min schon gut am Gas ist auch nicht verkehrt.

    ...also ich habe mir von einem Auspufftechniker einen Edelstahlfächerkrümmer anfertigen lassen (also nix Kommerzielles von der Stange), ist jetzt ca.3 Jahre her. Er hat logischerweise peinlich darauf geachtet, dass alle 4 Rohre exakt die gleich Länge haben, nix anschlägt, sauber Kurven und Nähte etc.

    Das Ganze in Verbindung mit einem 200 Zellen-Kat (original dürften 400 Zellen haben) verbaut und danach MSD und ESD wie gesagt von IMASAF.

    Ich habe das mit dem Fächer damals nur gemacht, weil mein Gusskrümmer einen Riss hatte (ein originaler Neuer sehr teuer ist), beim Demontieren dann auch noch 2 Stehlbolzen abgerissen sind usw....es gibt zahlreiche Themen hier im Forum darüber.

    Kurz um:

    Beim 2,0 8V, hat die ganze Prozedur mit Fächer an "Leistungssteigerung" fühlbar überhaupt nix gebracht, war aber auch nicht mein Antrieb, sondern ich wollte etwas standhaftes und nicht irgendwann nochmal einen Krümmer tauschen! Vielleicht hängt er etwas besser am Gas, keine Ahnung...vielleicht ist es aber auch Einbildung.

    Einen Vorteil hatte das Ganze trotzdem, mein Langzeit- Spritverbrauch ist leicht gesunken!

    ...ich habe nicht geschrieben, dass es "für die Rechtsprechung von Vorteil sein könnte", ich habe geschrieben dass dir keine Nachteile dadurch entstehen dürfen (in der Strafzumessung), nur weil du dein Aussageverweigerungsrecht durchsetzt.

    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Bitte richtig lesen!!!!

    ..solang du Dich, oder einen Familienangehörigen 1. Grades mit deiner Aussage belasten würdest, dann darfst du die Aussage verweigern, gilt sowohl im Strafrecht- als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht schimpft sich das)

    Es darf dir laut Gesetz nicht mal zum Nachteil gereicht werden, wenn du dich nicht aktiv an der Aufklärung beteiligst, dafür gibt es ja Polizei, Bußgeldbehörde und Justiz.
    Es können dir natürlich....wenn es zum Beispiel um Fahrerfeststellungen bei StVG- Delikten geht, Auflagen erteilt werden (Fahrtenbuch etc.)

    Die Bußgeldbehörden können da richtig ekelig werden, weil du als Fahrzeughalter ja eigentlich wissen solltest, wer mit deiner Karre herumfährt und ob dieser Fahrer geeignet ist ein Fahrzeug zu führen und und und. Ich würde das nicht unterschätzen und schon garkeinen juristischen Streit vom Zaun brechen.....

    ...in den nächsten Tagen ist zwar nicht mit Schnee zu rechnen :nein: trotzdem meine Frage:

    Winterreifen 185/55 15 passt das alles auch im tiefergelegten Zustand (Gewindefahrwerk 50/40 in etwa derzeit) ohne Spurplatten, auf originaler Westwood-Felge, 6 x 15 Zoll?

    Mir geht's z.B. um das Schleifen bei Lenkeinschlag im Radhauskasten vorn, an der Plastik.....

    Hallo Gemeinde.

    Hat Jemand eine Idee, bzw. sogar Erfahrungen, wie man den originalen BBS-Nabendeckel/Felgendeckel genauer gesagt den Fünfkant, wo die 5 Plastiknasen an der Hinterseite dran sind, die wiederum den Alurand fixieren am besten repariert?

    Bei meinen sind nur noch drei Nasen vorhanden und bei jeder Bodenwelle löst sich der Aluring und dreht sich dann logischerweise etwas mit. Der geht zwar nicht verloren, klemmt ja in der Felge drin, aber macht dann halt Lärm beim fahren.

    ….das war eine vernünftige Entscheidung. Du wirst mit dem 8V auch wenn er wegen seiner 115 PS in Corradokreisen oft belächelt wird, dennoch genügend Spaß haben und das beste ist, der Motor wird ewig halten, wenn du ihn halbwegs gut behandelst.

    Glückwunsch!! und natürlich paar feine Bilder wären nett.

    ….die Gretchenfrage, was soll man darauf antworten. Ich versuchs mal....

    Entweder du hast Zeit, Lust und Know-How, dann verkaufe ihn in Einzelteilen und du bekommst vielleicht unterm Strich einen Erlös von 2000 Euro! Kommt halt darauf an, was noch "gut" ist am Wagen und wie gut deine Verkaufsstrategie ist.

    Als "Bastlerfahrzeug" komplett würde ich nicht mehr als 500 Euro verlangen, da er zu diesem Kurs auf jeden Fall einen Käufer findet. Machst du es wie alle anderen und hoffst darauf, dass sich einer Dummer findet, der die Katze im Sack kauft....dann bleibst du vermutlich ewig darauf sitzen.

    Das ist meine Meinung, ein anderer User kann das anders sehen.

    ...dann hilft nur deinen G60 zu drosseln :ablach:.

    Nein, im Ernst. Schraub doch die Teile ran und fahre zum TÜV-Prüfer deines Vertrauens. Der schaut sich das an, eben auch wegen der größeren Bremse und wird dann entscheiden, ob es vertretbar ist oder nicht bei 118 kW. Karosserie ist ja auch noch so ein Thema, Stichwort Radlaufkanten....

    Generell, trifft zwar jetzt nicht auf deine Felgen zu, aber auf die Felgen aus dem VW Regal (Retro) sind sie sehr großzügig. Muss natürlich alles Hand und Fuß haben!

    ...ich sehe das genauso wie Corradoman und Lorenz_VW hat vollkommen Recht, mit dem Thema Fahrerfeststellung durch die Cops!

    Fehler passieren im Straßenverkehr, besonders als Fahranfänger ist das ärgerlich, aber man muss daraus lernen und die Suppe selbst auslöffeln. Ging glaube ich Allen irgendwann so. Ich weiß noch heute, wie ich mit meinem Moped zu übermütig in die Kurve gegangen bin.....

    oder haben eure Mütter und Väter früher euren ersten Blitzer bezahlt ???, mit dem Hinweis: Junge du musst langsamer fahren. Nur wenn es ans eigene Portemonnaie geht oder die Mobilität eingeschränkt ist, macht man es in Zukunft besser! Seid einfach froh, dass es nicht noch zu einem Sach- oder Personenschaden an der roten Ampel kam.

    ...um mal Licht ins Dunkel zu bringen:

    Wenn du deinen Sohn auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz und sei er noch so abgelegen und einsam mit deinem Auto fahren lässt, obwohl er keine Fahrerlaubnis hat (egal ob Minderjährig oder Entzug), dann begeht dein Junge eine Straftrat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Fahrerpflicht)
    Fürs Fahren üben gibt's Übungsplätze!

    Da du das ganze gestattet und mitgemacht hast, begehst du auch eine Straftat, nämlich das "Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (Fahrzeughalterpflicht)

    Die Polizisten, die dort waren und gesagt haben "Halb so schlimm...wir kennen uns ja im Dorf", begehen auch eine Straftat, nämlich "Strafvereitelung im Amt". Da das aber Jeder Beamte weiß und es in einigen Bundesländern sogar Kündigungsgründe sind, wird das wohl kaum so passiert sein!!! Kann ich mir nicht vorstellen.

    Führerschein, ist der Lappen den du mitführen sollst (wenn nicht Ordnungswidrigkeit und Verwarngeld), eine Fahrerlaubnis muss man durch Fahrschule und Prüfung erst erwerben, das sind zwei paar Schuhe.

    ....und einen Führerschein kann man nicht entziehen, höchstens für paar Monate abgeben, wegen Fahrverbot. Ein Fahrerlaubnisentzug ist möglich nach nicht bestandener MPU oder allgemeiner Ungeeignetheit zur Teilnahme im Straßenverkehr, dann wird der Führerschein natürlich auch weggenommen.

    ...ich persönlich würde ihn erstmal versuchen zu starten und dann vorsichtig mal bewegen! Geht das überhaupt noch, abgesehen von einer leeren Batterie oder ist der Motor auch platt?

    Ansonsten sieht es doch nicht sooo schlecht aus, mal ne ordentliche Handwäsche und frische Politur darüber, dann hast du zumindest schon mal einen tollen, originalen "roten" Corrado im Vorgarten stehen. :super:

    Die Stahlfelgen sehen ja aus wie neu, also kann der Rest kein "Drama" sein.

    ...möchte noch meine Erfahrungen teilen, bzw. für Andere eine Entscheidungshilfe geben, auch wenn es eine Weile her ist.

    Habe seit voriger Woche mein CGY Getriebe (36:43, 0837) komplett neu lagern und überholen lassen und in dem Zuge einen langen fünften Gang vom ATB (35:44, 0,795) verbaut. Ich muss sagen, es lässt sich sehr schön fahren auf der Autobahn, es verhält sich so, wie von Corradoman und Nordhesse beschrieben. Es ist nach meiner Meinung genau die richtige Wahl gewesen. Die 115 PS auf 15 Zoll Serienbereifung schaffen das locker und die Drehzahl bei zügiger Fahrt wurde etwas heruntergenommen, ohne merkbar an Spritzigkeit zu verlieren, genau wie ich es wollte.

    Wer also ähnliches vor hat, der sollte beim 8V zum ATB greifen.
    Danke an Alle Ratgeber!!

    ....das kommt darauf an, was genau du beobachtet hast und ob es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat ist und von öffentlichem Interesse!

    Bist du Zeuge, Geschädigter, Unbeteiligter, Mittäter ???
    Alles Fragen die die Polizei wissen muss, deswegen wirst du sowohl im OWI-Recht, als auch im StGB als "Zeuge" behandelt.

    Auf gut Deutsch: Mal anonym so eben Jemanden "melden", ist nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich (Stichwort: Terrorismus, BtM....Zeugenschutz).

    ...ich kann dir jetzt schon garantieren, dass du nicht alle Muttern am Krümmer schadlos gelöst bekommen wirst und meistens gehen die nicht, wo man sowieso schon besch.... ran kommt!

    Bei mir wurde damals in dem Zuge gleich die ZKD, inkl. Kopfplanung und Planung der Krümmerdichtungsfläche gemacht und mit neuen Stehbolzen bestückt, damit der schöne neue Fächerkrümmer nicht nur gut aussieht sondern auch vernünftig abgedichtet befestigt werden kann. Wenn der Kopf runter ist, kommt man wenigsten überall gut heran.