jo dankeschön
Beiträge von dnavr6
-
-
dumm gelaufaufen .. xD
-
kanns ich wirklich sehen lassen! *g
-
jupp geniales VID
-
-
leider nicht
-
der dann aber auch wieder kaputt geht habe auch die 190300888334
gekauft. Muss ich auch noch einbauen...
Weil dem Beifahrer immer von innen auf machen ist ganz schön nervig...
-
Wie gesagt nicht 5,5cm überall sondern nur an einem circa 4 x 2cm Teil oder bischen größer... das ziemlich seitlich ist...
Sonst sind es überall circa 7cm vorne...
Lichtaustrittskante ist wie schon gesagt nicht Scheinwerferunterkante... + die toleranz noch ....
Ausserdem wurde bei mir im Fahrzeugschein beim Vorbesitzer die Freibleibende Gew. Länge eingetragen und diese wurde auch nicht unterschritten...
-
Evtl wars auch schon vorher so sieht man nicht genau...
-
Schmink dir das mit dem dagegen angehen besser mal ab.
In Zukunft:
Erst informieren dann lospoltern.Die Lichtaustrittskante wurde ja garnicht bemängelt und ist auch in Ordnung.
hast du mal nenn pic dazu, find 5,5 cm doch arg wenig...
Das ist einfach nen circa 4 x 2cm Schutzteil was unterm Stabi nochmal angeschweißt wurde was eben verhindern soll das nen Teil durch nen Aufsetzer beschädigt wird. -
Hat schon mal jemand damit Probleme gehabt?
Wurde neulich kotrolliert Anzeige bekommen usw weil ich angeblich zu wenig Bodenfreiheit habe (5,5cm) gemessen an einem Schutz vom Stabi aber ist eig alles eingetragen, ausserdem gibts ja in der Stvzo keine Regelung.
Das einzige was es gibt ist nen Merkblatt für den Tüv Prüfer wo drin steht "sollte" 8cm betragen...
Hab jetzt ne Mängelkarte + Anzeige... wenn man jetzt zum Tüv fährt schrecken die meisten Prüfer direkt ab wenn sie Polizei hören, also meinen sie auf einamla uch 8cm seie Pflicht obwohls ja nur so sein sollte überall anders als an dem 2 x 4cm Schutz sind circa 7cm.
Hat jemand schonmal das Problem gehabt und ist evtl gerichtlich gegen vorgegangen und könnte mir den Gerichtsbeschluss schicken oder so?
Oder nen TüV Prüfer der das ganze auch so ähnlich sieht im Umkreis von 57290 Neunkirchen?