Zitat
Du solltest nur eines bedenken... seit 01.01.2010 haben sich die TÜV-Richtlinien geändert, wonach eine geänderte Bremsanlage (auch Serie) nur dann eingetragen wird, wenn Sie komplett verbaut wird.
Sprich vorne S3 heist auch hinten S3.... wenn du auf 279x22 hinten umbaust, brauchst du vorne auch die dazugehörige Anlage.
Darf ich mal fragen wo der Blödsinn steht? Wie ist denn "komplett verbaut" definiert?
- nur die Scheiben und die Sättel?
- den Hauptbremszylinder mit?
- Evtl. gleich noch das ABS z.B. vom S3?
- oder auch die Radaufhängung? (gehört ja quasi auch irgendwie zu den bremsenden Teilen)
Das könnte man jetzt noch beliebig ausdehnen...
Wenn das wirklich stimmt, hat dann evtl. jemand diese Richtline, damit man mal einen Blick drauf werfen kann?
Danke!
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Frag einfach beim Tüv nach! Dann wirst Du es merken. Die setzen Ihre Richtlinen jetzt konsequent - ohne Ausnahmen um. Ein Geschäftspartner von uns hat dadurch schon recht hohe Umsatzeinbußen aufgrund dieser neuen Umsetzung der Abnahmevorschriften.
Bezüglich größerer HA-Bremsen habe ich am 03.03. einen Termin, es geht hier um die Abnahme von meinem A6-4B-Avant Quattro mit:
VA: Serienbremse 312x25mm - Kolben Ø 57mm
HA: 302x12mm - Kolben Ø 41mm / ww. Serie Ø*38mm (Serie 255x10 38mm)
Meine Techischen Berichte wurden bis dato anstandslos anerkannt - ob es so bleibt erfahre ich dann wohl auch am 03.03.:
276x25mm - Doppelkolbensattel 40/45mm + 279x10,5mm / 279x22mm / 279x24mm - Seriensattel / Lucassattel 38mm / 41mm / 43mm
312x25mm - Seriensattel Ø 54mm / ww. Ø 57mm + 279x10,5mm / 279x22mm + Seriensattel / Lucassattel 38mm / 41mm
Weitere TB´s in Arbeit - z. B. A6 (312x25mm + 302x12mm - 321x30mm HP2 + 330x22mm Gilring 4143)
Die Leute beim Tüv "bepinkeln" sich ja schon, wenn man Serienfelgen, die in der Fahrzeug-ABE bei einer größeren Modell-Motorisierung vorhanden sind, bei anderen, baugleichen Fahrzeugen einzutragen. Seit wann gibt es für Serienfelgen, die in der Fahrzeug-ABE aufgeführt sind, ein Teilegutachten? Das erinnert mich immer mehr an den "Hauptmann von Köpenick"!
Es wird leider immer schlimmer, bei neueren Fahrzeugen soll es darauf hinauslaufen, das nur noch Serienfelgen gefahren werden dürfen, max. ein Zoll breiter. Die Eurokraten lassen grüßen.
Komplett verbaut heißt:
VA + HA + Übertragungseinrichtung (THZ Ø) - das Fahrzeugspezifische ABS bleibt erhalten.
MfG
Wolfgang