Hey... Mei- ** 63 ??
Grüße...
Hey... Mei- ** 63 ??
Grüße...
Ja, da hab ich das wohl falsch aufgefasst...Sorry
Wenn der Motor nicht eingetragen war, ist da ja kein wunder...
corrado
Und hier geht es auch nicht um meine Fahrkünste, sondern darum, dass es durchaus sein kann, wenn man das sicherheitstechnische Element Scheinwerfer umbaut, es durchaus sein kann, dass man hinterher doch den kürzeren zieht. Und nichts anderes wollte ich damit aussagen.
Hab i ja gesagt, das man ald "Kleiner" evtl den kürzeren ziehen MUß.
Und mir ist aufgefallen, das in den verschiedenen Bundesländern das Tüv und Dekra unterschiedlich handhaben. Wahrscheinlich gibt es da keine Bundeseinheitliche Regelung. Warum?
Denkt mal darüber nach. Und wenn Ihr Nachts nicht mehr seht, baut einen Relaissatz und vernünftige Leuchtmittel ein. Wenn das nicht hilft, geht zum Augenarzt.
Pass mal auf, sowas kannst du dir sparen... Bau doch deine Bue-laser-birnen ein...Grins.
DAs ist mir schon klar... Keine Angst. wenn die Dekra es einträgt, bin ich nicht dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn mir ein Kind vors Boot läuft. Wo ist denn da die Logig. Klar versuchen es am Ende darauf zu schieben. Aber ist doch Quark.
Logisch zieht man als "Kleiner" am Ende wahrscheinlich den Kürzeren.
Na mal sehen, wie sich das in der Zukunft entwickelt. Solange die Grünen und die Dekra nix zubeanstanden hat ( wobei ich noch keine Probleme hatte), ist es für mich legal.
Ja, ist schon richtig... Ist doch alles Auslegungssache...
Schönen Guten Abend...
Also i hab ein Schriftstück direkt vom Tüv...legal... Umrüstung ist machbar auch in Fahrzeuge , welche original nie Xenon ausgeliefert worden.
Muß mal lügen, glaube bis Bj. 2000 ist keine Höhenregulierung und keine Scheibenreinigungsanlage erforderlich, wird aber immer gerne gesehen...hihi.
Hab es bei mir eingetrage in verbindung mit InPro klarglas... Also warum sollte es nicht legal sein???
so siehts nämlich leider aus, die linsen der klarglasscheinwerfer sind nicht für xenon ausgelegt, also müßtest du xenonlinsen vom audi oder so verbauen und dafür ist der scheinwerfer wieder nicht ausgelegt, somit erlischt die betriebserlaubnis der scheinwerfer.man darf ich glaub seit 2 oder 3 jahren, an den lichttechnischen einrichtungen nichts mehr verändern, auch keine blinker in die scheinwerfer usw. . wenn es doch eingetragen ist, ist es noch lange nicht zulässig. bei nächsten kontrolle gehts ab zur dekra und dann werden sie wieder ausgetragen und dann wird richtig teuer. hab ich alles durch. xenon legal geht nicht...
Achja...die Linsen machen es bei mir schon zwei Jahre mit...bis jetzt kein Problem. Die Lichtausbeute ist etwas reduzierter als mit Xenonlinsen, aber trotzdem Super Licht.