Beiträge von alder200

    ...naja vill. aber es muß im Fahrzeugschein(Brief) stehen was am/im Fahrzeug auch tatsächlich ist. Das bedeutet ich muß auch meine, auch die originalen Teile, begutachten lassen obs auch diese wirklich sind und diese auch ordentlich verbaut wurden und mir von der Dekra ne Bescheinigung geben lassen. Es ist wahrscheinlich ein Irrglaube das die Rückrüstung ohne Begutachtung rechtens ist.

    :ok: So ist es,wie heißt es so schön im deutschen Recht,Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!Und nur zu denken das geht schon so, reicht halt nicht,und wenn es auch einige anders sehen, letztlich zahlst du die Zeche,wenn es doch nicht so ist,wie einige gesagt haben,und der Mensch von der Dekra hat dir doch gesagt,wie es besser laufen sollte,zumindest bist du da auf der sicheren Seite.

    :kopfkrat: Das stimmt so nicht ganz,ich hab mein KLR eintragen lassen und hab dabei gleich einen neuen Brief und Zulassung bekommen,inder Zulassung stehen noch die org.Reifengröße und bei den Änderungen meine Rad-Reifenkombi drin.Und entgegen der weit verbreiteten Meinung,es steht kaum was drin,steht alles was verändert wurde wieder in der neuen Zulassung,wieder 3 Blätter.Beim Brief nicht,das ist ja eh nur ein Zettel,der fast nichts mehr aussagt.

    :hahaheul: Also R12 wird dir wohl niemand mehr befüllen,zumindest nicht offiz.,da R12 seit Jahren verboten(Ozon)usw.,wenn mit 134a,wird bei Kühlschränken als Ersatzkältemittel zum Teil eingesetzt,was meist keiner mehr macht,weil die Dinger dann zu alt sind.Und wie es in Polen ausieht,kannste nur mal fragen,die machen ja noch so manche Sachen...?!

    :ohmann: Mach es dir doch nicht so schwer,da ja mal wieder einige verschiedene Aussagen hier sind,mach es wie Kampfhamster meinte ,fahr zum Tüv und frage nach.Kannst ja dann mal mitteilen was raus kam!Sieht wohl aus das es in jeder Region anders gehandhabt wird.Mir wurde bei einer Polizeikontrolle gesagt alles was in der Zulassung drin steht,muß auch am Fhzg.vorhanden sein(außer logisch Winterräder im Sommer).Und da bei Anbauten,auch andere schon vorhandene Veränderungen mit berücksichtigt werden,müßtest du bei einem Rückbau eigentlich deine Papiere ändern lassen,sprich Austragung der nicht mehr am Fhzg.befindlichen Umbauten.Aber wie gesagt,wenn du es 100%-ig weißt laß es uns mal wissen,du hast dann zumindest eine Aussage eines Prüfers,der es wohl wissen sollte:kopfkrat:

    Also dein Fhzg.muß deiner Zulassung entsprechen,hast du ein Gewinde eingetragen,muß es verbaut sein.Rüstest du auf org.muß es aus getragen werden.Könnte sonst bei einem Unfall (wills nie hoffen)echte Probleme mit sich bringen,aber haben la schon viele hier gesagt,klär es lieber mit dem Tüv ab.

    :kopfkrat: Also ich lese hier immer was von seit 87 oder 88,mit den 50cm?Ich erinnere mich das so 94 oder 95 in einer Autozeitschrift ein Artikel war,wo es darum ging,wie teif darf ein Auto sein.Darin stand das nach Auskunft des Kraftfahrzeugbundesamt,es kein Gesetz gibt ,was vorschreibt wie tief ein Auto sein darf,nur Empfehlungen,7cm bei bewegl.und 11cm bei nicht bewegl.Kfz-Teilen,irendwo hab ich den Artikel auch noch.Das mit den 50cm, kam das nicht als das mit der EU los ging?Wo steht das mit 87 bzw.wo kann man das mal nachlesen?Denn in meinen Gutachten vor Jahren stand nicht ein Wort von 50cm,nur das der Prüfer Kotflügelunterkante-Radnabe messen soll und eintragen.Und wenn es schon ein solches Gesetz gibt,dann gilt es auch für Ferrari und co,sind trotz aller anderer Bezeichnung doch Auto`s !?:confused:

    :kopfkrat: Genau das ist das Problem,ich habe seit über 6 Jahren ein Gewinde eingetragen,Scheinwerferunterkante 47cm,da gabes kein Vorschrift wie tief ein Auto sein darf,nur Empfehlungen.Jetzt gibt es die Europ.Richtlinie,50 cm,nur was mit den alten Eintragungen ist kann niemand korrekt beantworten,ob Tüv,Dekra oder Gtü,jeder sagt was anderes,und logisch die Grünen immer 50 cm,nur was stimmt nun?Hoffe mal ich erfahre bald was,da ich nun noch andere Stellen bemüht habe.:(

    :super: Also wenn ich was am Auto angebaut habe oder mein Auto noch im Aufbauzustand ist und ich in ne andere Werkstatt muß,zwecks hilfe oder Werkzeuge,dann sind diese Kennzeichen eigentlich dafür auch gedacht.Richtig ist natürlich,das ich mit dem Gefährt am öffentl.Verkehr teinehme und somit davon keine Gefahr für andere ausgehen darf!Wenn ich aber keine Scheinwerfer drin habe (am Tag),wäre es theoret.nicht verkehrssicher,es kommt dann bei Kontrollen sicher auch auf die Situation an.Also ne vernünftige Erklärung und man dürfte wenig Probleme haben.Blöd eben wäre,wenn ich 200 Km vom Wohnort angehalten werde und sage,ich will gerade zum TüV...:lachen3:

    Also wenn es nur drum ginge,je dunkler desto mehr putzen,dann gibt es nur zwei Möglichkeiten,öfter polieren oder gleich grau lackieren.Aber das damit schon ewig viele rum fahren,da stimme ich absolut zu.Daher sollte es gut überlegt sein,wenn man schon das Geld ausgibt und sich die Arbeit macht,ob es echt darkburgundy sein soll!

    Mal eine Frage an die die den Vitkus Regler drin haben....steht irgendwo in den papieren das man einen Aktivkohlefilter haben muß?Wo werden die Leitungen angeschlossen?!Aktivkohlefilter gibts bei mir nicht mehr und diverse unterdruckleitungen sind auch geändert...klärt mich doch mal bitte auf:biggrin:

    Gruß markus

    Also von Aktivkohlefilter steht absolut nichts drin.Da du an den Stecker der Lamdasonde,an den Unterdruckschlauch und die Zündspule nur ran mußt.:cool: