Na und wie hier ja schon gesagt wurde,es gehört bei gecleanten Türen immer ein Notöffnungsmechanismus dazu!Und wenn schon so ein Umbau,....!Aber dies war dann sicher auch nicht abgenommen und eingetragen,denn ohne nimmt das keiner ab,zumindest nicht wie es sein sollte!Man kann aber davon ausgehen,das er was draus gelernt hat,heißt ja nicht für um sonst,aus Schaden wird man "klug"
Beiträge von alder200
-
-
Kurzablauf beschleunigte Vorbeifahrt gemäß 70/157/EWG
So,hier mal was zur Geräuschpegelmessung,glaube nicht das die Rennleitung so zu Werke geht,ist von einem Dekraprüfer,falls noch Fragen...,mach ich mich schlau
1. Vorbereitung
- Fahrzeug wird im Leergewicht geprüft
- Fahrzeugdaten und Umgebungsbedingungen aufnehmen
- Reifen auf Mindestprofiltiefe und vom Hersteller angegebenen Reifendruck kontrollieren
- Fahrzeug auf Betriebstemperatur bringen
- Messgeräte aufbauen und kalibrieren2. Prüfverfahren
- Annäherung des Fahrzeugs mit konstanter Geschwindigkeit von 50 km/h
- ab der Linie AA’ (10m vor den Mikrofonen) volle Beschleunigung
- mindestens jeweils zwei Durchfahrten im 2. und im 3. Gang
- bei Automatikgetrieben wird in der Stufe D gefahren
- kommt es bei Automatikgetrieben zum Zurückschalten in den 1. Gang entweder Annäherungsgeschwindigkeit 60km/h oder max. Drosselklappenöffnung auf 90% begrenzen
- Wenn das Fahrzeugheck die Linie BB’ überschritten hat, muss das Gaspedal wieder losgelassen werden.
- gemessen werden die maximalen Schalldruckpegel während der Beschleunigungsphase3. Auswertung
- Ablesewerte sind auf 1dB(A) zu runden und um 1dB(A) zu vermindern
- Je Fahrzugseite dürfen die Werte höchsten um 2dB(A) voneinander abweichen
- der Höchstwert des 2. und der des 3. Ganges sind zu mitteln
- der gerundete Mittelwert bildet das Prüfergebnis
- bei Fahrzeugen mit Automatikgetrieben gilt der gerundete und um 1dB(A) verminderte Maximalwert als Prüfergebnis4. Grenzwerte
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschl. Fahrersitz 74dB(A)
- eventuell geltende Zuschläge beachten:
Dieselmotor mit Direkteinspritzung *+1dB(A),
Geländefahrzeuge mit zGG von mehr als 2t und weiniger 150kW +1dB(A),
Geländefahrzeuge mit zGG von mehr als 2t und mindestens 150kW +2dB(A),
Fahrzeuge mit handgeschaltetem Getriebe und mehr als 4 Vorwärtsgängen und Nennleistung >140kW und Verhältnis Nennleistung/zGG >75 kW/t und Ausfahrgeschwindigkeit an der Linie BB’ >61km/h werden nur im dritten Gang geprüft und erhalten Zuschlag von 1dB(A) -
Was haben neuer Tüv und AU damit zu tun,ob das wenigstens was ist?So was bekommt man doch auch mit Mängeln oder schwarz,obwohl die Teile schon Schrottwert haben!
Nach den ganzen Kommentaren hier,und den plötzlichen Preisänderungen vom Verkäufer,hoffe ich mal das dieser nicht zu fällig hier mit liest....
-
Na dann Willkommen hier!Aber wenn du auf dem Prüfstand warst,wollen wir`s wissen1Ich hab auch schon mal ein Ferrari überholt,der brauchte verdammt lange an mir wieder vorbei zu kommen(war im Stau und dann zäh fließender Verkehr!)
-
Die Teile haben ein E-Prüfzeichen und wenn du die Scheinwerfer nicht änderst(Xenon usw)brauchst du dir keine Gedanken machen,einbauen und einstellen lassen(Leuchtweitenreg.) und fertig
-
Mag alles sein, wenn da begründeter Verdacht besteht, wirst du zu einer ordnungsgemäßen Prüfung müssen. Isser dabei zu laut.... Dann weißt du ja was es heißt.
Ist ja richtig,nur wenn einer so was will,dann dürfte sich keiner sicher sein,auch wenn alles legal ist!Die brauchen dann ja nur den Verdacht äußern.Wenn du alles eingetragen hast,können die deine Eintragungen auch anzweifeln,und das ohne Begründung!Aber es ist ja schon hilfreich für die jenigen,deren Auspuff etwas brummelt und die messen dein Standgeräusch mit Gas,dann ist dein VR6 mit Sicherheit lauter,als in deinen Papieren steht,weil eben Standgeräusch,und da kann etwas "Insiderwissen"vielleicht ganz hilfreich sein!Ich seh mal zu das ich genaueres in Erfahrung bring und setze es dann rein.
-
Toller Plan.... Wird nach hinten losgehen, da die Polizei ebenfalls Phonmessungem macht, bzw. durchführen lässt. Selbst die Eintragung hilft dir da nicht viel....
Na ja so einfach geht das vor Ort auch wieder nicht,hab in der Verwandschaft ein Dekra-Prüfer,mit dem ich das Problem auch schon mal durchgekaut habe:Er meinte,das die Herren in grün,vor Ort eigentlich gar keine korrekte Lautstärkemessung machen könnten,da es zum einen ein Fahrgeräusch und zum anderen ein Standgeräusch gibt.Bei beiden gibt es da wohl aber genauere Definitionen,wie die Messung stattzufinden hat.Da gibt es beim ersteren eine festgelegte Fahrgschwindigkeit im vorbeifahren,mit einer bestimmten Drehzahl; mit einem genau festgelegten Abstand zum Messgerät.Zum Standgeräusch gibt es eine festgelegte Höhe des Meßgerätes und ebenfalls ein bestimmten Abstand zu dem zumessenden Fhzg.,außerdem ohne das immer verlangte "Geben sie mal richtig Gas..".Es handelt sich um ein Standgeräusch,also ohne "Gas geben"!Leider denken die Herren in den grünen Trachten,Stöpsel in Auspuff,Gas und ups,der ist zu laut...!Ich frag mal nach,wo das genau steht,ist vielleicht für einige hilfreich,wenn man dann vor Ort selbst Bescheid weiß,wie es eigentlich sein sollte,so eine "vor Ortmessung".
-
Nix Rost,meiner ist nur von April-Oktober angemeldet,und meist nur schön Wetter gefahren und von Tüv zu Tüv meist auch nur 2000Km,halt wenig Zeit zum fahren,da hat der Rost wohl keine Chance loszulegen
-
Völlig normal denn um solche Uhrzeiten sind normalerweise viele Spitzbuben unterwegs die im Schutze der Dunkelheit die Schlafphase der Leute schamlos ausnutzt.
Ich sehe da wahrlich keine Langeweile der Beamten sondern eher Aufmerksamkeit mit dem Bedürfnis Straftaten zu verhindern.
Zu Punkt eins,geb ich dir Recht,aber zwei....,Es gibt sicher normale Beamte,welche nur ihren Job machen,aber auch die Sorte,die es einfach nicht lassen können,zu zeigen,das sie amlängeren Hebel gern sitzen würden!Deshalb werden Autos rausgezogen,welche sich von der grauen Masse abheben,dumm nur wenn dann alles eingetragen ist,dann wird gesucht und sich an Nichtigkeiten hochgezogen,meine Zulassung sind 3 Seiten,dann gehts halt um ABE Scheibenfolie oder Pedalauflagen usw.!Im Endeffekt kommen dann halt dumme Kommentare,wegen der vielen Eintragungen,aber die wollen es nicht anders!Kurz gesagt,ist es schon bei vielen lange Weile,Machtgehabe,besonders Jungbeamte...
-
Ist zwar schön,aber für das Geld bekomme ich auch andere Leistungssteigerungen.....
-
Solche Rabatte bietet doch fast schon jede Versicherung,Fahrer über 25,event. Nochfahrer ebenso,Kinder im Haushalt,eigenes Wohneigentum,Garage,wenig Kilometer,event. Zweitwagen,öffentl. Dienst und so weiter,frage doch einfach mal nach,da ist meist so viel Spielraum,daß da immer was geht!Nur wer nicht fragt,kriegt auch nichts!
-
9x16 ET15 hab ich auch beim neuen Modell eingetragen im Schein, Reifen 215/40R16 dazu Kotflügel vorn und hinten ausgest. und aufgeweitet, Federweg hinten begrenzt. Dazu H&R Gewindefahrwerk 100-70 VA, 0-60-20 /H&R 300 - 50 HA, 60-60-45 was immer das bedeutet, die Felgen sitzen aber nicht mehr drauf, nur 7,5 x 15 mit 195/50/15 Reifen. Das Fahrwerk ist aber noch drin, bis jetzt noch keine Probleme bei Kontrollen gehabt obwohl die Kiste so sautief ist. Wahrscheinlich blicken die Grünen die ganzen Eintragungen auch nicht. Bei Bedarf könnt ich den Schein ja mal einscannen und mailen, Felgen sind aber auf Steffan LM Rad EVO90 und Reifen auf Yokohama A 510 im Schein festgenagelt, und die gibt es nicht mehr zu kaufen.
Gruß FrankAlso lt. Tüv,daß mit der Reifenbindung war mal,sollte aber nun nur noch eine Empfehlung sein,du kannst auch andere Reifen (gleicher Größe) aufziehen,ich hatte auch immer die Yoko`s A510 im Schein,die es aber nicht mehr gibt,daher hatte ich mal nachgefragt.
-
Und außerdem ist doch Straßenverkehr meist eh spannender und lustiger....!?
-
Na was nu,haben die Dinger ein E-Prüfzeichen oder nicht?Haben sie eins ist doch alles i.O!?
-
Geht meist relativ schnell,kommt auf den Gutachter an!Laß dich mal von einem netten Eindruck nicht täuschen,was am Ende raus kommt ist wichtig.
-
Theoretisch ...!Muß du aber nicht akzeptieren,aber dann gehts nur über Anwalt!
-
Kann dir aus eigener Erfahrung sagen,VIEL GLÜCK!Mich hat es ein halbes Jahr den Führerschein gekostet.Hab ein Honda überholt,mit 50,als ich neben ihm war macht dieser....seinen linken Blinker an,und kracht mir hinten rechts rein,ich dachte damals auch,kein Problem...!Dumm nur es war ein Polizist in Zivil und privat,aber eine Krähe usw.....,es wurde alles ,aber echt alles dafür getan mir die Schuld zu geben,falsche Aussagen der Beamten,eine Zeugin die gelogen hat(was wir im Verfahren bewiesen haben)eine falsche Unfallskizze,mein Zeuge im Gegenverkehr,unglaubwürdig weil noch ca.250 m weg,kurz gesagt,du müßtest gegen den Staat klagen und ohne Anwalt wird es gar nichts.Er darf auch den Datenschreiber ins Spiel bringen,wenn er nicht aus Versehen gelöscht wurde!!Und richtig ist eigentlich,das die sich vergewissern müssen,das die Kreuzung gefahrlos befahren werden kann,aber eben nur eigentlich,aber vielleicht hast du mehr Glück!Und denk über eine RSV nach,spart zu mindest Geld
-
Genau genommen einen Unfallrekonstruktionsgutachter!War bei mir auch so.Von meinem Garagenvermieter,der Hund hatte mir den Lack zerkratzt,als er ihn versehentlich mal in meiner Garage eingsperrt hatte.Meinen Gutachter fanden die zu dumm oder so was,jedenfalls kam dann dieser"Typ" und das erste was der sagte,"Das riecht nach Ärger"er wollte mein Gutachten drücken,da er von der Versicherung bezahlt wird.Dumm nur,das wir (mein Vermieter und ich),alle seine Einwände ohne Probleme widerlegen konnten!Zum Schluß war sein Gutachten höher wie meins,ergo,ich akzeptierte seins !!!Und der Satz:Alles plausibel und stimmig.stand in seinem Gutachten.Du solltest im Vorfeld vielleicht alles mal durchgehen,damit du immer Aussagefähig bist,egal welche Fragen aufkommen,viel Glück
-
Na dann viel Glück,versuche es doch event.mal ein wenig weiter weg,ruf vorher an oder so,ich drück dir die Daumen
-
Seht ihr,was könnt ihr draus lernen?Wenn ihr Parkplatzprobleme habt,laßt es die Frauen machen,den ihr Einfallsreichtum beim Parken ist unübertroffen.....!