Beiträge von sweet_w_nrw

    zitat aus dem link:
    Ein Kumpel wollte vor ein paar Jahren mal an seinem Polo 6N den Airbag austragen lassen.Da wurde ihm aber gesagt,er bräuchte dafür eine Freigabe von VW um den Airbag legal rauszulassen.Und die gab es wohl nicht so einfach.Er hat es jedenfalls seingelassen.
    Aber da es ja die speziellen Naben dafür gibt,kein Problem.


    irgendwie ist das ein wiederspruch in sich, oder sehe ich das falsch?

    also geht zwar nicht um nen rado, ist aber eher ne allgemeine tüv frage.
    hab vor mir nen sportlenkrad ohne airbag einzubauen.
    hab jetzt serie mit airbag und nen beifahrerairbag. hab unseren dekra mensch angesprochen wie es aussieht und der meinte direkt er würde es mir nicht eintragen.
    so liege ich jetzt falsch mit dem denken, dass wenn ich ne lenkradspezifische nabe habe, nen airbagadapter stecke und nen sportlenkrad mit abe habe, dass es möglich sein müsste, dass ich das lenkrad eingetragen bekomme?

    kickdown is schon was feines *auch automatik hab, somit auch kick down*
    allerdings is es ja auch nen sprit fresser...
    also dauernd würd ich das niemandem empfehlen, aber beim überholen, wenn man richtig power braucht ist es nicht schlecht.

    also ich schätze es mal so ein, mit ein bisschen suchen findet man überall nen lackierer der vernünftig arbeitet und einem nen guten preis macht.
    komme leider nicht aus dem kreis, aber ich denke schon, dass du da chancen hast wen zu finden.

    das geht doch alles irgendwie nocht, finde ich jetzt so.
    also mein polo 6N wird mich im jahr 1463€ kosten, bei 140% und rein haftpflicht und 15.000km im jahr an laufleistung. ist jetzt nicht unbedingt mim rado vergleichbar, aber wenn ihr hier schon vergleiche anstrebt :)

    naja aber das profil hat doch einen abrieb, der reifen wird leichter, somit gibt es eine gewichtveränderung und die gewichte die drauf sind können dann durchaus falsch sein.
    und ein reifen, also nehmen wir mal den re. vorderreifen, kann durchaus auch in sich einen unterschiedlichen abbrieb haben. nehmen wir eine vollbremsung, da ist eine stelle, wo ein stärkerer abrieb vorhanden ist wie an den anderen stellen. vielleicht ist dies mit dem bloßen auge so nicht sichtbar, aber möglich ist das durchaus.

    @ skyblue: muss dich leider enttäuschen. hab beim messen auch gehabt, dass beide vorderreifen unterschiedlich abgefahren waren und was ich persönlich mal geftig fand, das vorne und hinten ein profiltiefenunterschied von 3mm zu finden war. man steckt in den reifen einfach nicht drin. im endeffekt ist es jedem selbst überlassen ob er regelmäßig auswuchtet oder nicht, aber dem reifen kann es nicht schaden. und lieber vorher auswuchten und z.b. ein fehlerhaftes fahrverhalten bereits im vorraus vermeiden.

    aber im endeffekt muss jeder immer für sich entscheiden was man macht und was nicht. ich persönlich finde auch, dass man sein auto regelmäßig polieren sollte, nen kumpel meinte letzens, er fährt sein auto 4 mal im jahr in die waschanlage, muss reichen.

    ab und an aufn tacho gucken kann auch helfen :winking_face:
    trotzdem auch von mir ein herzliches willkommen und viel spaß im forum :huhu:
    editus: klärt mich auf jungs, habe gerade mal nen bisschen gegoogelt, aber während der fahrt darf man das ding nicht anhaben, richtig? also falls man erwischt wird mit dem ding und eh zu schnell unterwegs war gibt es gut ärger oder?

    editus 2: habe gerade eben mal dieses hier dazu gefunden:
    Besitz und Kauf dieser Geräte ist in Deutschland legal, der Betrieb im Fahrzeug oder auch das betriebsbereite Mitführen ist jedoch verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Kaufverträge über Radarwarngeräte sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB, was die Nichtigkeit des Kaufvertrags nach sich zieht. Damit ist ein offizieller Verkauf innerhalb Deutschlands rechtlich nicht möglich.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Radarwarnanlage

    fazit: ich persönlich würd da doch eher mal aufn tacho gucken :winking_face:

    also in dem punkt kann ich den klaus echt verstehen. wenn du die privat jemandem kopierst und nem kumpel gibst ist das dein ding, aber so im großen stil würde ich die finger von lassen.
    ist meiner meinung nach vergleichbar mit musik illegal verbreiten. wenn man eine cd brennt und diese weitergibt oder gar verkauft verstößt man auch gegen das urherberrecht, ist uns allen klar (das viele das machen usw will ich nichts gegen sagen, ist ja eine tatsache). trotzdem wissen wir da, dass es nicht so ganz erlaubt ist und so sieht es bei den ABE's auch aus.
    lass besser die finger von. wenn dich so mal jemand fragt kannst du ja weiterhelfen, aber biete es nicht offensichtlich an!