zitat aus dem link:
Ein Kumpel wollte vor ein paar Jahren mal an seinem Polo 6N den Airbag austragen lassen.Da wurde ihm aber gesagt,er bräuchte dafür eine Freigabe von VW um den Airbag legal rauszulassen.Und die gab es wohl nicht so einfach.Er hat es jedenfalls seingelassen.
Aber da es ja die speziellen Naben dafür gibt,kein Problem.
irgendwie ist das ein wiederspruch in sich, oder sehe ich das falsch?