Beiträge von ChrisG60

    Also wie schon gesagt:

    "Seit dem 01.03.2007 ist die neue FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) in Kraft getreten und nach der kann die Zulassungsbehörde nach einem angemessenem Zeitraum nach Außerbetriebsetzung (Abmeldungen gibt es nicht mehr) das Kennzeichen wieder vergeben.
    Nach dem alten Recht hat das evtl. 18 Monate gedauert.."


    gibt es keine vorübergehenden Abmeldungen bzw. Stilllegungen mehr.

    Das bedeutet auch das es die alte 18 Monats-Regelung nicht mehr gibt.

    Da brauchte man ja z.B. ne Vollabnahme (§21 StVZO) nach 18 Monaten.


    Jetzt reicht ne "normale" Hauptuntersuchung, (solange man den Fahrzeugbrief oder ZB II hat)
    selbst wenn die Abmeldung 20 Jahre her ist...

    Musste mich auch an alles erstmal gewöhnen... :winking_face:

    Hat sich ja auch noch viel mehr geändert...

    Ja gut, die Gesetze werden auf Bundesebene entschieden und deswegen mussten sich die Zulassungsbehörden der einzelnen Städte (auch wegen den neuen Fahrzeugpapieren) neue Zulassungsprogramme aufspielen lassen.

    Es ist natürlich Schade das das nicht annährend gleichzeitig passiert...

    Aber da der Gesetzgeber wie gesagt den Rahmen offen lässt: "nach einem angemessenem Zeitraum" das Kennzeichen wieder freizugeben, kann man da als Bürger nicht viel gegen tun.


    Und für MrGranturismo:

    Auch das wird wahrscheinlich (und leider) überall anders gehandhabt...

    Wir reservieren Kennzeichen auf Wunsch 6 Monate für z.B. die Wiederzulassung eines Saisonfahrzeuges oder so...

    Habe aber auch schon gehört das das teilweise in anderen Behörden für 1 Jahr gemacht wird.

    Falls noch Interesse besteht, ich arbeite bei der Zulassungsstelle MG (Mönchengladbach).

    Seit dem 01.03.2007 ist die neue FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) in Kraft getreten und nach der kann die Zulassungsbehörde nach einem angemessenem Zeitraum nach Außerbetriebsetzung (Abmeldungen gibt es nicht mehr) das Kennzeichen wieder vergeben.
    Nach dem alten Recht hat das evtl. 18 Monate gedauert...

    Seitdem vergeben wir das Kennzeichen auf Wunsch nach einen Tag.
    Das bedeutet das man sein altes Auto heute abmeldet und morgen das Kennzeichen für ein anderes bekommen kann.

    "Freimachen" bedeutet wahrscheinlich das das Kennzeichen manuell entsperrt werden muss, da die automatische Freischaltung etwas dauert.
    Wahrscheinlich sind das die angegeben zwei Wochen...

    Die manuelle Freischaltung macht bei uns nur der Abteilungsleiter, aber das ist kein Problem da das nur zwei Klicks sind.

    Wird in der Praxis auch oft gemacht.

    Und zum Thema Umkennzeichnung, es taucht nach einer Umkennzeichnung natürlich kein neuer Vorhalter auf...

    Sind ja nich mehr Besitzer geworden.

    Sonst zieh doch nach MG, such ich dir ne schöne Nummer raus...;)


    Gruß,

    Christian