Also wie schon gesagt:
"Seit dem 01.03.2007 ist die neue FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) in Kraft getreten und nach der kann die Zulassungsbehörde nach einem angemessenem Zeitraum nach Außerbetriebsetzung (Abmeldungen gibt es nicht mehr) das Kennzeichen wieder vergeben.
Nach dem alten Recht hat das evtl. 18 Monate gedauert.."
gibt es keine vorübergehenden Abmeldungen bzw. Stilllegungen mehr.
Das bedeutet auch das es die alte 18 Monats-Regelung nicht mehr gibt.
Da brauchte man ja z.B. ne Vollabnahme (§21 StVZO) nach 18 Monaten.
Jetzt reicht ne "normale" Hauptuntersuchung, (solange man den Fahrzeugbrief oder ZB II hat)
selbst wenn die Abmeldung 20 Jahre her ist...
Musste mich auch an alles erstmal gewöhnen...
Hat sich ja auch noch viel mehr geändert...