Hallo,
du hast schon Recht: Es wird sicher nicht viele Prüfer geben, die dir eintragen, daß du das ABS rausgebaut hast, das müssen Sie ja auch gar nicht.
Der Prüfer hat die Aufgabe zu überprüfen (okay, liegt im Wort), ob sich ein Fahrzeug in einem verkehrsicheren Zustand befindet. Dazu gehört, neben der Überprüfung von Verschleißteilen usw. auch, ob es der Betriebserlaubnis entspricht. Wie schon erwähnt: Wenn es in der ABE eine Version gibt, die kein ABS hat, dann paßt das ja auch. Damit ist die Betriebserlaubnis nicht erlöschen und es muß auch nichts eingetragen werden.
Übrigens ist es meiner Meinung nach nicht davon abhängig, wen du damit gefährdest. Es gibt ja auch eine Gurtanlegepflicht und da geht es ja auch nur um deine Sicherheit.
Die Antwort auf die ABS-Spar-Geschichte beim DSG ist relativ einfach: Dabei handelt es sich um ein Projektfahrzeug, was sich ständig im Umbau befindet. Zu der Zeit, als das DSG dort eingebaut wurde, war weder klar, ob der Rado jemals fährt, noch ob das je eingetragen wird. Und da war es eben erstmal einfacher das ABS wegzulassen. Jetzt fährt er eben schon seit 2 Jahren und, ich weiß nicht ob du das auch kennst aber, Sachen die einmal problemlos laufen bleiben erstmal so...
Der Allrad-Corrado, der komplett durchgeplant ist, hat ja ein ABS verbaut.