ZITAT:
Da bin ich mir eben nicht sicher, ob du einfach so, nur wenn du die Schilder hast, zum TÜV fahren kannst, ich habe zwar auch meine alten Schilder vom GTI noch, aber diese könnten nun schon wieder vergeben worden sein, es gilt bei Nummernschildern eine "Sperrfrist" von einem oder zwei Jahren, so lange darf ein Kennzeichen nicht neu vergeben werden, ist glaube ich laut KBA so ... Demnach könnte man nach 2 Jahren einfach so los fahren mit den Kennzeichen direkt zum TÜV und/oder Werkstatt schon dicke Probleme bekommen.
Er legt den Wagen ja nur still, d.h. solange er den Wagen nicht in einen anderen Landkreis verkauft, oder verschrottet, werden die Kennzeichen nicht anderweitig vergeben.