Beiträge von frcg6060

    Habe mich jetzt schlau gemacht, mit den E-Prüfzeichen. mir war so als hätte mir mein TÜV-Mensch das mal so erklärt. Folgendes hab ich gefunden:
    Für Österreich sollte auf deinen Leuchten E12 Stehen




    Scheinwerfer und Heckleuchten
    Ort der Zulassung


    E1 Deutschland
    E2 Frankreich
    E3 Italien
    E4 Niederlande
    E5 Schweden
    E6 Belgien
    E7 Ungarn
    E8 Tschechien
    E9 Spanien
    E10 ehemaliges Jugoslavien
    E11 Grossbritannien
    E12 Österreich
    E13 Luxemburg
    E14 Schweiz




    Scheinwerfer
    Ausführung


    A - Begrenzungslicht
    B - Nebellicht
    C - Abblendlicht
    R - Fernlicht
    CR - Fern- und Abblendlicht
    C/R - Fern- oder Abblendlicht
    HC - Halogen Abblendlicht
    HR - Halogen Fernlicht
    HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
    HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
    DC - Xenon Abblendlicht
    DR - Xenon Fernlicht
    DC/R - Bi-Xenon
    / - nicht zusammen einzuschalten




    Heckleuchten
    Ausführung


    A - Begrenzungsleuchte
    AR - Rückfahrscheinwerfer
    F - Nebelschlussleuchte
    IA - Rückstrahler
    R - Schlussleuchte
    S1 - Bremsleuchte
    2a - hintere Blinkleuchte




    sonstige Leuchten


    1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
    5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
    6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
    SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
    SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge




    sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer


    Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
    für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf


    Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt




    sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte


    Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
    Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden


    Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

    Das E-Prüfzeichen auf den Rückleuchten bedeutet doch das die Rückleuchten lt. EG-Norm Zulässig sind. d.h. Die Rückleuchten sind in ganz Europa erlaubt und Im Straßenverkehr zugelassen.(Prüfung der Materialfestigkeit zb. bei Unfall am Heck, könnte ja ein Fußgänger nen Splitter abbekommen,leuchtkraft (nicht zu hell und nicht zu Dunkel), Reflektion usw. wurde alles erfolgreich geprüft und Bestanden.
    Und,Soweit ich weiß gehört auch Österreich zur EG, gell!
    Dein TÜV'er will Dich sicher nur ein bisser'l ärgern.
    Sind's denn original InPro? dann lass Dir doch ein Gutachten von denen zusenden.
    wenns eins geben sollte was ich mir fast sicher bin das es da keins gibt.
    Da Gibts nur ne ABE, wie das bei euch gehandhabt wird weiß ich nicht, aber bei uns muss man da nix eintragen ausser mann will's unbedingt damit ein bissel mehr im FZ-Schein steht und's wieder Geld kostet!


    Und ne Kopie wird dir beim Tüv dann auch nix nützen.
    viel Glück