oh, bitte suche auch so ein gutachten. ll-cool@t-online.de Danke!
Beiträge von frcg6060
-
-
hab da noch was entdeckt,
es gibt da noch das E im kreis, dafür liegt quasi ne EG-Betriebserlaubnis vor,
d.h. die darfst Du dann verbauen ohne Sie eintragen zu lassen. -
Habe mich jetzt schlau gemacht, mit den E-Prüfzeichen. mir war so als hätte mir mein TÜV-Mensch das mal so erklärt. Folgendes hab ich gefunden:
Für Österreich sollte auf deinen Leuchten E12 StehenScheinwerfer und Heckleuchten
Ort der ZulassungE1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 SchweizScheinwerfer
AusführungA - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschaltenHeckleuchten
AusführungA - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchtesonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Längesonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darfTypprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werdenTypprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
-
Das E-Prüfzeichen auf den Rückleuchten bedeutet doch das die Rückleuchten lt. EG-Norm Zulässig sind. d.h. Die Rückleuchten sind in ganz Europa erlaubt und Im Straßenverkehr zugelassen.(Prüfung der Materialfestigkeit zb. bei Unfall am Heck, könnte ja ein Fußgänger nen Splitter abbekommen,leuchtkraft (nicht zu hell und nicht zu Dunkel), Reflektion usw. wurde alles erfolgreich geprüft und Bestanden.
Und,Soweit ich weiß gehört auch Österreich zur EG, gell!
Dein TÜV'er will Dich sicher nur ein bisser'l ärgern.
Sind's denn original InPro? dann lass Dir doch ein Gutachten von denen zusenden.
wenns eins geben sollte was ich mir fast sicher bin das es da keins gibt.
Da Gibts nur ne ABE, wie das bei euch gehandhabt wird weiß ich nicht, aber bei uns muss man da nix eintragen ausser mann will's unbedingt damit ein bissel mehr im FZ-Schein steht und's wieder Geld kostet!Und ne Kopie wird dir beim Tüv dann auch nix nützen.
viel Glück -
Hallo! Bin auf der Suche nach nem Gutachten für eine RS-Stostange vorn
aus GFK für den G60, BJ90 . Falls einer was hat bitte melden! Danke im voraus, Andre!