Hi,
dass ist wohl oder übel eine verzwickte Angelegenheit.
Aber ich hab sowas auch schon mal gehört dass man einen bestimmte Bodenfreiheit haben muss. Also bei mir war es an meinem BMW zu mindest so,
der TÜVler meinte, wenn ich in den Bremsenprüfstand nicht reinfahren kann gints stress. Denn dies wäre sein Mindestabstand von der Bodenhöhe, er meinte auch das 10 cm VORGESCHRIEBEN seine, gut ich habe diesen Prüfer nur einmal bisher gesehen. Aber TÜV habe ich trotzdem bekommen.
Das gleiche siehts du ja an meinem Corrado, er ist wirklich Sacktief und arschbreit.
Geschweige von meiner Scheinwerferhöhe, demzufolge ist er vieeeeeeel zu tief!!! Aber ist eingetragen, die Eintragungen sind jetzt 8 Wochen her. cops sagen auch nichts bisher!
Ich würde an deiner Stelle jetzt nur mal die Lippe abschrauben, den Wisch abnehmen lassen von den Grünen und dann einfach wieder ranschrauben und gut.
Denke nicht das dir das nochmal passiert.
Gruß