Beiträge von Freak 19e

    Zitat von SkyBlue

    den orginalen kotflügeln abgenommen und die breite im fahrzeugbrief usw.. eingetragen. Also müsste ich die fahrzeugbreite auch neu vermessen lassen weil meine kotflügel gezogen sind und so nicht mehr dem entsprechen wie es mal abgenommen wurde.

    Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst oder ??? :lachen3::lachen3::lachen3:

    Die Breite des Autos wird wohl an den Spiegel gemessen weil das die breiteste Stelle ist (Lambo ect. aussen vor :winking_face: ) oder sind deine Kotflügel breiter wie die Spiegel... :winking_face:

    Zitat von eisgrau

    Wobei immer noch abzuwägen ist, was mit "Veränderung" in diesem Fall wirklich gemeint ist.

    Steht doch da... :face_with_rolling_eyes: jegliche Veränderungen !!!

    Einfach ausgedrückt, ein Scheinwerfer wird ja geprüft um z.B. das E-Zeichen zu erhalten, um den amtlichen Segen zu haben und wenn dieser Scheinwerfer in irgendeiner Art und Weise verändert wird, sprioch er entspricht nicht mehr dem Zusatnd in dem er geprüft wurde ist er nicht mehr zulässig und deswegen auch Betriebserlaubnis erloschen !!!

    Also nochmal, sobald irgendwas an einem Scheinwerfer verändert wird, er als nicht mehr dem orsprünglichem, geprüften Zustand entspricht erlischt die Betriebserlaubnis.

    Völlig egal ob es eingetragen wird oder ein Polizist nichts dazu sagt, es ist verboten...

    Gerate mal an den richtigen Beamter, der sich auskennt, dann ist laufen angesagt, weil, du hast ja wohl kaum Ersatzscheinwerfer dabei die du sofort tauschen könntest oder ???

    Also ne sehr gutes Frontsystem ist das Rainbow DeLuxe liegt so um die 100€, ist von Klang und Verarbeitubg eigentlich nicht zu toppen... :winking_face:

    Und lieber sparen und warten, anstatt was zu kaufen weil jetzt z.B. 50€ fehlen... :winking_face:

    Wer billig kauft, kauft zweimal !!! ... ist einfach so :winking_face: gerade der ganzen Auto-Sektor wurde so von dem ganzen eB*y-Schrott überflutet...

    Na ja, Hifonics ist zwar laut, aber, Klang ist ne andere Geschichte...

    Ich würde zu 2 x 30" raten... :winking_face: , ordentliche Endstufen, Zusatzbatterie und dicke Kabel (viel hilft viel) :winking_face:

    Aber mal ne andere Frage, wieviel Geld steht im Raum ???

    Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

    Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
    In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

    Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

    Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

    Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
    mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
    hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
    dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
    Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
    Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.

    Quelle: Hella

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    Abgesehen von der Möglichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Eintragung (das soetwas nicht selten vorkommt wissen viele hier vielleicht sogar besser als ich) gibt es noch ein Schlupfloch: Es gibt ein paar wenige Fahrzeuge, die in ihrer ABE ausdrücklich die Verwendung von Gasentladungslampen in den Serienscheinwerfern ohne LWR und SRA erlauben. Mit einem Auszug aus dieser Betriebserlaubnis oder einer Bescheinigung des Herstellers kann eine solche Eintragung durch ein nach § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) oder mit einem § 21-Gutachten eine solche Eintragung zustande kommen und auch rechtlich wirksam sein.

    Bitte fragt jetzt nicht, ob das fü euer Auto zutrifft, ich weiß es nicht. Ist aber sehr selten und ab Anfang/Mitte der 90er Jahre gab es für Serienfahrzeuge sowieso keine ABE mehr sondern nur noch EG-Typgenehmigungen. Des weiteren gibt es noch Übergangsfristen für die LWR- und SRA-Ausrüstung ab 1990, die gilt aber nur für Umbauten, die vor 1990 ausgeführt und abgenommen wurden.

    Quelle: Bekannter Prüfingenieur u. Unfallanalytiker

    So habe mich jetzt auch mal hier angemeldet... :super:

    Fahre jetzt seid 7 Jahren begeistert Golf 2 aber, so langsam kann ich dem Corrado nicht mehr wiederstehen da ich schon sehr oft mit dem Gedanken gespielt habe mir einen zuzulegen.

    Und jetzt habe ich mich endlich entschlossen, ein neues Auto muss her und es soll ein Corrado 16V werden... :biggrin:

    Hoffe auch Eure Hilfe wenn ich mal Fragen habe, weil, Corrado ist Neuland für mich:nachdenk:, dafür kenne ich am 2er jede Schraube... :winking_face::lachen3:

    So, man liest sich...

    Mit (noch) golfigen Grüssen, Freak 19e :winkewin: