Beiträge von Schnellfahrer

    Also mehr als 30 Euro sollte ne achsvermessung nicht kosten...
    Und wo die richtig gemacht wird sagt auch leider nicht das Protokoll :frowning_face:
    Ich errinere mich noch gut an einen Fall während meiner Lehre bei VW.
    Da haben wir eine neue saugeile Vermessungsbühne bekommen. Der Einzige der eine Einweisung auf die Bühne bekommen hat war ich, denn unsere Meister hatten so wichtige Sachen wie Mittagessen...
    Also nun war ich frischer Lehrling im 1. LJ und am nächsten Tag kam ein Passat zum vermessen. Unser "Top-Mechaniker" hat dann die Vermessung gemacht. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er noch die Spurplatten bei diesem Fahrzeugtyp unter die Vorderräder legen muss...
    Ich wurde natürlich als dumm, großmäulig usw. beschimpft.
    Wie kann ich mich auch anmassen ...

    Naja das Ende vom Lied war ein handfester Streit, die Meister haben stundenlang gebraucht um das per Telefon mit dem Hersteller zu klären.
    Ich hatte Recht, musste dann allen Gesellen und Meistern eine erneute Einweisung geben und meine Gesellen haben mich gehasst.

    Fazit: Wenn die Anlage falsch bedient wird, hilft Dir auch das schönste Protokoll nix!

    Zitat von Matthias Arndt

    Ich kann immer nur von unserer Dienstselle sprechen. Wir habe ganz bestimmt Punkte wo wie Blitzen dürfen, und das sind Gefahrenpunkte wo besonders häufig Unfälle passieren und Stellen wie Schulen.

    Ich habe selbst bei allen Punkten schon selber gemessen und "da gibt es nichts zu holen". Es gibt Strecken wo man wirklich Abzocken könnte, z.B. in Verkehrsberuhigten Bereichen. Dort knallen viele mit über 50km/h durch, Messen dürfen wir allerdings nicht.

    Dann seid Ihr aber eine sehr anständige DS.
    Auch ich habe gute Freunde bei der Polizei und auch Familienmitglieder.
    Aber eines ist sicher dort sagt der DS-Leiter auch: "... so jetzt fahrt mal da hin und nehmt ein bischen Geld ein..."
    Einige weigern sich schlicht das zu machen, wenn keine Vehrkehrsgefährdung an den entsprechenden Stellen vorliegt. Denn den Eid haben sie nicht für dumme Abzocken geleistet!

    Alleine die StvO im Bezug auf Radarwarngeräte oder Punkte wie unnötiges hin und herfahren ist reine Abzocke.

    StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.

    Quelle: http://www.bmvbs.de/Anlage/origina…hrs-Ordnung.pdf

    Bei Verstoß wird ein Bußgeld i.H.v. 75 € verhängt sowie 4 Punkte in das Zentralregister in Flensburg eingetragen. (Bußgeldkatalog lfd. Nr. 109a)

    Quelle: http://www.bmvbs.de/Anlage/origina…o-Betraegen.pdf
    Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Pu…eugfuehrers.htm


    Ich sage nur: Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit!