Jaja immer ein hin und her!
Kenne nun in meiner Gegend einige Karren die nun mit Xenon rumfahren, Reinigungsanlage ist verbaut, Xenonbrenner sind verbaut und dann haben sie noch ein Set von Hella, das den Abstand zum Boden misst und dadurch dann automatisch die Leuchtweite reguliert.
Alles legal eingetragen wie ich das nun gesehen und gehört habe und funktioniert hatte auch alles wie es sollte, was soll denn dann die Polizei noch sagen können, wenn alles funktioniert, sprich Reinigungsanlage, aut. Leuchtweitenregulierung.
was sie noch sagen können?
sie Sagen das der Umbau auf Xenon eine veränderung von einer lichttechnischen Einrichtung ist
der Scheinwerfer wurde auf Halogen Leuchtmittel geprüft und nicht auf Xenon, wenn du jetzt heer gehst und Xenon verbaust nimmst du eine veränderung an einer auf Halogen geprüften Einrichtung vor, wodurch die Prüfzeichen (algemein als e-zeichen bekannt) ihre gültigkeit verlieren!
Eine Einzel oder auch Sonderabnahme für z.b. selbstgebaute Scheinwerfer (ist es in diesem Fall ja) gibt es nicht und ist nicht zulässig, erst recht nicht bei lichttechnischenE inrichtungen die eigendlich schon ein Prüfzeichen aufweisen.
hoffe ich habe es verständlich erklärt