Wenn dein Corrado erstmals vor dem 1. Januar 1991 zugelassen wurde kannst du auf die Nebelschlussleuchte(n) verzichten. Vor dem 1.1.1987 wird er sicher nicht zugelassen worden sein - also ist ein Rückfahrscheinwerfer Pflicht.
Die StVZO § 72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) sagt hierzu:
§ 52a (Rückfahrscheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.
§ 53 d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlußleuchten) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.