Beiträge von Tommy1984

    Hi.. hab ihn auch gesehen.. schickes auto.. natürlich auch noch andere schöne, aber auch runtergekommene und total verbastelte.. war leider nicht mit meinem da, weil er noch nicht fertig ist.. War mit nem kumpel in einem kaum übersehbaren orangenen dodge van da... lohnt sich immer wieder aufs mammut treffen zu fahren..

    Welcher war denn deiner?

    MFG Tommy

    Hi..

    Also soweit ich weiss brauchst du nur ne gültige Haupt und Abgassuntersuchnung...

    mom hier mal ein Text aus unserem Kreis:


    2. Abmeldung eines Fahrzeuges
    Bisher war eine vorübergehende Stilllegung oder eine endgültige Löschung eines Fahrzeuges vorgesehen. Diese werden durch die sog. "Außerbetriebssetzung" abgelöst. Dabei sind drei wesentliche Teile zu beachten:
    1. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wie bisher, nach 18 Monaten, sondern bleibt grundsätzlich bestehen.
    2. Das Kennzeichen ist nach erfolgter Außerbetriebsetzung grundsätzlich nicht mehr fahrzeugbezogen. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind dann nicht mehr erlaubt.
    3. Um unnötigen Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Kennzeichen möglichst gering zu halten, wird im Schwalm-Eder-Kreis bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen für dieses Fahrzeug für längstens 1 Jahr weiterhin gespeichert. Steht jedoch bereits bei der Außerbetriebsetzung fest, dass dieses Fahrzeug nicht wieder mit diesem Kennzeichen zugelassen wird (z.B. bei Ausfuhr ins Ausland, Verschrottung, Verkauf in einen anderen Zulassungsbezirk), kann auf die Reservierung verzichtet werden. Dies hat für den bisherigen Halter den Vorteil, dass das bisherige Kennzeichen binnen weniger Tage wieder für ein anderes Fahrzeug verwendet werden könnte. Allerdings ist dann erneut eine Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens bei Zulassung fällig. Die bisherige Praxis der Umkennzeichnung des Altfahrzeuges vor Stillegung ist damit überflüssig!

    3. Wiederzulassung
    Wenn Sie ein stillgelegtes, endgültig gelöschtes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zulassen möchten, ist dies unter Beachtung der genannten neuen Regelung möglich:
    1. Zuständigkeit nach Hauptwohnsitz
    2. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erhält immer ein neues Kennzeichen. Ausnahme bei Reservierung des sog. Verbleibskennzeichens.
    3. Die "Betriebserlaubnis" verfällt nicht mehr nach 18 Monaten. In der Regel sind die Fahrzeugdaten sieben Jahre im zentralen Fahrzeugregister (KBA-Flensburg) gespeichert und es genügt ein gültiger AU und HU Nachweis.

    Leider auch nicht ganz eindeutig.. Am besten einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen..

    MFG Tommy

    ok.. dann nimmste halt das lager bei ner überholung mit dazu wenn du meinst es wär notwendig.. ist mit sicherheit kein problem.. aber es macht bestimmt den preis nicht viel höher..

    Überholung RPM: 339€
    Uberholung RPM Götze : 389€
    Überholung SLS: 439€

    Also ich kann nur eins sagen.. Bin mit der Überholung zufrieden Preis/Leistung Top.. Im endeffekt muss jeder selber wissen wo er seinen Lader machen lässt.. Hier geht es nur darum erfahrungen auszutauschen.. Von jeder Firma hört man mal was gutes oder was schlechtes..

    Ich fahre auch mit der überholung von RPM und deren dichtringen..
    Habe mich auch vorher von denen aufklären lassen wo der unterschied ist.. Und siehe da! Es gibt eigentlich gar keinen.. Das hat alles hand und Fuß.. Haben über alle ihre Teile ein Material Gutachten machen lassen welches bestätigt das es vom grund her das gleiche ist nur ohne aufdruck von irgendwelchen herstellern.. Werde meinen 2. Lader auch so überholen lassen..

    RPM ist ca 18km von mir entfernt.. Hab den lader morgens hin gebracht und nachmittags wieder abgeholt.. Geht also recht schnell wenn man nen termin hat jedenfalls.. Haben auch nebenbei noch meinen Zylinderkopf geplant usw.. Also ich kann nur sagen: echt top.. Immer wieder..

    MFG Tommy

    Den ganzen Tag damit rumjuckeln kannst du knicken.
    Don Emilio
    Dann waren entweder die Polizisten nicht ganz klar oder du hast irgendwas nicht richtig mitbekommen.

    Die "letzte" Fahrt von der Zulassungsstelle weg darf noch unternommen werden. (zum Verwerter, nach Hause oder eben zum Händler) Vorausgesetzt die Fahrt ist nicht in einem unzulässigem Verhältnis (300km Fahrstrecke oder so) und auf dem direktem Weg!
    Bei solchen Fragen hilft aber jedes Straßenverkehrsamt weiter wenn man dort anruft.

    Meiner meinung nach ist dem nicht so.. Du darfst noch den ganzen tag damit fahren.. Hast ja dafür auch noch versicherung und steuer bezahlt..

    MFG Tommy

    Guck einfach mal bei RPM oder SLS.. Die bieten umbausätze an.. Alleine der schlägt schon so mit 1000€ rum zu buche.. hinzu kommen dann noch lader, digifant einspritzung, G60 STG und noch so ein paar sachen.. Also, denke günstig wird das nicht werden..

    Habe doch richtig verstanden das du auf 2L 16VG60 umbauen willst oder?
    Falls du auf ganz normalen 1.8er G60 umbauen willst, würd ich dir raten gleich einen zu kaufen.. Ist billiger, sparst dir ne menge zeit und evtl. ärger..

    Würde da glaube eher gleich auf Turbo gehen! Musst ja auch auf die Folgekosten achten Laderwartung usw..

    MFG Tommy

    Hi..

    Hab heut mein neues winterauto abgeholt.. Ist ein Golf 2 mit ner 1,6er maschine und 70PS Bj. 90..

    Problem ist... Wenn ich z.B.: auf ne ampel zu fahre und dann zum anhalten kupplung trete und vom gas gehe und die Drehzahl vorher über 1500 upm ist, geht er einfach aus.. unter den 1500 upm alles normal...

    Was kann das sein?? Achso, ist ein twintec KLR verbaut.. War aber eben schon mal ab und da war das gleiche..

    MFG Tommy

    Hi..

    Also ich hab ein System von Hertz vorn drin.. Das HSK- 130.3 2 Wege System.. Klanglich top und für jede Richtung geeignet.. Also ich bin super zufrieden damit.. Kommt halt immer drauf an was man ausgeben will.. Das oben genannte hat eine UVP von 279€ aber ich find das ist es wert..

    Rockford Fosgate ist auch Klasse.. Hat ein Kumpel in seinem 6N..

    MFG Tommy