Es dreht sich dabei doch einfach nur darum, dass man die Bescheinigung nicht wegwerfen darf und irgendwo (im Auto, zuhause, im Pausenraumim Geschäft, in nem Geheimfach unter dem Backofen etc.) aufbewaren muss.
Im Auto muss man sie definitiv NICHT mitführen. Falls irgendwelche Bedenken gegenüber der Echtheit des Stempels im Kennzeichen bestehen sollten, muss man die halt auf Verlangen vorzeigen. Allerdings nicht sofort, sondern demnächst halt. Da schaut man dann danach, wenn man wieder da ist, wo der Schein liegt und dann lässt man die demjenigen zukommen.
Allerdings braucht man bei modernen Autos (mit OBD-AU) die Bescheinigung bei der Hauptuntersuchung beim TÜV/Dekra etc.
Die einzigen Dokumente, die man beim fahren dabei haben muss sind Fahrzeugschein und Führerschein.
Es besteht keine Mitführungspflicht für AU- und HU-Bescheinigungen. Zumindest nicht bei normalen PKW.(Bei LKW und so weiß ich nicht)
Basti